Politics | Senat: neuer Anlauf

Die Reform des Autonomiestatuts konkret

Im Corriere dell‘ALTO ADIGE ist die Rede von einer „via catalana“ und Urzì tobt sich im ALTO ADIGE gegen diesen Vorstoß zur „inneren Sezession“ aus.
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Anscheinend hat er nicht mitbekommen, dass der Verfassungsgesetzentwurf (VerfGE) Nr.43/2018 zur Vollautonomie in fast identischer Fassung schon am 15.3.2013 von den damaligen Senatoren Zeller und Berger im Senat vorgelegt worden ist. Im Vergleich zum VerfGE Nr. 32/2013 bringt der jetzt von Unterberger, Steger und Durnwalder gezeichnete VerfGE  Nr. 43/2018 kaum Neuerungen. Dieser Verfassungsgesetzentwurf hat den Zweck, den jetzigen Stillstand und die Krise der Autonomien zu überwinden, indem die Autonomie der Provinzen Bozen und Trient vervollständigt wird. Hätte diese Frage in Rom Priorität, könnte Südtirol und das Trentino schon 2019 ein neues, drittes Autonomiestatut haben.

Es geht darum – so die Autoren in der ausführlichen Begründung des Vorschlags – die Beziehungen zwischen dem Staat und den Autonomien auf eine völlig neue Grundlage zu stellen (ricostruire, S.4). Die Vollautonomie wird so definiert, dass nur mehr die Geld-, Außen- und Verteidigungspolitik beim Staat verbleiben sollen, während der Rest an die beiden Provinzen geht. Die Palette der verbleibenden Staatszuständigkeiten ist dann tatsächlich breiter, was erst später präzisiert wird, doch einen wesentlichen Sprung würde der Kompetenzenumfang der Provinzen auf jeden Fall machen. Der Gesetzentwurf soll das heutige Statut auch von einer Menge von Bestimmungen und Ausdrücken bereinigen, die längst überholt sind.

Allerdings geht es beim Grad der Autonomie vor allem auch um die Qualität der Zuständigkeit: die konkurrierenden entfallen, alle würden primär. Das nationale Interesse als Schranke für die autonome Gesetzgebung gilt schon seit 2001 nicht mehr, doch die 2001 eingeführten „transversalen Materien“ des Staats sind für die autonomen Regionen ebenso penetrant und müssten weg. Dies sollte im Art. 2 des neuen VerfGE oder am besten in der Verfassung selbst festgeschrieben werden. Die Region würde zu einem bloßen „Organ der Konsultation, Planung und Koordination“ der beiden Provinzen, eine Institution ohne Gesetzgebungszuständigkeiten. Hier einige weitere Neuerungen, die die SVP-Senatoren mit ihrer Statutsreform vorschlagen:

  • Statutarisch festgeschrieben würden die Zuständigkeiten des Landes, Konzessionen für die Wasserkraft zu vergeben. Außerdem wird der erfolgten Liberalisierung auf dem Strommarkt Rechnung getragen (Art. 12 und 13).
  • Die Delegierung von Zuständigkeiten vom Staat ans Land kann mit DFB geschehen (also mit Dekret der Regierung). Auch die Länder können an die Region Zuständigkeiten delegieren, und zwar sowohl legislative wie administrative (Art. 17 und 18).
  • Rationalisiert würde der Art. 19, allerdings das Prinzip der muttersprachlichen Schulen voll beibehalten. Das Bildungswesen soll insgesamt als primäre Kompetenz an die Länder gehen (war von Zeller und Berger 2013 vergessen worden).
  • Die Region würde künftig von den beiden Provinzen finanziert und hätte keine eigenen Einnahmen mehr (Art.33).
  • Die Einnahmen der Länder würden neu geregelt: die Länder treten dem Staat die zustehenden Anteil der Steuereinnahmen ab (Art. 75), nicht umgekehrt.
  • Endlich würde den Ländern die primäre Zuständigkeit für die Gemeindefinanzen zuerkannt (Art. 38).
  • Auch für die Ladiner würde das Verfahren zur Haushalts-Garantie im Landtag eingeführt, in dem eine entsprechende Landtagskommission ein Vetorecht ausüben könnte (Art. 42). Im Verwaltungsgericht Bozen würde künftig auch ein Ladiner als Richter sitzen (Art. 44).
  • Der Regierungskommissar, schon seit 2001 von der Verfassung nicht mehr zwingend vorgesehen, würde aus dem Autonomiestatut für die Provinzen Bozen und Trient gestrichen. Seine Zuständigkeit gehen auf den Landeshauptmann über, wie es schon in der Region Aostatal der Fall ist (Art. 42 und 43).

Karl Zeller hat Anfang 2016 angenommen, dass sein Verfassungsgesetzentwurf zur Vollautonomie nach Verabschiedung der Renzi-Boschi-Reform im Parlament behandelt werde. Es kam nicht mehr dazu, weil die Regierung Gentiloni andere Prioritäten hatte. Es gehört zu den Gepflogenheit im Parlament, möglichst gleich zu Beginn der Legislatur wichtige Gesetzentwürfe zu deponieren, weil es allein schon aus Zeitgründen bei weitem nicht alle zur Behandlung schaffen. Aus demokratisch-partizipativer Perspektive könnte man freilich einwenden, dass nach Abwicklung des Konvents 2016-17 jetzt der Landtag und dann der Regionalrat mit ihren Entwürfen dran wären. Doch vielleicht gilt die Devise: lieber die Wiese gleich mähen, als hinterher nur einige Blümchen pflücken.

Ein Prüfstein für die Haltung der Regierungsmehrheit ist dieser VerfGE allemal, und zwar nicht nur für Lega und M5S, sondern auch für den SVP-Bündnispartner PD. Die vor allem von SVP-Wählern ins Parlament gehievte SVP-PD-Abgeordnete Boschi kann beweisen, ob sie zur „Autonomistin“ konvertiert ist. Erheblicher Widerstand ist aus dem Trentino zu erwarten, das die Entkernung der Region nicht hinnehmen wird. Zu einem Prüfstein wird die Vorlage für die Trentiner M5S- und Lega-Parlamentarier und Regierungsmitglieder. Denn mehr Autonomie bedeutet auch mehr Dezentralisierung, Effizienz und Bürgernähe, und das haben sich beide Regierungsparteien auf die Fahnen geschrieben.

Freilich geht der Gesetzentwurf der SVP in manchen Punkten nicht genügend weit: die direkte Demokratie wird nicht gestärkt, die Rolle des Landtags ebenso wenig, die Zuständigkeiten in der Wirtschafts- und Sozialpolitik und bei den Außenbeziehungen bleiben relativ schwach, es gibt keine verbesserte Regelung zur ethnischen Konkordanz in der Landesregierung, kein eigenständiges Verwaltungsgericht und Oberlandesgericht für Südtirol, es bleibt bei der zwingenden Zweinamigkeit bei den Ortsnamen usw. Insofern wird es unverzichtbar, dass auch der Landtag mit breiter Mehrheit ein Projekt zum Ausbau der Autonomie verabschiedet und in Rom einbringt.