Bonus Giorgetti erklärt

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Manche Beschäftigte stehen kurz vor der Pension, fühlen sich aber noch lange nicht bereit, den Schreibtisch oder die Werkbank hinter sich zu lassen. Genau hier setzt der Bonus Giorgetti an: Wer trotz Rentenberechtigung weiterarbeitet, erhält monatlich einen spürbaren Zuschlag.
Konkret entfällt der Arbeitnehmeranteil an den Sozialbeiträgen – das sind 9,19 % des Bruttogehalts –, wodurch sich das Nettogehalt entsprechend erhöht. Für die Beschäftigten bedeutet das mehr Geld in der Tasche, ohne steuerliche Mehrbelastung. Unternehmen wiederum profitieren indirekt, weil sie erfahrene Fachkräfte länger im Betrieb halten können.
Anspruch auf den Bonus haben Arbeitnehmer/innen im öffentlichen und privaten Sektor, die bis 31. Dezember 2025 die Rentenvoraussetzungen („Quota 103“ oder vorzeitige Rente nach 42 Beitragsjahren, bei Frauen ein Jahr weniger) erfüllen, aber keinen Rentenantrag stellen. Der Antrag läuft über das INPS-Portal oder ein Patronat.
Für die Beschäftigten bietet die Verlängerung Vorteile, die über den finanziellen Zuschlag hinausgehen: soziale und mentale Aktivität, flexible Übergänge in den Ruhestand und die Chance, Wissen an jüngere Kolleginnen und Kollegen weiterzugeben.
Doch es gibt auch Risiken. Wer sich für den Bonus entscheidet, verzichtet in dieser Zeit auf zusätzliche Rentenbeiträge – das kann die künftige Rente schmälern. Zudem ist die Entscheidung nur einmal im Erwerbsleben möglich und bindend. Deshalb raten Expert/innen dringend, die individuelle Rentensituation vorab genau zu prüfen.
Für Arbeitgeber/innen wiederum bringt das Modell Stabilität: Qualifiziertes Personal bleibt länger an Bord, Nachwuchs kann in Ruhe eingearbeitet werden, und wertvolles Know-how geht nicht verloren – ohne zusätzliche Kosten für den Betrieb.
Der Bonus Giorgetti ist also ein Instrument, das einerseits kurzfristig Geld ins Portemonnaie spült und Unternehmen entlastet, andererseits aber langfristige Überlegungen erfordert.
Alle Details zum Bonus und eine vertiefte Einschätzung findest du im vollständigen Beitrag.
Klingt nicht uninteressant,…
Klingt nicht uninteressant, aber eine Frage bleibt.
Sollten die Zugangserfordernisse zur Rente in der Zeit der freiwilligen Verlängerung geändert werden, bleibt der Anspruch auf Rente?