„Das EDV-System ist vorsintflutlich“
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Mit 1. September zieht der Südtiroler Sanitätsbetrieb laut Auskunft von Gesundheitslandesrat Hubert Messner endgültig den Stecker für die Softwareplattform IKIS, das im Osten des Landes verwendet wird. Dies ist mittlerweile unumgänglich aufgrund der staatlichen Datenschutz-Bestimmungen. Franz Ploner, Team K-Landtagsabgeordneter, zeigt sich besorgt: „Ab kommendem Sonntag werden sich etwa die Hälfte von Südtirols Hausärztinnen und Hausärzten, 125 an der Zahl, und rund 190.000 Patientinnen und Patienten, vornehmlich im Gesundheitsbezirk Brixen und Bruneck, vereinzelt aber auch am Ritten, in Gröden und im Vinschgau einiges einfallen lassen müssen, um an einen ärztlichen Befund gelangen zu können. Kinderärztinnen und Kinderärzte sowie die in Seniorenwohnheimen arbeitenden BasismedizinerInnen trifft die Maßnahme genauso.“
Zu diesem Zeitpunkt ein Instrumentarium wie die Elektronische Gesundheitsakte (EGA) einzuführen, das noch in den Kinderschuhen stecke, sei „schlichtweg verantwortungslos“. Das EDV-System des Sanitätsbetriebes sei „weiterhin vorsintflutlich“.
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Der Team K-Abgeordnete warnt: „Lange Wartezeiten in den Haus- und Kinderarztpraxen und BasismedizinerInnen, die gezwungen sein werden, ihre Patientinnen und Patienten ins Krankenhaus zu schicken, um den Befund dort abzuholen - dies steht uns wohl bevor.“ Das IKIS-System, das in den Krankenhäusern von Fachärztinnen und Fachärzten, in den Hausarzt- und Kinderarztpraxen sowie vom ärztlichen Personal in den Altersheimen Verwendung fand, erlaubte beispielsweise innerhalb desselben Tages der Blutabnahme Einsicht in Akutparameter und beschleunigte damit auch eine Akutbehandlung.
Landesrat Huber Messner hingegen erklärt: „Als Arzt weiß ich um die Wichtigkeit möglichst schnell und vollständig über den Gesundheitsstand einer Patientin oder eines Patienten Bescheid zu wissen. Wenn das medizinische Fachpersonal Zugriff auf die Elektronische Gesundheitsakte erhält, kann schneller behandelt werden, was schließlich vor allem dem Patienten oder der Patientin zugutekommt.“
Für den Umstieg auf die EGA braucht es laut Datenschutz-Bestimmungen das „Einverständnis zur Konsultation“. Das kann jede und jeder selbstständig online abgeben: Der Zugriff dazu erfolgt über die digitalen Identität SPID, über den Elektronischen Personalausweis (Carta di Identità Elettronica, CIE) oder über die aktivierte Bürgerkarte.
Auch bei den Verwaltungsschalter der Gesundheitssprengel und der Krankenhäuser sowie bei den Hausärzten und den Kinderärzten freier Wahl kann man dieses Einverständnis abgeben. Dies kann jederzeit und ohne Konsequenzen auf die Erbringung von Gesundheitsleistungen widerrufen werden. Es ist zudem möglich, auch nur einzelne Dokumente zu „verdunkeln“, wenn man nicht will, dass das medizinische Fachpersonal dieses Dokument einsehen kann. Der ehemalige Primar und Landtagsabgeordnete Franz Ploner erklärt: „Vor allem für viele ältere Menschen und deren Angehörige ein schier unzumutbares Unterfangen.“
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Es ist ganz klar, dass man…
Es ist ganz klar, dass man die Patienten (oder zumindest diejenigen, die es sich leisten können) in die Privatmedizin schicken will
"Für den Umstieg auf die EGA…
"Für den Umstieg auf die EGA braucht es laut Datenschutz-Bestimmungen das „Einverständnis zur Konsultation“. Das kann jede und jeder selbstständig online abgeben: Der Zugriff dazu erfolgt über die digitalen Identität SPID, über den Elektronischen Personalausweis (Carta di Identità Elettronica, CIE) oder über die aktivierte Bürgerkarte."
Ich sage mal so, wer heute am 30.08.2024 75 Jahre zählt, kann mehrheitlich online selbstständig das nicht.
Das scheint aber dem Gesetzgeber egal zu sein.
Antwort auf "Für den Umstieg auf die EGA… von Josef Ruffa
Unabhängig davon, dass ich…
Unabhängig davon, dass ich nicht beurteilen kann, ob die EGA jetzt gut oder schlecht ist - trotzdem gibt es für nicht PC-affine Menschen eine sehr niederschwellige Möglichkeit das Einverständnis zu geben... nämlich beim Hausarzt selbst!
Antwort auf "Für den Umstieg auf die EGA… von Josef Ruffa
Nein, das ist es dem…
Nein, das ist es dem Gesetzgeber nicht!
Zitat aus dem obigen Text: «Auch bei den Verwaltungsschalter der Gesundheitssprengel und der Krankenhäuser sowie bei den Hausärzten und den Kinderärzten freier Wahl kann man dieses Einverständnis abgeben.»
Für mich – und wahrscheinlich für die Mehrheit der Betroffenen – ist es mittels SPID einfacher. Und einen SPID-Zugang sowie eine digitale Unterschrift sollte inzw. eigentlich jeder haben.
Entschuldigung M A: mein Kommentar betrifft den Beitrag von Hr. Josef Ruffa
Der Artikel beleuchtet…
Der Artikel beleuchtet typische Herausforderungen im IT-Bereich des Gesundheitswesens. Anstatt auf die nächste „ganzheitliche Lösung“ zu setzen, ist meines Erachtens nach entscheidend, eine einheitliche Architekturvision zu verfolgen. Große Unternehmen wie Google und Amazon arbeiten erfolgreich mit unterschiedlichen IT-Systemen, indem sie auf kohärente Integrationsstrategien setzen. Was die einheitliche Architekturvision angeht: HERA (Healthcare Enterprise Reference Architecture) beispielsweise, entwickelt von der Open Group in Arbeitsgruppen aus Medizinern, Pharmaexperten und IT-Spezialisten, bietet eine patientenzentrierte Architektur. Weiteres Beispiel: FHIM (Federal Health Information Model), unterstützt von US-Gesundheitsbehörden, definiert standardisierte Taxonomien und Datenstrukturen, die eine reibungslose Integration ermöglichen. Der Fokus sollte also auf einer Vision liegen, die mit Vielfalt umgehen kann, aber durch gemeinsame Standards verbunden ist. Die digitale Gesamtlösung muss natürlich auch jene Menschen berücksichtigen, die mit digitalen Mitteln nicht umgehen können oder wollen. In Italien sieht man in solchen Fällen oft „vor Ort“-Schalter vor, um den Zugang zu gewährleisten.