Politik | Öffentlicher Dienst

Zugeständnis an das Personal

Zweitberuf für Beamte? Das neue Landesgesetz macht’s möglich – mit weniger Hürden, aber klaren Bedingungen. Nicht erlaubt: gewerbliche Eigeninteressen.
Amhof
Foto: LPA Fabio Brucculeri.
  • Mit dem vor Kurzem verabschiedeten Omnibus-Gesetz hat die Südtiroler Landesregierung unter anderem die Regeln für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst gelockert. Im Zentrum der Reform stehen der Abbau bürokratischer Hürden, aber auch die Hoffnung, den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen. Bisher galt: Wer im öffentlichen Dienst einen Nebenjob ausübt, durfte damit nicht mehr als 30 Prozent seines Bruttojahresgehalts bei Vollzeitbeschäftigung dazuverdienen. Diese Einkommensgrenze fällt nun – genehmigt werden müssen Nebentätigkeiten aber weiterhin von der jeweiligen Führungskraft. 

     

    „Jede Ressource ist wertvoll, und diesem Grundsatz wollten wir auch hier Rechnung tragen.“

     

    Gewerbliche, freiberufliche oder unternehmerische Tätigkeiten bleiben im Grundsatz untersagt, werden aber in bestimmten Bereichen zugelassen. Landeslehrpersonen dürfen künftig Nebenjobs annehmen, wenn diese dem Unterricht zugutekommen. Ein Beispiel: Fachlehrer wie Köche können bei externen Veranstaltungen mitarbeiten – zur Weiterentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen. Auch Kindergartenpersonal sowie Inklusionsmitarbeiter dürfen nun in der Nachmittags- oder Sommerbetreuung für externe Träger tätig werden. Eine weitere wichtige Neuerung betrifft Teilzeitbeschäftigte: Die bisherige Einschränkung, wonach nur Personen mit einem vom öffentlichen Arbeitgeber nicht aufstockbaren Teilzeitvertrag unter 50 Prozent eine umfangreichere Nebentätigkeit ausüben durften, ist gestrichen. Künftig können zum Beispiel auch Handwerker mit einem privaten Hauptberuf einen untergeordneten Teilzeitvertrag bei der Landesverwaltung annehmen.

  • Kindergartenpersonal sowie Inklusionsmitarbeiter dürfen nun in der Nachmittags- oder Sommerbetreuung für externe Träger tätig werden.
  • Wartestand wird flexibler genutzt

    Auch im unbezahlten Wartestand wird die Nebentätigkeit erleichtert. Wer sich beruflich weiterentwickeln oder umorientieren will, kann einmal im Lauf des Arbeitslebens und für maximal ein Jahr eine entgeltliche Tätigkeit aufnehmen – etwa nach einer Coaching-Ausbildung. Unentgeltliche Tätigkeiten oder Engagements im Namen des Landes bleiben weiterhin genehmigungsfrei. Ebenso erlaubt bleibt journalistische Mitarbeit – etwa für Zeitungen oder Lexika. Landwirtschaftliche Tätigkeiten bleiben für alle Bediensteten grundsätzlich gestattet.

  • Zeitliche Obergrenze bleibt

    Die kombinierte Wochenarbeitszeit aus Haupt- und Nebentätigkeit darf weiterhin 48 Stunden nicht überschreiten. Auf Nachfrage betont Personal-Landesrätin Magdalena Amhof die Intention hinter den Neuregelungen: „Es ging uns in erster Linie darum, den Bediensteten entgegenzukommen und verschiedene Hürden aus dem Weg zu räumen. Wir haben damit auch auf entsprechende Anfragen unter anderem aus den Berufsschulen reagiert.“ Es gehe darum, das Potenzial der Mitarbeitenden nicht durch überholte Vorschriften zu blockieren: „Grundsätzlich sollten Bedienstete aus unserer Sicht durchaus die Möglichkeit haben, etwas dazu zu verdienen – sofern der Dienst nicht darunter leidet und keine Interessenskonflikte bestehen. Mit diesen Prämissen haben wir die bestehende Regelung vereinfacht.“ Ein nicht unwesentlicher Nebeneffekt sei laut Amhof auch die gesteigerte Attraktivität des öffentlichen Dienstes: „Jede Ressource ist wertvoll, und diesem Grundsatz wollten wir auch hier Rechnung tragen.“

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opa1950 Mi., 23.07.2025 - 06:29

Gibt es nicht schon genug Personen welche einen Job suchen. Das jetzt Landhäusler welche schon einen über bezahlten Job haben, jetzt einen Zweiten Job ausüben dürfen das grenzt wohl eher Einer Frechheit und das beweist wieder einmal mehr die Inkompetenz der Amhof. Gebt doch den Leuten welche auf Jobsuche eine Chance , nicht solchen welche schon mehr als genug verdienen. Abgesehen von ihrer Leistung die sie im Land verbringen. Inklusiv der obere Etage, welche über ihre über bezahlten Entlohnungen selbst entscheiden darf.

Mi., 23.07.2025 - 06:29 Permalink
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Oliver Hopfgartner Mi., 23.07.2025 - 06:55

Antwort auf von opa1950

Hälst du "überbezahlte Landhäusler" für kompetent? Falls ja, wäre es doch eine Bereicherung, wenn sie auch außerhalb der Landhäuser gutes bewirken. Falls nein, sind sie keine Konkurrenz für die von dir beschriebenen Arbeitssuchenden. Außerdem scheint es ja auch in den Landhäusern Personalmangel zu geben, sonst müsste man die Arbeit dort nicht attraktiver gestalten, indem man Nebenbeschäftigungen liberalisiert.

Mi., 23.07.2025 - 06:55 Permalink
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Stefan S Mi., 23.07.2025 - 09:34

Antwort auf von Oliver Hopfgartner

Das Thema ist eh an den Haaren herbei gezogen. Grundsätzlich gilt hier die EU Arbeitsschutzverordnung wie z.B. die wöchentliche Arbeitszeit. Ansonsten greift das Wettbewerbsverbot und dies wird bei Beamten sowieso zu lax gehandelt. Bestes negativ Bsp. in D, unser ehemaliger Kanzler Schröder. Mit Insider Wissen vom Staat, also von uns, später dickes Geld verdienen ist eine Unverschämtheit.

Mi., 23.07.2025 - 09:34 Permalink