Politik | Ärztlicher Dienst
„Das ist Aufgabe der Sanität“

Foto: Thirdman/Pexels
Dieser Artikel ist SALTO+. Bitte anmelden um Artikel zu lesen!
Noch kein SALTO+? Mit einem Abo auf SALTO kannst du unabhängigen und kritischen Journalismus in Südtirol unterstützen! Abo abschließen!
"BEFEHL von OBEN ...," geht…
"BEFEHL von OBEN ...," geht nur beim MILITÄR, "weil man da ganz -f i e s e- STRAFEN bereit hält, die vom Verlust des Dienst-Ranges mit dem Absetzen des in den höheren Rängen üblichen goldenen SOLDs - + den un-beliebten Arbeiten in der Kaserne + Außen-Gelände, bis Arrest im Loch für die Soldaten, alle Strafen zur Verfügung hat, die bei -t o t a l i t ä r e n- STAATEN bis zum Tod durch ERSCHIEßEN gehen!
"Das -w a s- die Politker + ihre Bürokraten, ohne die Erfahrungen der Ärzte + Mitarbeiter mit-zu-nehmen, so erträumen + ungeschickt zusammen basteln, erweist als sehr grober Fehlschlag ...!"
Was glaubt der…
Was glaubt der Sanitätsbetrieb eigentlich?
Im Beschluss der LR 412 2025 wird festgeschrieben, dass ein vom Sanitätsbetrieb beauftragter Arzt nur 40€ bei einer Ordinationsvisite und 60€ bei einem Hausbesuch an einen Touristen verrechnen soll. Außerdem soll er die ganzen Daten des Patienten erheben und an den Sanitätsbetrieb weiterleiten, damit der dann (zu deutlich höheren Preisen) mit der heimischen Versicherung des Touristen abrechnen kann.
Mich wundert es nicht, dass sich da Angebote abseits des Sanitätsbetriebes bilden, weil diese Konditionen einfach realitätsfern sind und der Sanitätsbetrieb Arbitrage zu Lasten der Ärzte betreibt.
40 € ist ein Witzpreis, der sofort an die Südtiroler Neurose denken lässt: in Südtirol scheint die Politik krankhaft von der Idee besessen zu sein, dass alle möglichen Dienstleistungen für Touristen billiger als für Einheimische sein müssen.
Antwort auf Was glaubt der… von Oliver Hopfgartner
Ich das die GANZE WAHRHEIT ?…
Ich das die GANZE WAHRHEIT ? ... oder ist es so, dass die 40€ oder 60€ nur Empfehlungen sind und dass in den Hochburgen durchaus auch 100€ für Hotelbesuche verrechnet werden. Was ja nicht immer falsch sein muss.
Und zur Ganzen Wahrheit gehört natürlich auch, dass der/die beauftragte Arzt / Ärztin in der Regel bereits ein fixes Salär (Steuergeld-finanziert- Sanitätstopf) bezieht, welches durchaus auch die 200.000€-Grenze überschreiten kann. Die 40€- oder 100€ rutschen ja zusätzlich in die Arzt-Geldtasche, wobei die Grundkosten beim Sanitätsbetrieb hängen bleiben. Und dieser sich zurecht darum bemühen darf (und soll / muss) die Kosten beim "Kunden" bzw. seiner Kranken- oder Privatversicherung einzutreiben.
Antwort auf Ich das die GANZE WAHRHEIT ?… von Klemens Riegler
Hier der entsprechende…
Hier der entsprechende Ausschnitt aus dem Beschluss der Landesregierung:
>>Artikel 5 – Wirtschaftliche Behandlung
1) Die von Artikel 4 vorgesehenen Leistungen werden direkt mit den Personen verrechnet, die den Dienst in Anspruch nehmen, und zwar unter Anwendung der nachfolgenden Tarife:
a) Visiten im Ambulatorium: 40,00 € (vierzig/00),
b) Hausvisiten: 60,00 € (sechzig/00).
2) In den Tarifen, die vom vorangehenden Absatz vorgesehen sind, sind die etwaigen Zusatzleistungen, die von Anhang 6 des GSKV und den etwaigen Zusatzleistungen, die vom Landeszusatzvertrag vorgesehen sind, enthalten.
3) Der Ärztin oder dem Arzt des einzigen Stellenplans der Grundversorgung und der Ärztin oder dem Arzt, die oder der für die Betreuung der Touristinnen und Touristen beauftragt wird, und die oder der Visiten im Ambulatorium und Hausvisiten zu Gunsten von ausländischen Personen, die sich zeitweilig auf italienischem Staatsgebiet aufhalten und die im Besitz des vorgeschriebenen Dokuments, welches das Anrecht auf gesundheitliche Betreuung zu Lasten des öffentlichen Gesundheitsdienstes haben, sind, stehen die Vergütungen gemäß Absatz 1 zu. In diesem Fall stellt die Ärztin oder der Arzt dem Sanitätsbetrieb die genannten Leistungen in Rechnung, wobei die Kennzahlen des Gesundheitsdokuments, Name und Nachname und die Art der durchgeführten Leistung, auf jeden Fall entsprechend der Anweisungen, welche der Sanitätsbetrieb selbst erteilt hat, anzumerken sind. Sollte die genannte Dokumentation gar nicht, falsch oder unvollständig ausgefüllt werden, werden die erbrachten Leistungen nicht bezahlt.
4) Für die Leistungen gemäß vorangehendem Absatz werden die etwaigen Zusatzleistungen gemäß Anhang 6 des GSKV und jenen, die im LZV vorgesehen sind, von der Ärztin oder vom Arzt mit dem zuständigen Gesundheitsbezirk verrechnet.
5) Die zu Gunsten von nicht-EU-Bürgerinnen und Bürgern erbrachten Leistungen verstehen sich als Leistungen, die im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit erbracht werden.
6) Für die Betreuungskontinuität in aktiver Form untertags, wie von Artikel 4, Absatz 3 des gegenständlichen Vertrags vorgesehen, wird den befristet beauftragten Ärztinnen und Ärzten der Betrag pro Stunde gemäß Artikel 47, Absatz 3, Buchstabe A des GSKV zuerkannt.
7) Betreffend die Vor- und Fürsorgebeiträge und die Versicherung kommen die Bestimmungen gemäß Artikel 48 des GSKV zur Anwendung.
8) Für die Betreuungskontinuität in der Nacht, welche in der Form der Rufbereitschaft zu Hause erbracht wird, wird der befristet beauftragten Ärztin oder dem befristet beauftragten Arzt eine Vergütungsobergrenze von 79,09 € (neunundsiebzig/09) pro Nacht zuerkannt.<<
Aus Absatz 3 geht für mich eindeutig hervor, dass es sich hierbei nicht um Tarifempfehlungen handelt. Privattarife für solche Behandlungen (und auch die Tarife die ausländische oder Reiseversicherungen zahlen) sind deutlich höher. Absatz 6 sieht dann noch einen niedrigen Stundensatz von ca 25 € vor.
Welche Grund- bzw. Mehrkosten bleiben beim Sanitätsbetrieb hängen, wenn ich in meinen Räumlichkeiten einen Patienten behandle? Was meinst du damit? Laut meinem Verständnis und so wie ich es von Bereitschaftsdiensten in Österreich kenne (750€ Pauschale je 3 Stunden Öffnungszeit an Samstag oder Sonntag, maximal 6h pro Tag), sind die Behandlungskosten (ieL Personalkosten, Betriebskosten, Miete und Verbrauchsmaterialien) ein Posten, den ich einkalkulieren muss und nicht an den Gesundheitsträger weitergeben kann.
... damit "der edle HOTELIER…
... damit "der edle HOTELIER" -s e i n e n- GÄSTEN "noch mehr Mäuse / € abnehmen kann!"
Ploner muss es ja wissen…
Ploner muss es ja wissen. Wenn er nicht im Landtag sitzt arbeitet er fleissig in den Privatkliniken land auf land ab.