Politik | Wohnbaureform

Hauskredit: weniger Monatsrate zahlen

Die Landesregierung hat mit den größten Banken des Landes ein Abkommen für Sonderkredite ausgehandelt: So sollen vor allem junge Menschen leichter zum Eigenheim kommen.
Begünstigtes Darlehen
Foto: LPA / Fabio Brucculeri
  • Die Landesregierung führt mit dem vergünstigen Wohnbau-Darlehen eine neue Form der Unterstützung ein, um die Wohnungsnot zu lindern. Ab 1. Jänner 2026 können Ansässige für Wohnbauprojekte ein vergünstigtes Darlehen abschließen. Die geliehene Summe startet bei 50.000 Euro und darf bei Einzelpersonen 250.000 Euro und bei Paaren 350.000 Euro nicht überschreiten. Das haben Raiffeisen, Sparkasse und Volksbank mit der Landesregierung vereinbart.

    „Laut unseren Berechnungen sinkt die Monatsrate nahezu bis zur Hälfte“, erklärt Raiffeisenverband-Obmann Herbert von Leon. Je nach Höhe des Darlehens mache die Vergünstigung von 300 bis zu 1.300 Euro weniger monatlich aus. Die Vergünstigung läuft über zwei Schienen: Auf der ersten Schiene zahlt das Land abhängig vom Restbetrag des Darlehens zum 31. Dezember jeden Jahres dem Empfänger oder der Empfängerin einen direkten Beitrag von bis zu 3.200 Euro aus. Der Kapitalbetrag wird für die erste Hälfte der Laufzeit ausbezahlt, maximal über zehn Jahre. 

  • Ulli Mair: „Mit diesen Maßnahmen investieren wir in das Eigentum von Ansässigen, in junge Menschen und Familien.“ Foto: LPA / Fabio Brucculeri
  • Zum anderen bieten die konventionierten Banken einen vergünstigten Zinssatz bei Wohnbaudarlehen an und nehmen somit Mindereinnahmen in Kauf. „Wir machen bei den normalen Zinssätzen einen Abschlag, weil wir der Mittelschicht und der arbeitenden Bevölkerung unter die Arme greifen wollen“, so von Leon. 

    Bei einem variablen Zinssatz beträgt die Laufzeit des Darlehens maximal 30 Jahre, bei einem fixen Zinssatz maximal 25 Jahre. Im Rahmen der Höchstbeträge ist eine Kumulierung mit dem Bausparen möglich. Der Spread liegt bei maximal 0,70 Prozentpunkten für den fixen (EurIRS) und maximal 0,50 Prozentpunkten für den variablen Zinssatz (Euribor). Außerdem haben sich die konventionierten Banken verpflichtet, Beratungsleistung für Wohnbauprojekte anzubieten. 

  • Die Pressekonferenz

    Bei der Vorstellung des begünstigten Wohnbaudarlehens heute in Bozen waren Landeshauptmann Arno Kompatscher, Wohnbau-Landesrätin Ulli Mair sowie die Vertreter der größten Bankengruppen des Landes Alberto Naef, der Generaldirektor der Volksbank, Nicola Calabrò, der Generaldirektor der Sparkasse, und Herbert Von Leon, der Obmann des Raiffeisenverbandes, anwesend.

    „Mit diesen Maßnahmen investieren wir in das Eigentum von Ansässigen, in junge Menschen und Familien“, erklärt Landesrätin Mair. Der Beschluss mit den Richtlinien für die Sonderkredite wird morgen von der Landesregierung genehmigt werden. Neben der stark ausgeweiteten Wohnbauförderung soll durch die Förderung gemeinnütziger Projekte auch neuer und günstiger Mietwohnraum in Südtirol entstehen. 

  • Foto: LPA / Fabio Brucculeri
  • Landeshauptmann Kompatscher erklärt abschließend, dass durch die auf Darlehen ausgeweitete Wohnbauförderung nicht mehr Geld in die Taschen der Bauwirtschaft fließe. Mit der Preisbindung sollen die Baukosten für ein Projekt nicht unendlich in die Höhe getrieben werden. Dabei vereinbart eine Gemeinde mit einem privaten Bauherrn, dass 60 Prozent des gesamten Bauvolumens für preisgebundene Wohnungen vorgesehen werden. Davon müssen mindestens 40 Prozent für den geförderten Wohnbau und 20 Prozent für Ansässige bereitgestellt werden. 

  • Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Gewährung des begünstigten Darlehens ist, dass der Bürger beziehungsweise die Bürgerin bereits einen Antrag auf einen Landesbeitrag für Bau, Kauf oder Wiedergewinnung gestellt hat, beziehungsweise dieser bereits gewährt wurde. Weiters gilt eine Sozialbindung von 20 Jahren bei Wohnungen und 30 Jahre bei Bauland. Mit der Sozialbindung ist die Immobilie in diesem Zeitraum nur Ansässigen vorbehalten. 

    Die Zugangsvoraussetzungen für das Wohnen für Ansässige wurden auf zwei Kriterien reduziert: Berechtigte müssen entweder eine fünfjährige Ansässigkeit oder einen Arbeitsvertrag in Südtirol nachweisen. Alle weiteren bisherigen Regelungen entfallen.

    Der Antrag für ein begünstigtes Darlehen kann direkt bei den konventionierten Banken gestellt werden, für den Landesbeitrag ist kein zusätzlicher Antrag notwendig. Neben den bei der Pressekonferenz vertretenen Bankengruppen haben alle interessierten Banken die Möglichkeit, eine Vereinbarung mit dem Land abzuschließen, um das begünstigte Darlehen anbieten zu können.