„Nicht zielführend“
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Das Team K fordert, die Pflegeeinstufung von Amts wegen für alle offenen Anträge kurzzeitig wiedereinzuführen, um den bestehenden Rückstau abzubauen. Schließlich verlangen auch mehr als 4.000 Menschen in einer Petition, dass sich das System rasch ändert. „Wir sind uns bewusst, dass die gesetzlich vorgesehene Bearbeitungsfrist zurzeit nicht eingehalten werden kann, aber die im Beschlussantrag vorgesehenen Maßnahmen sind nicht zielführend. Die Landesverwaltung arbeitet zudem bereits an geeigneten Maßnahmen zur Reduzierung der Bearbeitungszeiten“, so SVP-Fraktionsvorsitzender Harald Stauder dazu.
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Datenlage und Maßnahmen
Im Jahr 2025 wurden 5.186 Pflegeeinstufungen durchgeführt. Zusätzlich wurden 939 Anträge auf Pflegegeld für pflegebedürftige Personen mit fortgeschrittener Krankheit mit Zuweisung der Pflegestufe von Amts wegen bearbeitet. 388 Anträge auf Pflegegeld mussten 2025 abgelehnt werden, 673 Anträge wurden archiviert. „Die jährlich eingehende Anzahl an Anträgen kann weitgehend bearbeitet werden. Der in den Pandemiejahren angestaute Rückstand bei der Bearbeitung konnte jedoch in den vergangenen Jahren nicht aufgeholt werden. Die Abteilung Soziales und das Amt für Pflegeeinstufung hat in den vergangenen Monaten an der Ausarbeitung von verschiedenen Maßnahmen gearbeitet, um die eingegangenen Gesuche effizienter abarbeiten zu können“, erklärt die zuständige Landesrätin Rosmarie Pamer.
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Derzeit werden mehrere Maßnahmen umgesetzt, um den Rückstand schrittweise abzubauen. Dazu gehören unter anderem die Zuweisung der Pflegestufe für Personen mit Demenzdiagnose auf Grundlage einer Diagnose der Memory Clinic, zusätzliche Räumlichkeiten für Büroeinstufungen, die Verstärkung der Personalressourcen sowie die Optimierung der Verwaltungsabläufe.
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Genaue Prüfung für Auszahlung
Die im Beschlussantrag geforderten Lösungsvorschläge seien aus Sicht der SVP-Fraktion nicht zielführend. Die vorgeschlagene Wiedereinführung der Einstufung von Amts wegen würde mit der Auszahlung von öffentlichen Mitteln ohne vorherige individuelle Überprüfung des tatsächlichen Pflege- und Betreuungsbedarfs einhergehen. Eine solche Vorgehensweise könne daher nur für außerordentliche Situationen – wie während der Coronapandemie – in Betracht gezogen werden. Zudem würde eine pauschale Amtseinstufung das Problem nicht lösen, sondern lediglich verschieben, da eine fachliche Einstufung zu einem späteren Zeitpunkt ohnehin erforderlich wäre.
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