Politik | Recht
„Null und nichtig“
Foto: SALTO
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Holzeisen wird die…
Holzeisen wird die angefochtene Verwaltungsstrafe also wohl nicht zahlen müssen. Schön für sie.
Ansonsten. Wie oft wurde schon in Italien eine Norm für verfassungswidrig erklärt? Und?
Art. 136 der it. Verfassung: „Wenn der Verfassungsgerichtshof die Verfassungswidrigkeit einer gesetzlichen Bestimmung oder eines Aktes mit Gesetzeskraft erklärt, verliert die Bestimmung ihre Wirksamkeit vom Tage nach Veröffentlichung der Entscheidung.“
Woraus leitet Holzeisen also den gesetzlichen Anspruch auf Rückzahlung denn ab, wenn die Verwaltungsstrafe nicht vorher angefochten bzw. bereits bezahlt wurde?
Die Aktion "Rückerstattung", aber auch die Androhung gegenüber Mitgliedern des Landtags, die sich für ihr Gesetz vor Gericht verteidigen müssten, haben wohl eher was von Inszenierung, Methode „Reichsbürger“.