Das Bio-Dorf
In der Trentiner Gemeinde Vallarsa sorgt ein Beschluss des Gemeinderates vom März 2014 für Aufsehen. Das 1500 Einwohner zählende Dorf gilt seitdem als erste Gemeinde Italiens in der ausschließlich biologischer Anbau erlaubt ist (sehen Sie hier das Video).
Die örtlichen Bauern sind somit angewiesen, ihre Betriebe entsprechend zu führen. So soll dem Einsatz von Insektiziden und anderen chemischen Pestiziden Einhalt geboten werden.
Wer sich weigert, biologische Landwirtschaft zu betreiben, sieht sich mit den entsprechenden Regelungen konfrontiert. Erforderlich ist primär eine Erlaubnis der Gemeinde. Diese wird aber nur erteilt wenn die „Nicht Bio-Bauern“ Vorschriften zum Einsatz von Spritzmitteln von Seiten wissenschaftlicher Institute einhalten oder nachweislich dem Erhalt der Lebensqualität im Dorf dienen.
Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, sieht die Verordnung eine verpflichtende Versicherung von mindestens 1000 Euro pro Jahr für Betriebe vor, die keine biologische Landwirtschaft betreiben. Die Laufzeit der Polizze beträgt dabei mindestens 10 Jahre. Bei einem Einsatz von gentechnisch veränderten Pflanzen sieht die Gemeinde gar eine verpflichtende Versicherung von mindestens 20.000 Euro jährlich vor. Letzteres ist wohl eher ein symbolisches Zeichen gegen Gentechnik, da der Einsatz dieser in Italien und der Provinz Trient ohnehin verboten ist.
Im Falle der Nichteinhaltung der Vorgaben sieht die Regelung empfindliche Konsequenzen vor. So bestehe die Möglichkeit eines Ausschlusses von der örtlichen Wasserversorgung für die Nutzflächen, der Verlust des Rechts auf die regionale Warenbezeichnung bis hin zu einer Geldstrafe von 152,00 Euro.
Es gilt das Prinzip: „Wer verschmutzt der zahlt!“. Die Gemeinde um den Bürgermeister Geremia Gios, seines Zeichen Dekan der Fakultät für Wirtschaft und Management an der Universität Trient erklärt:
In der Maßnahme sehen wir einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung des Dorfes bei dem zugleich die sozialen Kosten der Naturverschmutzung berücksichtigt werden. Die Verursacher der Schäden müssen sich dessen bewusst sein und darum auch bereit sein die Kosten zu tragen.
Ausgenommen von den Maßnahmen bleibt der private Anbau zum Beispiel eines Gemüsegartens, sofern die genutzte Fläche weniger als 2000 Quadratmeter beträgt.
super!!!!
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