Politik | Stiftung

Randis Nachfolgerin

Francesca Adami wird neue Präsidentin der Stiftung Rainerum. Die Landesregierung hat die 56-Jährige heute Dienstag nominiert.

Es ist noch keine Woche vergangen, da steht der Nachfolger für Mauro Randi an der Spitze der Stiftung Rainerum bereits fest. Besser gesagt, die Nachfolgerin. Denn wie die Landesregierung am Dienstag Mittag bekannt gab, wird Francesca Romana Adami Randis Posten übernehmen. Die Stiftung Rainerum ist Eigentümerin des gleichnamigen Gebäudes in der Bozner Altstadt, in dem Studentenheim, Schulen und verschiedene Vereinssitze untergebracht sind. Wie berichtet ist Mauro Randi Ende vergangener Woche als Präsident zurückgetreten. Ihm wird Vetternwirtschaft bei der Personalauswahl vorgeworfen. So soll er versucht haben, sowohl seinem 22-jährigen Sohn als auch einem Mitarbeiter der PD-Gruppe im Landtag einen Posten im Rainerum zu verschaffen. Die Sache war schließlich gescheitert, weil beide auf die Stellen verzichteten.

Nun soll also Francesca Adami das Erbe Randis antreten. In einer Sitzung des Verwaltungsrates der Stiftung war die Wahl auf die 56-Jährige gefallen. “Anschließend war es Aufgabe der Landesregierung, die neue Präsidentin zu nominieren”, erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher. Bisher saß Adami als Mitglied im Verwaltungsrat. Sie war von der Gemeinde Bozen dorthin berufen worden. Daher muss nun die Gemeindeverwaltung ein neues Verwaltungsratsmitglied der Stiftung ernennen, das den Platz der neuen Präsidentin einnimmt. “Wir als Landesregierung haben einzig die Nominierung vorgenommen”, unterstreicht Kompatscher. In Sachen Studentenheimführung habe man sich bewusst zurückgehalten.

Bekanntlich hatte der Verwaltungsrat einstimmig beschlossen, die Führung des Studentenheims nicht mehr an den Salesianerorden zu vergeben. Dieser hatte das Heim seit seiner Errichtung gut zehn Jahre lang geleitet. Derzeit liegt die Führung in den Händen der Stiftung Rainerum. “Die Entscheidung, ob die Struktur nun direkt von der Stiftung weitergeführt wird oder indirekt mit einem Vertrag an Dritte übertragen wird, ist Entscheidung der Stiftung”, betont Kompatscher. “Es gibt für beide Varianten Vor- und Nachteile.” Aber diese abzuwägen sei einzig und allein Sache der Stiftung, so Kompatscher.