Schnals ist nicht Kastelruth
Richard Theiner will Klarheit schaffen. “In den vergangenen Tagen wurden Vergleiche angestellt und Dinge behauptet, die nicht zutreffend sind”, betont der Umweltlandesrat. Die Rede ist von den Skipisten- und Liftprojekten in Schnals und Kastelruth. In beiden Fällen hat sich in jüngster Vergangenheit etwas getan. In Schnals hat das Verwaltungsgericht vor einer Woche beschlossen, die offiziell genehmigten Bauarbeiten für eine neue Verbindungspiste bis auf weiteres auszusetzen. Die Hintergründe sind bekannt: Umweltschützer und AVS haben Rekurs gegen das Projekt der Schnalstaler Gletscherbahn AG eingelegt, der noch anhängig ist. In Kastelruth hat sich der Gemeinderat auf einer seiner jüngsten Sitzungen ein zweites Mal für eine Bahnverbindung vom Dorf über den Marinzen auf die Seiser Alm ausgesprochen. Vergangenen Mittwoch dann die erste Schlappe für die Marinzen GmbH. Am 24. August hat der Umweltbeirat ein negatives Gutachten zum Projekt abgegeben.
Entgegen anders lautender Stimmen weist Landesrat Theiner nun in einer Aussendung an die Medien darauf hin, dass die Ski- und Liftprojekte in Schnals und Kastelruth nicht vergleichbar sind. Detailliert schildert Theiner, an welch unterschiedlichen Punkten man in den zwei Gemeinden bzw. Projekten inzwischen steht und welche Rolle die Landesregierung jeweils hat. Während man in Kastelruth erst in der Anfangsphase steckt, hat das Projekt in Schnals bereits sämtliche verfahrenstechnisch notwendigen Schritte durchlaufen:
“Die Schnalstaler Gletscherbahn AG hat eine Machbarkeitsstudie zur Errichtung einer neuen familienfreundlichen Talabfahrt vorgelegt, welche der Gemeinderat Schnals am 31. März 2015 einstimmig genehmigt hat. Nach der Genehmigung durch den Gemeinderat Schnals wurde die Machbarkeitsstudie für die Dauer von 30 aufeinander folgenden Tagen hinterlegt. Während dieser Zeit wurden weder bei der Gemeinde noch bei der Landesverwaltung Einwände und Vorschläge seitens der Öffentlichkeit eingereicht.
Der Umweltbeirat hat in seiner Sitzung vom 9. Dezember ein negatives Gutachten hinsichtlich der Umweltverträglichkeit des ergänzenden Eingriffes erteilt. Der obere Abschnitt der neuen Talabfahrt wurde als sehr problematisch eingestuft. Das Amt für Landesplanung hat das Projekt hingegen auf jene Fachbereiche analysiert, welche nicht in das Kompetenzfeld des Umweltbeirates fallen und ist daraufhin zum Schluss gekommen, dass die Machbarkeit des Vorhabens teilweise - d.h. ohne den oberen Bereich, der umwelttechnisch problematischer ist als der untere - genehmigt werden kann.
Die Landesregierung hat den Vorschlag des Amtes für Landesplanung angenommen; die Begründung des Amtes für Landesplanung für die positive Beschlussfassung bezieht sich grundsätzlich auf die Bewertung sämtlicher Aspekte, also nicht nur die Umwelt. Die Talabfahrt in reduzierter Form konnte somit genehmigt werden; der aus umwelttechnisch problematischer Obere Abschnitt wurde ausgeschlossen.
Das daraufhin von der Schnalstaler Gletscherbahn, nach den Vorgaben der Landesregierung ausgearbeitete verkleinerte Projekt, wurde der Dienststellenkonferenz für den Umweltbereich zur Genehmigung vorgelegt und von dieser mit einer Reihe von Auflagen am 27. Juli dieses Jahres gutgeheißen; in dieser Phase wird es nicht mehr der Landesregierung vorgelegt. Somit konnte die Schnalstaler Gletscherbahn AG mit den Bauarbeiten beginnen.
Die Liftgesellschaft Marinzen GmbH hat hingegen, im Sinne des Fachplanes, eine Machbarkeitsstudie vorgelegt, um die Skigebiete Kastelruth und Seiseralm zu verbinden. In seiner Sitzung vom 24. August hat der Umweltbeirat ein negatives Gutachten zum Projekt abgegeben; die Bewertung des Amtes für Landesplanung steht noch aus. Dieses Projekt liegt also noch in der ersten Phase des Prozesses. Erst nachdem die Bewertung des Amtes für Landesplanung vorgelegt wird, kann sich die Landesregierung mit der von der Marinzen GmbH einbereichten Machbarkeitsstudie befassen.”