Das wache Auge der Verbraucherschützer

Die Nachricht von der 112.000-Euro-Strafe für die ehemaligen Mitglieder der Führungsriege der Südtiroler Sparkasse ist auch bei der Verbraucherschutzzentrale Südtirol (VZS) nicht unbeachtet geblieben. “Die Sanktionen sind auch angesichts der Schwere der festgestellten Verfehlungen unangemessen”, ist sich VZS-Geschäftsführer Walther Andreaus sicher. Seit mittlerweile zwei Jahren weisen die Verbraucherschützer auf die ihrer Aussage nach “unkorrekten Methoden der Sparkasse beim Verkauf von Finanzinstrumenten” hin. Auch erinnert man daran, dass man bereits Anstrengungen unternommen hat, um die Bank “für die den Aktionären verursachten Schäden verklagen” zu können, wie die VZS in einer Aussendung am Dienstag Vormittag schreibt.
Gleichzeitig erinnert die VZS daran, dass weiterhin einmal im Monat die Möglichkeit besteht, ein Beratungsgespräch mit Prof. Massimo Cerniglia zu führen: “Dieser begutachtet die Dokumentation der SparerInnen und überprüft, ob die Möglichkeit besteht, den Gerichtsweg einzuschlagen. Interessierte werden gebeten, einen Termin zu vereinbaren.”
Eine Klage droht den ehemaligen Führungskräften auch von anderer Seite. Die aktuelle Sparkasse-Spitze hat eine Mailänder Kanzlei beauftragt, eine mögliche Haftungsklage gegen ihre Vorgänger zu prüfen. Inzwischen liegt nach Informationen von salto.bz das Ergebnis des Gutachtens vor – es soll ein Ja zur Haftungsklage empfehlen. Vonseiten der Sparkasse wird dies dementiert – die Prüfungen seien noch im Gange. Wie dem auch sei, Walther Andreaus gibt ein Versprechen: Die VZS werde genau darauf achten, dass diese Haftungsklage gegen die alten Gremienmitglieder und Führungskräfte auf den Weg gebracht werde. Darüber hinaus fordert er einen Neuanfang “ohne Personen, die schwerwiegender Verfehlungen schuldig sind”. Denn sollten die verhängten Strafen bestätigt werden und die zitierten Personen an ihrem Platz bleiben, so sei ein Neuanfang “pure Makulatur”, so Andreaus.