Politik | Interview

„Bezahlung pro Betreuungsplatz“

Team K-Landtagsabgeordnete Maria Elisabeth Rieder fordert bei der Kleinkindbetreuung schnelles Handeln. Sonst komme es in den Kindertagesstätten bald zu Schließungen.
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Foto: Privat
Die Landtagsabgeordnete Maria Elisabeth Rieder vom Team K hat im Sanitätsbetrieb Bruneck die Kleinkindbetreuung mitaufgebaut und ist mit den Beschäftigten in diesem Bereich im regelmäßigen Austausch.
 
salto.bz: Frau Rieder, wie viel verdienen Kleinkindbetreuer:innen durchschnittlich?
 
Maria Elisabeth Rieder: Sie verdienen zwischen 1.300 und 1.500 Euro netto. Das hängt unter anderem davon ab, ob sie eine Zusatzfunktion haben oder nicht. Dieses Gehalt ist aber zu wenig. Eine Kleinkindbetreuerin erzählte mir in meinem Podcast, dass sie als Leiterin einer Kindertagesstätte an den Wochenenden Ferienwohnungen putzt, um über die Runden zu kommen.
Ich will Kindergärten und Tagesstätten nicht gegeneinander ausspielen, aber es braucht endlich eine Anpassung, die von der Landesrätin bereits mehrmals folgenlos angekündigt wurde.
Wieso werden Kleinkindbetreuer:innen beruflich niedriger eingestuft als pädagogische Mitarbeiter:innen in den Kindergärten?
 
Die pädgogischen Mitarbeiter:innen in den Kindergärten sind öffentlich Bedienstete, die Kleinkindbetreuer:innen waren bis vor ein paar Jahren über den staatlichen Vertrag der Hausangestellten in Dienst. Nun gibt es einen privatwirtschaftlichen Kollektivvertrag auf Landesebene. Das Schwierige dabei ist aber, dass die Kleinkindbetreuer:innen die gleiche Ausbildung wie pädagogische Mitarbeiter:innen brauchen, aber ein Stück weniger verdienen und keine Sommer-, Weihnachts- und Osterferien haben. Deshalb wechseln viele von ihnen in den Kindergarten, wo es auch einen hohen Personalbedarf gibt. Ich will Kindergärten und Tagesstätten nicht gegeneinander ausspielen, aber es braucht endlich eine Anpassung, die von der Landesrätin bereits mehrmals folgenlos angekündigt wurde. Ansonsten wird es nicht mehr lange dauern, bis die ersten Gruppen in den Kindertagesstätten geschlossen werden müssen.
 
 
Auch Sie waren bei der Anhörung im vierten Gesetzgebungsausschuss zur Kleinkindbetreuung am 29. August dabei. Wie ist das Treffen für Sie verlaufen?
 
Es wurden dieselben Anliegen vorgebracht, die schon bei der ersten Anhörung im Jahr 2019 Thema waren. Für die erste Anhörung sah die Landesrätin keine Notwendigkeit und sie wurde auf meine Initiative von der Opposition des Landtags organisiert. Bei der Anhörung am letzten Montag gab es keine neuen Erkenntnisse. Diese Anliegen sind jahrelang bekannt und passiert ist mehr oder weniger nichts. Es wird nur die Verantwortung von Gemeindenverband, Sozialgenossenschaften und Landesrätin hin- und hergeschoben. 
Die Bezahlung über den Stundensatz ist veraltet, da die Kinder nicht immer anwesend sind, beispielsweise aus Krankheitsgründen.
Wie groß ist das Betreuungsangebot für Kleinkinder in Südtirol?
 
Das Angebot hängt von den einzelnen Gemeinden ab. Vor allem in den Städten gibt es lange Wartelisten für Kinderhorte, aber auch in anderen Gegenden wie dem Unterland. Bei den Wartelisten gibt es Rangordnungen, wo Kinder mit berufstätigen Eltern Vorrang haben. Hier gibt es das Problem, dass Mütter mit einem Arbeitsangebot in Aussicht keinen Vorrang haben und so die Arbeit nicht annehmen können – sie werden aber auch nicht vorgereiht, weil sie noch keine Arbeit haben. So müssen viele junge Mütter notgedrungen zuhause bleiben, wenn keine Großeltern auf die Kinder aufpassen können.
 
Die Landesrätin Waltraud Deeg will nun den Stundensatz für die Kleinkindbetreuung anheben.
 
Das wäre ein wichtiger Schritt, solange ich aber nicht den Landesbeschluss in den Händen halte, glaube ich es nicht. Zudem ist die Bezahlung über den Stundensatz veraltet, da die Kinder nicht immer anwesend sind, beispielsweise aus Krankheitsgründen. Weil die Kleinkindbetreuung über Stunden abgerechnet wird, müssen die Eltern dann weniger bezahlen und die Betreiber der Kindertagesstätten, die Sozialgenossenschaften, sind mit weniger finanziellen Einnahmen konfrontiert. Deshalb wäre eine Bezahlung pro Betreuungsplatz sinnvoller.
 
Steigt durch den höheren Stundensatz auch die Entlohnung der Kleinkindbetreuer:innen?
 
Das ist fraglich, da die Sozialgenossenschaften zwar mehr einnehmen, aber durch die derzeit so hohen Kosten die Mehreinnahmen nicht immer an die Kleinkindbetreuer:innen weitergeben können. Deshalb muss bei den Verhandlungen für den Kollektivvertrag auch die Lohnerhöhung berücksichtigt werden. 
 
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Karl Trojer Sa., 03.09.2022 - 10:24

Kinder sind das Wichtigste für unseren Fortbestand; ihnen die erforderlichen Notwendigkeiten zur Verfügung zu stellen, ist oberste Pflicht einer Gemeinschaft !

Sa., 03.09.2022 - 10:24 Permalink
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Josef Fulterer So., 04.09.2022 - 20:21

Antwort auf von Karl Trojer

Bei den Strukturen wo es Bandabschneidungen, sowie die Möglichkeit gibt die eigene Großherzigkeit zu loben, sind die Politiker gerne recht großzügig.
Wenn es aber darum geht den darin arbeitenden Menschen, vernünftige Arbeitsbedingungen und angemessene Entlohnung zu gewähren, werden die gleichen sich selber recht großzügig bedienenden Politiker, zu kleinlichen Erbsenzählern.

So., 04.09.2022 - 20:21 Permalink