Erwachsenenvertretung als Mobbing
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Frau
Bundesministerin
Korinna SchumannBundesministerium für Arbeit, Soziales,
Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Stubenring 1
A-1010 Wien
Presseanfrage:
Verletzungen der Grundrechte in ÖsterreichSehr geehrte Frau Bundesministerin,
Ich bereite Publikationen über den Schutz der Grundrechte in der Europäischen Union vor. Als Leitbild für Ihre Aufgabe als Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betonten Sie:
„Jeder Mensch muss das Recht auf einen sicheren Arbeitsplatz, ein faires Einkommen und eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben haben. Unsere Gesellschaft muss auf Solidarität, Chancengleichheit und nachhaltigem Wohlstand aufbauen – dafür werde ich mich mit aller Kraft einsetzen“.
Ich ersuche Sie deshalb um Ihre Stellungnahme zu gravierenden Verletzungen der Grundrechte in Österreich.
Mobbing mit Erwachsenenvertretung
Die Chancengleichheit von Arbeitnehmern wird durch eine fortgeschrittene Methode von Mobbing massiv beeinträchtigt und die Teilnahme an beruflichen Projekten blockiert. Durch eine entwickelte Technik von Sachwalterschaft, die aktuell als Erwachsenenvertretung präsentiert wird. Konkurrenten werden damit gezielt ausgeschaltet.
Dafür werden Einkünfte und Vermögen der Betroffenen willkürlich übernommen. Die Betroffenen sind nicht grundsätzlich „Behinderte“ oder zu schwache „Krüppel“, wie fälschlicherweise behauptet wird, sondern in zahlreichen Fällen voll einsatzfähige und gut motivierte Personen, deren berufliche und private Projekte beschädigt werden.
Konfiskation des gesamten Vermögens. Auch der Einkünfte und Renten. Durch Amtsmissbrauch. Ohne strafrechtliche Begründung. Zivilrechtlich durchgeführt.
Die Wohnung wird besetzt. Dokumente und Unterlagen beschlagnahmt. In solchen Fällen kann nur noch Exil im Ausland genommen werden.
Parlamentarische Anfragen nennen Seilschaften in der Justiz
Parlamentarische Anfragen bestätigten diese Problematik. Die Abgeordneten Keck und Jarolim erkannten in einer Anfrage vom 31. März 2011 „betreffend Sachwalterschaftsmissbrauch und Sachwaltergeschädigte“:
„Im Rahmen der Kritik wird u. a. von regelrechten Seilschaften unter Sachwaltern, Anwälten, Notaren, Ärzten, Psychologen und anderen Gutachtern gesprochen“.Demnach wurden Beschwerden „vom jeweiligen verantwortlichen Richter abgeschmettert“. Deshalb wurde die Einrichtung einer „unabhängigen Beschwerdestelle“ gefordert, damit endlich eine Zuständigkeit geschaffen wird, um die Übergriffe zu untersuchen. Die damalige Justizministerin Beatrix Karl wurde diesbezüglich gefragt:
„Werden Sie eine unabhängige Beschwerdestelle betreffend Sachwalterschaftsfälle einrichten“.
(Anfrage der Abgeordneten Keck, Dr. Jarolim und GenossInnen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Sachwalterschaftsmissbrauch und Sachwaltergeschädigte vom 31. 3. 2011).Rund 15 Jahre nach dieser Anfrage wurden noch keine entsprechenden Maßnahmen gesetzt. Die Organisation eines führenden Sachwalters ist für solche Übergriffe in Wien seit Jahren bekannt, doch erfolgten nach Strafanzeigen keine Ermittlungen durch die zuständigen Behörden. Die staatlichen Stellen setzten grundsätzlich keine Maßnahmen. Es wurde erklärt, dass eine Zuständigkeit bei solchen Fällen nicht gegeben sei.
Darüber wurde erstmals bereits im Juni 2017 berichtet in The European:
Grundrechte in der Europäischen Union werden verletzt:
Der Fall Österreich
The European, 6. 6. 2017
(siehe Beitrag im Attachment)
Charta der Grundrechte der Europäischen Union verletzt
Es wird damit die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verletzt. Betroffen sind insbesondere das Eigentumsrecht (Artikel 17), die Achtung des Privatlebens und Familienlebens, der Wohnung und Kommunikation (Artikel 7), Recht auf Freiheit und Sicherheit (Artikel 6), Berufsfreiheit und Recht zu arbeiten (Artikel 15), die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit (Artikel 11), Freiheit der Kunst und der Wissenschaft (Artikel 13), die Unternehmerische Freiheit (Artikel 16).
Es wird deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:1. Welche Maßnahmen werden Sie als Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz anordnen, damit diese Verletzungen der beruflichen Chancengleichheit endlich aufgeklärt werden.
2. Welche Maßnahmen werden gesetzt, dass Mobbing durch eine entwickelte Methode von Sachwalterschaft und Erwachsenenvertretung beendet wird.
3. Welche Maßnahmen werden für die Entschädigung der Betroffenen durchgeführt?
In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich
mit besten Grüßen
Mag. Johannes Schütz
Mag. Johannes Schütz
Wien, Austria (jetzt im Exil im Ausland)
www.journalist.tel
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Links
Verletzungen des Eigentumsrechts
Salto, 15. 11. 2022
www.salto.bz/de/article/15112022/verletzungen-des-eigentumsrechtsSachwalter: Politiker kennen das Problem
Salto, 3. 6. 2023
www.salto.bz/de/article/03062023/sachwalter-politiker-kennen-das-problemIm Krematorium
Korrespondenz mit Peter Kostelka
Kostelka war Generalsekretär des International Ombudsman Instituts.
Salto, 4. 3. 2025
www.salto.bz/de/article/04032025/im-krematorium
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