Kultur | Denkmalschutz
„Transparenz und Nachvollziehbarkeit“
Foto: Tiberio Sorvillo
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Bei "ERHALTUNGS-WÜRDIGEM"…
Bei "ERHALTUNGS-WÜRDIGEM" dürfen die Dekmalschützer zu etwas schnelleren Entscheidungen kommen und die Gründe dafür auch den Bürgern ausreichend vermitteln.
Bei der Herrichtung und Umgestaltung zu schützender Gebäude, sollte "wirklich fachlicher Rat zeitnahe" unentgeltlich zur Verfügung stehen, um die Eigentümer vom Wert der zu schützenden Immobilien zu überzeugen und die zukünftige Nutzung "durch die Schutzstellung auf zu werten."