Tirols Farben in der Heraldik
Bevor ich auf das Landeswappen von Tirol eingehe, möchte ich dem Leser einige Grundbegriffe aus der Heraldik vermitteln und mich dabei auf das Wappen als solches und auf die Farbgebung beschränken.
Das Wort Wappen leitet sich von Waffen ab. Gemeint sind damit die Abwehrwaffen des Ritters, nämlich der Schild, der Helm mit Helmdecke und Helmzier. Heraldiker schließen die Herkunft des Gebrauchs der Wappen aus dem Orient aus, doch ist ein zeitlicher Zusammenhang mit der Entwicklung des Wappengebrauchs in Europa und den ersten Kreuzzügen nicht zu übersehen.
Die Frage, warum man Wappen an den Schildern angebracht hat, ist leicht zu beantworten: Die in Rüstungen gehüllten Ritter mussten sich ein Erkennungszeichen geben, der geeignete Platz dafür war wohl der Schild. In diesem Zusammenhang ist auch die Farbgebung der Wappen zu verstehen: Die Farben sollten von weitem zu erkennen sein, deshalb sollte Metall (=Gold und Silber) an Farbe (=Rot, Blau, Grün, Schwarz) gereiht werden, um einen besseren Kontrast zu erreichen. In der Heraldik sind ausschließlich die erwähnten Farben zugelassen, und zwar in einem kräftigen Grundton. Farben von Tieren, Bäumen und Blumen u.a. sollten in die nächstliegenden heraldischen Farben umgesetzt werden, aber auch ein grüner Adler, ein roter Löwe, widersprechen nicht den Gesetzen der Wappenkunst.
Eine weitere Grundregel der Heraldik sei hier noch erwähnt, nämlich, dass rechts immer das vom Betrachter aus gesehen, linke Feld im Schild bezeichnet und umgekehrt. Die heraldisch rechte Farbe wird immer zuerst angegeben. Abschließend sei noch zu erwähnen, dass eine Schildfigur nur als Wappen bezeichnet werden kann, wenn sie in einem Schild dargestellt ist.
Der Adler, er gilt als Symbol der Herrschaft, begegnet uns schon sehr früh, sei es in Indien, als Garuda, bei den Ägyptern, bei den Goten und vielen anderen Völkern. In der Heraldik ist der Adler neben dem Löwen das am weitesten verbreitete Wappenbild. Es befindet sich als Staatszeichen in Babylon, als Heereszeichen zuerst in Persien. Bei den Römern wurde der Adler zum Reichssymbol, er war Feldzeichen der römischen Legionen, Münzzeichen, sowie Zepter- und Helmschmuck. Mit der Kaiserkrönung Karls des Großen (800) kam der Adler nach Deutschland. Als Hoheitszeichen bildet er die Grundfigur mehrerer Staatswappen: z.B. Ägypten, Deutschland, Irak, Libyen, Mexiko, Österreich, Polen u.a.
Die älteste Darstellung eines Tiroler Adlers findet man auf einem Siegelfragment des Grafen Albert von Tirol aus dem Jahre 1200. Diese Abbildung zeigt den Adler noch linksgewendet. Aus dem Jahre 1271 ist uns ein Siegel des Grafen Albert IV. von Görz und Tirol erhalten, der den Adler rechtsgewendet darstellt. Aus dieser frühen Zeit gibt es keine farbige Abbildung, doch wird der Adler im Jahre 1260 vom Züricher Domherrn Konrad von Mure wie folgt beschrieben: „Der Schild Tirols ist weiß und trägt einen Adler von hervorragender Röte mit schwarzen Füßen“.
Seit 1271 kann der Adler als Landeswappen von Tirol bezeichnet werden. Aus dieser Zeit stammt auch die älteste farbige Darstellung des Adlers, die man auf Schloss Tirol besichtigen kann (datiert 1271 – 1286).
Nach dem Ende der Habsburgermonarchie, als Österreich ein Republik wurde und Tirol somit ein Bundesland, hieß es in der Landesordnung von 1921:
Das Wappen des Landes Tirol ist im silbernen Schild der golden gekrönte rote Adler, mit goldenen Flügelspangen, mit Kleeblattenden und einem grünen Kranze hinter dem Kopf. Die Farben Tirols sind Weiß-Rot. Zu vermerken sei dabei, dass es bei dieser Gelegenheit versäumt wurde, die goldenen Waffen (= Schnabel und Fänge) des Adlers ausdrücklich zu erwähnen.
Südtirol war 1918 zu Italien gekommen. Mit Dekret des Präsidenten der Republik, Sandro Pertini, erhielt Südtirol im Jahre 1983 offiziell folgendes Wappen:
„Auf Silbergrund alter roter (Tiroler) Adler, goldbewehrt, mit roter Zunge und goldenen Flügelspangen“. Somit hatte der Adler offiziell goldene Waffen bekommen. Zu den Farben in der Fahne Tirols sei gesagt, dass diese erst anlässlich der Landesversammlung 1921 gesetzlich verankert wurde. Wie bereits erwähnt, beziehen sich diese Farben auf das Feld des Schildes (Weiß) und auf die Schildfigur (roter Adler). Das Tuch der Fahne wird wie das Feld des Schildes behandelt, wobei die rechte Seite des Schildes mit der Seite der Lanze gleichzusetzen ist.
Die Fahnen in Grün-Weiß oder Grün-Weiß-Grün sind die der Schützenkompanien der Gerichte Tirols. Die grüne Farbe könnte sich dabei auf den grünen Ehrenkranz des Adlers beziehen. Eine der ältesten grün-weiß-grünen Fahnen, aus dem Jahre 1604, befindet sich auf Schloss Churburg.