Politik | Flughafen Bozen

Nachholbedarf in Sachen "par condicio"

Die Regeln zur Wahlwerbung im Zusammenhang mit der Flughafen-Volkbefragung sind nicht klar genug, bemängelt die Opposition im Landtag.

Wer darf zu der vom Landtag anberaumten beratenden Volksbefragung zum Ausbau des Bozner Flughafens was im öffentlichen Raum und in den Medien sagen? Die vom Landesbeirat für Kommunikation gelieferten Gutachten und Stellungnahmen lassen nach Ansicht der Opposition einige zentrale Fragen offen - vor allem was die Anwendung des Par-condicio-Gesetzes anbelangt, das gleiche Vorausetzungen für Gegner und Befürworter in der öffentlichen Flughafen-Debatte gewährleisten soll.

Roland Turk, der Vorsitzende des Kommunikationsbeirates, der u. a. den Umgang des öffentlichen Rundfunks mit dem Thema zu überwachen hat, sagte heute im Landtag, die Berichterstattung der RAI zur Flughafen-Volksbefragung sei „zur Zeit ausgewogen“. Beim Beirat seien zahlreiche Beschwerden eingegangen, sowohl von den Flughafen-Befürwortern als auch von den Gegnern des Ausbauprojekts. Dass beide Seiten sich ungerecht behandelt fühlten, lasse darauf schließen, dass insgesamt keine der beiden Positionen benachteiligt werde, argumentierte der Beiratsvorsitzende. Anlass für Turks Stellungnahme war die Vorstellung des Jahresberichts 2015 des Kommunikationsbeirates. Nur wenige Landtagsabgeordnete nahmen die Gelegenheit wahr, sich zu aktuellen Thema mit dem Vorsitzenden der Behörde direkt zu konfrontieren.

Trotzdem: Mehrere Oppositionsvertreter beanstandeten Turks Aussagen im Landtag. Paul Köllensperger von der Fünf-Sterne-Bewegung etwa stellte in Frage, dass Landeshauptmann Arno Kompatscher als Einbringer von jeglicher Ausgewogenheitspflicht befreit sei. Kompatscher selbst hatte vor Wochen erklärt, der Kommunikationsbeirat habe ihm in einem Gutachten grünes Licht dafür gegeben, öffentlich für das Ja zu werben. Laut Köllensperger sieht das Par-condicio-Gesetz die Figur des „promotore“ jedoch gar nicht ausdrücklich vor. Turk konterte: „Wir glauben, dass wir hier richtig liegen.“

Andreas Pöder (BürgerUnion) räumte im Zusammenhang mit der Volksbefragung zum Flughafen ein, dass der Landeshauptmann nicht durch ein Gesetz zur Meinungslosigkeit verdammt werden könne. Allerdings bemängelte er, dass es im öffentlichen Rundfunk keine Belangsendungen zur Volksbefragung gegeben hat.

Die Grüne Brigitte Foppa brachte eine grundsätzliche Kritik am Wirken des Landesbeirates vor. Der Bevölkerung und den Veranstaltern von öffentlichen Diskussionen hätten konkrete Anweisungen von der Behörde gefehlt. Es sei sogar vorgefallen, dass Veranstaltungen zum Flughafen aus Angst, gegen das Par-condicio-Gesetz zu verstoßen, kurzerhand abgeblasen wurden. Für die Zukunft wünschten sich die Grünen vom Landesbeirat einen Leitfaden zur Wahlwerbung, der die Spielregeln verlässlich festschreibe, sagte Foppa.

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Brigitte Foppa Di., 07.06.2016 - 15:40

Mehr als eine Kritik hatte ich einen Vorschlag für die Zukunft vorgelegt: Da sich viele Menschen auf die Par Conditio beziehen, die rechtliche Lage aber oft nicht klar ist, habe ich vorgeschlagen, die wichtigsten Regeln der Par Conditio in einfacher Form zu bündeln und bekannt zu machen. Denn effektiv haben wir Kenntnis von Pro&Contra-Veranstaltungen auf Gemeindeebene, die mit Bezugnahme auf eine vermeintliche "Par Conditio" abgesagt wurden, weil etwa das "Pro" fehlte. In meinen Augen wäre es wichtig, hier eine gute Wissensbasis zu verbreiten.

Di., 07.06.2016 - 15:40 Permalink