Politik | Aktive Beteiligung in der EU mit der Europäischen Bürgerinitiative:

Vom bedingungslosen Grundeinkommen bis zum einheitlichen Handytarif in der EU

Wichtige Volksinitiativen könnten scheitern, nur weil wenige Leute nicht rechtzeitig mit einem Mausklick unterschrieben haben. Als EU-BürgerInnen haben wir auch direkte Beteiligungsrechte an der EU-Politik. Seit 1. April 2012 laufen ständig mehrere Europäische Bürgerinitiativen (EBI). Sie ist das erste von allen Unionsbürgern elektronisch nutzbare direktdemokratische Verfahren in der EU. Damit können mindestens eine Million EU-Bürger bewirken, dass sich die EU-Kommission mit einem bestimmten Thema befasst.
Hinweis: Dies ist ein Partner-Artikel und spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung der SALTO-Redaktion wider.

Diese Unterschriften (auch elektronisch) müssen binnen 12 Monaten in mindestens einem Viertel aller EU-Mitgliedsstaaten gesammelt werden. Das Anliegen einer EBI muss sich allerdings auf die Kompetenzen der EU-Kommission gemäß EU-Vertrag beziehen, weil sie sonst gar nicht zugelassen wird. Die EU-Kommission kann - wohlgemerkt - das Anliegen der Promotoren und der mindestens 1 Million Unionsbürger aufgreifen und unterstützen, aber auch einfach mit Begründung ablehnen. Es folgt weder eine Debatte im Europäischen Parlament noch die Möglichkeit, eine europaweite Volksabstimmung zu erwirken.

Derzeit laufen folgende EBI, die im Internet unterzeichnet werden können:

1. Griechische Aktivisten möchten erreichen, dass aus dem Haushaltsdefizit jedes Mitgliedsstaats jener Teil der Ausgaben für das Bildungssystem ausgeklammert wird, der unter dem Durchschnitt der Bildungsausgaben der letzten 5 Jahre in den Ländern der Eurozone liegt.

2. Die EBI für Medienpluralismus soll durch eine Teilharmonisierung der nationalen Vorschriften über Medieneigentum, Transparenz, über Interessenkonflikte mit der Politik und Unabhängigkeit der Medienaufsicht den Pluralismus der Medien in der EU schützen.

3. Studenten wollen das ERASMUS-Programm aufwerten. Und zwar sollen Ungerechtigkeiten im Bereich Bildung dadurch beseitigt werden, dass hoch motivierte, gut ausgebildete EU-Hochschulabsolventen 1-2 Jahre EU-weit in ärmeren Gebieten unterrichten können sollen.

4. Nur mehr bis 21.1.2014 läuft eine sehr wichtige EBI, die die EU-Kommission verpflichten soll, den Ökozid, also die umfangreiche Beschädigung und Zerstörung oder den Verlust von Ökosystemen in einem bestimmten Gebiet zu verhindern, zu verbieten oder ihm zuvorzukommen.

5. Die EBI "Lass mich wählen": jeder Unionsbürger soll das Recht zur Teilnahme an jeder politischen Wahl in dem Mitgliedsstaat erhalten, in dem er seinen Wohnsitz hat.

6. Eine EBI will die Unternehmerinitiative von Frauen stärken.

7. Nur mehr bis zum 14.1.2014 kann man eine EBI zum sog. Bedingungslosen Grundeinkommen unterschreiben. Dabei geht es nicht um dessen Einführung, wofür die EU nicht zuständig ist, sondern um die Erforschung der Möglichkeiten seiner Einführung.

8. Einheitliche Handytarife: es soll innerhalb der EU eine monatliche Flatrate (alles inbegriffen) eingeführt werden.

Mehr darüber auf der offiziellen Website für die Europäische Bürgerinitiative: http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/?lg=de . Mit einigen Klicks kann man jede EBI im Netz unterzeichnen und etwas in der EU-Politik von unten weiter bringen, sofern man mit dem Inhalt dieser Initiativen einverstanden ist.

 

Thomas Benedikter