Gesellschaft | Sanität

Gesicherte Facharztausbildung

Rom gibt grünes Licht für die arbeitsrechtliche Absicherung der Jungmediziner, die ihre Facharztausbildung nach österreichischem Modell absolvieren.
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Foto: upi

Mit Wohlwollen, aber dennoch auch mit Vorbehalt reagierten Südtiroler Jungärzte am Dienstag auf die Nachricht, dass die Facharztausbildung nach österreichischem Modell in Südtirol wieder aufgenommen wird. Vorausgegangen war ein jahrelanges Tauziehen.
Jahrzehntelang konnten Jungmediziner in Südtiroler Krankenhäusern ihre Facharztausbildung absolvieren und die Facharztprüfung an der Österreichischen Ärztekammer in Wien ablegen. Der Facharzttitel wurde im italienischen Gesundheitsministerium anerkannt, die neuen Fachärzte konnten also in Südtirol praktizieren. 2013 stellte das Gesundheitsminsterium allerdings die Gültigkeit der nach dem Südtiroler Ausbildungsmodell erlangten Titel und erkannte sie nicht mehr an.
Nach zahlreichen Gesprächen und Verhandlungen zwischen Südtirol, Rom und Wien können Facharztausbildungen nun wieder wie vor 2013 absolviert werden – am Dienstag wurde die Wideraufnahme bekannt gegeben.
“Es fühlt sich ein bisschen an wie Weihnachten”, freute man sich beim Verein der Südtiroler Jungmediziner. Schließlich eröffne die Rückkehr zur Facharztausbildung nach dem österreichischen Modell vielen Jungärzten die Möglichkeit, danach in Südtirol zu arbeiten. Aber: “Man soll den Tag bekanntlich nicht vor dem Abend loben”, hieß es von den Jungmedizinern am Dienstag. Denn noch seien nicht alle Aspekte geklärt, vor allem jene arbeitsrechtlicher Natur.

Wird die Regierung in Rom zustimmen, dass Südtirol ein Stellenmodell ins Leben ruft, das von der italienischen Gesetzgebung abweicht? Denn genau das wäre nötig, um die auszubildenden Jungärzte in den Südtiroler Krankenhäusern überhaupt erst anstellen zu können.
Ein entsprechender Passus zur arbeitsrechtlichen Absicherung der Auszubildenden in einem regulären Arbeitsverhältnis wurde per Landesgesetz festgeschrieben (im Gegensatz zu den auf Staatsgebiet vorgesehenen Studienstipendien). Die Einwände aus Rom ließen nicht auf sich warten.

Am gestrigen Donnerstag fand im Gesundheitsministerium eine Aussprache mit Vertretern des Gesundheitsressorts des Landes statt. Dabei habe Rom Interesse am Südtiroler Anstellungs- und Besoldungsmodell gezeigt, heißt es heute. Es sei eine Vereinbarung getroffen worden, teilt das Gesundheitsressort in einer Aussendung mit: “Es wurde vereinbart, die arbeitsrechtliche Absicherung der Facharztausbildung für fünf Jahre in Anwendung zu bringen. Anschließend soll eine gemeinsame Bewertung der Auswirkungen des Besoldungsmodells zum Zweck der endgültigen rechtlichen Verankerung vorgenommen werden. Die in diesem Zeitraum mit Arbeitsvertrag eingestellten Auszubildenden erhalten die Rechtssicherheit, dass der Arbeitsvertrag bis zum Ausbildungsabschluss aufrecht bleibt.” Auf Grundlage dieser Vereinbarung habe der Ministerrat in Rom am Freitag beschlossen, das Landesgesetz nicht anzufechten.