Weihnachtsgeschenk für das Lehrpersonal
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Die Landesregierung hat heute (7. November) den zweiten Teilvertrag zur Erneuerung des Kollektivvertrages für Lehrpersonen der Schulen staatlicher Art genehmigt sowie die entsprechenden Mehrausgaben aus dem Landeshaushalt 2023. Dieser Vertrag sieht für die rund 10.000 Lehrerinnen und Lehrer und Erzieherinnen und Erzieher der Grund-, Mittel- und Oberschulen einen Inflationsausgleich vor, welcher als Einmalzahlung für den Zeitraum 2019-2021 und das Jahr 2022 sowie als Vorauszahlung für die Jahre 2022 bis 2024 gewährt wird. Mit dem neuen Teilvertrag werden auch die auf staatlicher Ebene kollektivvertraglich vorgesehenen Lohnerhöhungen berücksichtigt, die mit der Landeszulage verrechnet werden. Wie Landeshauptmann Arno Kompatscher in Anschluss an die Sitzung der Landesregierung mitteilte, könnten die vorgesehenen Gehaltserhöhungen und der Inflationsausgleich bereits im Dezember ausbezahlt werden – sofern der Rechnungshof und das Bildungsministerium grünes Licht geben und der Vertrag bis Ende November von der Landesagentur für die Gewerkschaftsbeziehungen und den Gewerkschaften unterzeichnet wird. Als Hürde könnte sich allerdings erweisen, dass das Gehalt im Dezember früher ausbezahlt wird als in den restlichen elf Monaten, so Kompatscher.
Geschenk!? Aha. Und…
Geschenk!? Aha. Und Weihnachten welchen Jahres?... Die Parkplatzgebühr, die wir an unserem Arbeitsplatz zu bezahlen haben, wird übrigens jedes Jahr automatisch an die Inflation angepasst = ordentlich erhöht.