Wirtschaft | Regionalität

Herkunftskennzeichnung nicht angefochten

Das Gesetz zur Herkunftsangabe von Lebensmitteln in der Gemeinschaftsverpflegung, das vor Kurzem im Landtag beschlossen worden ist, kann nun umgesetzt werden.
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Foto: Pixabay
Der Ministerrat hat auf Vorschlag des Ministers für regionale Angelegenheiten und Autonomie, Roberto Calderoli, das Gesetz der autonomen Provinzen zur Herkunftsangabe von Lebensmitteln in der Gemeinschaftsverpflegung geprüft und beschlossen, dieses nicht anzufechten.
 
 
Vallazza, Manfred
Manfred Vallazza, Landtagsabgeordneter der SVP: „Im Gegensatz zu anderen Parteien, die der Meinung waren, dass dieses Gesetz angefochten werden würde, habe ich nie am Erfolg gezweifelt.“ (Foto: Facebook)
 
 
Zufrieden mit dieser Entscheidung zeigt sich der Landtagsabgeordnete Manfred Vallazza, der das Gesetz eingebracht hatte. Der Verabschiedung im Mai des heurigen Jahres gingen zahlreiche Gespräche und kontroverse Diskussionen voraus. „All dies hat viel Zeit und Geduld beansprucht. Ich war zu jedem Zeitpunkt felsenfest davon überzeugt, dass wir es schaffen. Im Gegensatz zu anderen Parteien, die der Meinung waren, dass dieses Gesetz angefochten werden würde, habe ich nie am Erfolg gezweifelt“, so Vallazza. 
Nun folgt die Umsetzungsphase; so sollen unter anderem Informationskampagnen auf den Weg gebracht und Informationsstellen eingerichtet werden. Das Landesgesetz, das am 11. Mai 2023 im Amtsblatt der Region veröffentlicht wurde, tritt Anfang August in Kraft.
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Karel Hyperion Sa., 08.07.2023 - 10:19

Wozu denn Informationskampagnen wenn das Ding im Amtsblatt veröffentlicht wurde? Lesen werden die Leute wohl noch können…

Sa., 08.07.2023 - 10:19 Permalink
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Johann Georg B… Sa., 08.07.2023 - 15:37

Herkunftsbezeichnung wurden nicht angefochten, warum auch, weil es keine interessiert.
Was glauben Sie Herr Valazza was sie mit diesem Blödsinn errreicht haben ,nix.
Regional haben sie vergessen, Sie sind kein würdiger Bauernvertreter.

Sa., 08.07.2023 - 15:37 Permalink
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G. P. Di., 11.07.2023 - 13:30

Nachdem der Gastwirt nur die Herkunftsangabe 'EU' oder 'Nicht-EU' angeben muss, halte ich den Nutzen für den Verbraucher für ziemlich überschaubar.

Di., 11.07.2023 - 13:30 Permalink