Politik | Covid-Maßnahmen

Lockerungen ab Freitag genehmigt

Die 3G-Regel auf dem Schulweg in öffentlichen Verkehrsmitteln wird verlängert. Im Freien gilt die Maskenpflicht nur mehr bei Menschenansammlungen.
Maske
Foto: Kajetan Sumila on Unsplash

Landeshauptmann Arno Kompatscher hat am heutigen Mittwoch die neue Verordnung zur Vorbeugung und Bewältigung des Covid-19-Notstands unterzeichnet. Die darin enthaltenden Regelungen gelten - in Anlehnung an die am Dienstag vom Gesundheitsminister per Verordnung vorgenommenen Änderungen - ab Freitag, 11. Februar und bis zum Ende des derzeit geltenden Covid-Notstands am 31. März.

 

Keine Maskenpflicht, wenn Sicherheitsabstand garantiert ist

 

Die erste wesentliche Änderung lockert die Maskenpflicht im Freien: Demnach muss man künftig zwar immer einen Schutz der Atemwege bei sich haben, ihn aber nur im Fall von Menschenansammlungen tragen. Auch bei sportlicheTätigkeit müssen Personen keine Maske mehr tragen. In geschlossenen Räumen bleibt die Maskenpflicht hingegen aufrecht. Auch die Protokolle und Richtlinien zum Schutz vor Ansteckung müssen weiterhin beachtet werden.

 

Auf dem Schulweg weiterhin 3G-Regel

 

Die 3G-Pflicht auf öffentlichen Verkehrsmitteln für Schülerinnen und Schüler der Mittel- und Oberschule ab 12 Jahren wird bis zum 31. März verlängert. Sie gilt für Fahrten vom eigenen Wohnort zur Schule oder von dort zurück. Für alle anderen Fahrten unterliegen die Schülerinnen und Schüler den allgemeinen Regeln für den öffentlichen Nahverkehr, wo die 2G-Regel und eine FFP2-Maskenpflicht gilt (die FFP2-Maskenpflicht gilt auch auf dem Schulweg).

Die Möglichkeit, weiterhin unter Anwendung der 3G-Regel zur Schule zu fahren, geht einher mit der von den staatlichen Regeln abweichenden Regelung bezüglich des Präsenzunterrichtes: Demnach dürfen auch ungeimpfte Schülerinnen und Schüler im Fall von positiv getesteten MitschülerInnen weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie sich am Covid-Screening-Programm des Südtiroler Sanitätsbetriebes an den Schulen beteiligen.

 

Diskotheken und Tanzlokale können wieder öffnen

 

Am 10. Februar endet zudem das Verbot der Tanzaktivitäten. Diskotheken und Tanzlokalen können also ab 11. Februar wieder Tanzmöglichkeiten anbieten, müssen sich dabei aber weiterhin an die gesetzlich geregelten Bestimmungen halten.

 

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