Gesellschaft | Gleichstellung

„Wir wurden nicht vorab informiert“

Während Gleichstellungsstellen für Betroffene auf EU-Ebene mehr als erwünscht sind, möchte die Regierung Meloni das Thema zentralisieren. Was für ein Rückschritt?!
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Foto: LPA/Fabio Brucculeri
  • SALTO: Frau Hofer, Wie haben Sie den gestrigen Internationalen Tag der Frau begangen? Eher beruflich oder eher privat?

    Brigitte Hofer: Der Internationale Frauentag ist für mich in erster Linie ein beruflicher Anlass, um auf Fortschritte, aber auch auf weiterhin bestehende Herausforderungen bei der Gleichstellung aufmerksam zu machen. In den vergangenen Tagen war ich bei verschiedenen Veranstaltungen präsent, um auf die Bedeutung der Gleichstellung hinzuweisen. 
    Das reichte von einem Marsch für gleiche Rechte in Bozen über den Tatbestand, dass mir der FCS Südtirol die geschlechtergerechten Zertifizierung übergeben hat, bis hin zu einem Vortrag, den ich für junge Frauen von der Zuegg Schule Meran organisiert habe, bei dem es darum ging, worauf sie beim Einstieg in die Arbeitswelt achten sollten – etwa in Bezug auf Rechte, Gleichbehandlung und faire Arbeitsbedingungen. Ein weiterer Moment war ein Filmabend über Anna Magnani, eine außergewöhnliche Schauspielerin, die viele gesellschaftliche Rollenbilder ihrer Zeit durchbrochen hat.
    Der Frauentag ist somit für mich sowohl eine Gelegenheit zur Sensibilisierung als auch zum Austausch mit unterschiedlichen Menschen und Generationen über das Thema Gleichstellung.
     

    Allein im Jahr 2024 wurden in Südtirol rund 750 Fälle von der Gleichstellungsrätin bearbeitet. 

  • Anna: Anlässlich des Internationalen Frauentags war der Film „Anna“ in der Reihe „Female Views“ gestern Abend im Kino Capitol zu sehen. Der Film ist Monica Guerritores Regiedebüt. Foto: Filmclub

    Seit wann gibt es überhaupt Gleichstellungsrätinnen in Italien und worauf fußt diese Errungenschaft?

    Die Figur der Gleichstellungsrätin wurde in Italien Anfang der 1990er‑Jahre eingeführt, zunächst mit dem Gesetz Nr. 125/1991 und später im Codice delle pari opportunità (D.Lgs. 198/2006) weiterentwickelt. Ihre Aufgabe ist es, Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts in der Arbeitswelt zu bekämpfen und die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Gleichstellungsrätinnen beraten Betroffene, begleiten Diskriminierungsfälle, führen Mediationen zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitgebern durch und können in bestimmten Fällen auch vor Gericht tätig werden oder Betroffene in Verfahren unterstützen.
    Damit stellt diese Institution ein wichtiges Instrument dar, um Gleichbehandlung in der Arbeitswelt konkret umzusetzen.

    Wie wurde dieser wichtige gesellschaftspolitische Posten in Südtirol aufgebaut? Wo steht die Institution heute?

    In Südtirol ist die Funktion der Gleichstellungsrätin sowohl auf staatlicher Grundlage vorgesehen als auch zusätzlich durch Landesgesetz Nr. 11 vom 9. Oktober 2020 geregelt und institutionell im Südtiroler Landtag verankert. Die Tätigkeit umfasst Beratung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Unterstützung bei Diskriminierungsfällen, Mediation zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie Interventionen vor Gericht. Gleichzeitig geht es auch um Sensibilisierung, Zusammenarbeit mit Unternehmen und Institutionen sowie um strukturelle Gleichstellungspolitik.
     

    Wichtig ist jedoch festzuhalten, dass die europäischen Richtlinien selbst nicht verlangen, bestehende territoriale Strukturen abzuschaffen.


    Allein im Jahr 2024 wurden in Südtirol rund 750 Fälle von der Gleichstellungsrätin bearbeitet. Diese Fälle betreffen sehr konkrete Situationen am Arbeitsplatz, Mobbing, etwa Diskriminierung aufgrund von Schwangerschaft, Elternzeit, belästigungen und sexuelle Belästigungen, Probleme bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Benachteiligungen bei Karriere und Entlohnung. Gerade deshalb ist die territoriale Präsenz dieser Institution so wichtig, weil Betroffene eine erreichbare Anlaufstelle vor Ort benötigen.

    Weshalb will die Regierung Meloni diese Errungenschaft nun kippen beziehungsweise rückgängig machen?

    Der derzeit vorliegende Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU‑Richtlinien 2024/1499 und 2024/1500 über Gleichstellungsstellen sieht die Einrichtung eines neuen nationalen Organismus für Gleichstellung mit Sitz in Rom vor. Gleichzeitig würden jene Bestimmungen im Gleichstellungsgesetz aufgehoben, die bisher die Gleichstellungsrätinnen auf nationaler, regionaler und territorialer Ebene vorsehen. Damit würde das bestehende territoriale Netzwerk der Gleichstellungsrätinnen durch ein stärker zentralisiertes Modell ersetzt. Wichtig ist jedoch festzuhalten, dass die europäischen Richtlinien selbst nicht verlangen, bestehende territoriale Strukturen abzuschaffen. Im Gegenteil: Sie betonen ausdrücklich, dass Gleichstellungsstellen für Betroffene auf dem gesamten Staatsgebiet zugänglich sein müssen, auch in ländlichen und peripheren Regionen.

  • Bei einer Tagung vergangenen November: Mobbing, Gewalt und geschlechterspezifische Diskriminierung am Arbeitsplatz Foto: SALTO/HM
  • Die Funktionen sollen ja nicht abgeschafft, sondern zentralisiert werden. Was kann man sich darunter vorstellen?

    Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass künftig ein nationaler Organismus für Gleichstellung mit Sitz in Rom geschaffen wird, der verschiedene Aufgaben im Bereich Antidiskriminierung bündelt. De facto ist vorgesehen, dass ab 1. Januar 2027 die Gleichstellungsrätinnen national und regional abgeschafft werden.
    Es ist zwar vorgesehen, dass auf territorialer Ebene sogenannte Sektionen eingerichtet werden können. Allerdings ist dies im Gesetzestext nicht verpflichtend, sondern lediglich eine Möglichkeit, doch diese nur in enger Zusammenarbeit mit der zentralen Stelle in Rom. Das bedeutet, dass derzeit nicht garantiert ist, dass tatsächlich weiterhin stabile und dauerhafte Strukturen in den einzelnen Territorien bestehen werden, mit einem eigen Meldesystem. Gerade bei Diskriminierungsfällen zeigt die Erfahrung jedoch, dass Nähe zu den Menschen entscheidend ist. Betroffene wenden sich in der Regel an eine Stelle vor Ort, die ihre Situation kennt und rasch reagieren kann.

    Hätte Südtirols Autonomie in dieser Sache auch einen Sonderstatus?

    Südtirol hat in diesem Bereich eine besondere Situation, weil die Funktion der Gleichstellungsrätin hier zusätzlich durch Landesgesetz Nr. 11/2020 geregelt und institutionell im Landtag verankert ist.
    Nach Rücksprache mit Landtagspräsident Arnold Schuler ist die Haltung im Landtag grundsätzlich positiv. Es besteht ein klares Bewusstsein dafür, dass die bestehenden Zuständigkeiten und Dienste in Südtirol weiterhin gewährleistet bleiben müssen. Vor diesem Hintergrund bin ich zuversichtlich, dass eine Lösung gefunden werden kann, die sowohl den europäischen Vorgaben entspricht als auch die funktionierenden territorialen Strukturen in Südtirol berücksichtigt.
     

    Gerade deshalb ist es wichtig, dass auch künftig Meldungen weiterhin in Südtirol erfolgen können und eine erreichbare Anlaufstelle vor Ort bestehen bleibt.


    Wie steht es um die Frauen-Solidarität auf politischer Ebene?

    Derzeit ist in ganz Italien eine deutliche Mobilisierung von Frauenorganisationen, politischen Organisationen, Gleichstellungsrätinnen und Fachleuten im Gange. Viele weisen darauf hin, dass die Gleichstellungsrätinnen eine über Jahrzehnte aufgebaute Institution sind, die in den vergangenen rund dreißig Jahren tausende Frauen bei Diskriminierungen in der Arbeitswelt unterstützt hat.
    Die Erfahrung zeigt sehr klar: Gleichstellungspolitik funktioniert besonders dort gut, wo Institutionen nahe bei den Menschen sind. Deshalb ist die territoriale Dimension dieser Arbeit von zentraler Bedeutung.

    Wann ist Ihnen die Meldung zu Ohren gekommen. Und was gedenken Sie zu unternehmen?

    Die Diskussion über diese Reform hat sich in den letzten Wochen konkretisiert, nachdem der Gesetzesentwurf zur Umsetzung der europäischen Richtlinien vorgelegt wurde. Wir wurden nicht vorab informiert. In der Netzwerkchat der Gleichstellungsrätinnen wurde es kürzlich gepostet weil es schon online war.
    Derzeit analysieren Gleichstellungsrätinnen aus ganz Italien gemeinsam den Entwurf und bringen fachliche Stellungnahmen ein. Dabei geht es vor allem darum sicherzustellen, dass funktionierende Strukturen nicht verloren gehen und dass der Zugang zur Unterstützung für Betroffene weiterhin gewährleistet bleibt – auch auf territorialer Ebene.
    Gerade deshalb ist es wichtig, dass auch künftig Meldungen weiterhin in Südtirol erfolgen können und eine erreichbare Anlaufstelle vor Ort bestehen bleibt.

  • Brigitte Hofer ist seit 1. Mait 2024 Gleichstellungsrätin für Südtirol. Sie setzt sich für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt ein und unterstützt Betroffene bei Diskriminierung und Mobbing am Arbeitsplatz. Zu ihren Aufgaben gehören Beratung, Mediation sowie – wenn nötig – Interventionen in arbeitsrechtlichen Verfahren. Allein im Jahr 2024 wurden in ihrem Büro rund 750 Fälle bearbeitet. Diese betreffen unter anderem Diskriminierung aufgrund von Schwangerschaft oder Elternschaft, ungleiche Bezahlung, Benachteiligungen bei Karrierechancen sowie Konflikte und Mobbing am Arbeitsplatz und Belästigungen, sowie sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz. Zudem ist sie Vorsitzende des Südtiroler Monitoringausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.