Die Handbremse

Am Ende haben sich das Rechtsempfinden und der gesunde Hausverstand durchgesetzt. Die Landesregierung hat am Dienstag Vormittag die Ausweisung einer Tourismuszone beim Smarthotel Saslong in St. Christina abgelehnt. „Wir haben uns eingehend mit dem Projekt befasst“, sagt Richard Theiner zu salto.bz, „und dann einstimmig entschieden, dass wir den Antrag der Gemeinde ablehnen." Der Landesrat für Raumordnung wird noch deutlicher: „Die zuständigen Ämter haben minutiös eine Reihe von Gründen aufgelistet, warum diese Ausweisung nichts rechtens ist und wir haben uns daran gehalten.“
Die BäderEs ist das vorläufige Ende eines Bauskandals, der schon bald vor dem Landesgericht strafrechtlich aufgerollt werden dürfte. Denn Staatsanwalt Giancarlo Bramante beantragt gegen Eugen Hofer und gegen Alois Rabensteiner die Einleitung des Hauptverfahrens. Bramante wirft dem früheren SVP-Bürgermeister Hofer erschwerten Amtsmissbrauch vor. Rabensteiner, Beihilfe und den Verstoß gegen mehrere Baubestimmungen.
Die Beweislast ist dabei erdrückend. Rabensteiner hat beim Bau des Smarthotel Saslong gleich mehrere eklatante Bausünden begangen. Bausünden, die von der Gemeinde, jahrelang geduldet und nicht geahndet wurden. In den Aussagen vor dem Staatsanwalt wird klar, wie weit Eugen Hofer dabei gegangen ist.
Rabensteiner hatte in sechs statischen Hohlräumen, die laut Projekt „nicht betreten werden dürfen“, kurzerhand fünf Zimmer und ein Büro eingebaut. Eugen Hofers Sanitätsunternehmen hat die gesamten Bädereinrichtungen für das Smarthotel Saslong geliefert und auch eingebaut. Doch der Unternehmer Hofer hat anscheinend nicht gemerkt, dass im Hotel mehr Bäder eingebaut werden, als im Projekt vorgesehen sind, das Hofer als Bürgermeister mit genehmigt hat. Hofer verteidigt sich jetzt damit, dass er im Unternehmen keinen detaillierten Durchblick hatte.
Eine detaillierten Durchblick hatten aber einige Anwohner. Sie hielten die widerrechtlichen Zimmer und ihre Gäste fotografisch fest und legten sie dem Bauamt von St. Christina vor. Damit mussten die Beamten einen Lokalaugenschein machen.
Dieser wurde auch durchgeführt. Doch der Hotelier Ezio Prinoth, der das Hotel schlüsselfertig von Rabensteiner übernommen und dann auch eröffnet hat, hatte die sechs Zimmer plötzlich durch Gipskartonwände abgedeckt. Die Beamtin konnte nur protokollieren, dass die Hohlräume für die Kontrolle nicht zugänglich waren.
Zimmer in Hohlräumen: Beweisfotos der Anwohner.
Im Laufe der Ermittlungen sagte Ezio Prinoth aber offen aus, dass er von Bügermeister Eugen Hofer persönlich mehrmals vor Kontrollen gewarnt worden sei. So konnte er die widerrechtlichen Zimmer verdecken.
Die neue ZoneDer Plan der Gemeindeverwaltung war es – wie es inzwischen mehrfach Usus ist – die augenscheinlichen Bauvergehen durch die Ausweisung einer Tourismuszone zu sanieren. Das Smarthotel Saslong sollte dabei noch einmal größer gebaut werden. Obwohl die Techniker des Landes darauf hingewiesen haben, das bereits beim bestehenden Bau einiges nicht stimmt und für den neuen Zubau eine Zufahrtsstraße und die Parkplätze fehlen, drückte auch die neue Gemeindeverwaltung unter Bürgermeister Moritz Demetz das Projekt durch.
Jetzt aber hat die Landesregierung die Handbremse gezogen.
Landesrat Richard Theiner: „Klare Vorgabe der Ämter“.
Die Ausweisung einer Tourismuszone ist eine Bauleitplanänderung, die von der Landesregierung genehmigt werden muss. Die zuständigen Landesämter um Amtsdirektorin Annalisa Ziernhöld haben ein negatives Gutachten zur Ausweisung der Tourismuszone Smarthotel Saslong abgegeben. In dem detaillierten Bericht wird nicht nur auf die Bausünden eingegangen, sondern auch auf die formalen und Projektmängel für die neue Ausweisung.
In dem am Dienstag von der Landesregierung genehmigten Beschluss werden die Gründe für die Ablehnung detailliert festgehalten:
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Die Parkplätze für die Hotelanlage sind nicht ausreichend, wegen unzulässiger Nutzung des gegenüberliegenden öffentlichen Parkplatzes, sowie unzulässige Besetzung durch Sitzgelegenheiten mit Tischen, der laut Projekt nachgewiesenen Parkfläche vor dem bestehenden Beherbergungsbetrieb;
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Die Erreichbarkeit ist nicht gegeben, denn oberhalb des Grundstücks, entlang des Waldrandes ist eine Zufahrt nicht realisierbar, aus Gründen der urbanistischen Zweckbestimmung Wald, sowie aus der geographischen Steilheit von 35 % und der fehlenden Verfügbarkeit;
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Der fehlende Abschluss der Erhebungen der Bauvergehen beim bestehenden Gastbetrieb „Smarthotel Saslong“ erlaubt keine klare Trennung zwischen den urbanistischen Vorschriften als Grundlage für die korrekte Sanierung und Ausweisung zusätzlicher Baumöglichkeiten zum Schutze des öffentlichen Interesses.
Auch der bereits bestehende Skiverleih, der mit dieser Ausweisung saniert werden sollte, wurde von den zuständigen Ämtern als widerrechtlich eingestuft.
„Die Ämter haben eine klare Vorgabe geben“, sagt Richard Theiner, „und wir haben sie vollinhaltlich übernommen“.