Umwelt | Wolfabschluss

Weg für den Wolf-Abschuss nun doch frei

Das Verwaltungsgericht Bozen erlaubt nun doch den Abschuss zweier Wölfe im Obervinschgau. Tierschutzverbände kündigen Rechtsmittel an, um den Abschuss zu verhindern.
Lupo
Foto: MUSE
  • Das Verwaltungsgericht (TAR) von Bozen hat die zuvor gewährte Aussetzung des Abschusses von zwei Problemwölfen aufgehoben und damit den Abschuss erlaubt – obwohl eine Verhandlung erst für den 9. September angesetzt ist. Somit dürfen die beiden Problemwölfe im oberen Vinschgau mit sofortiger Wirkung gejagt und abgeschossen werden.

  • Verwaltungsgericht gibt grünes Licht für den Abschuss

    Die Entscheidung folgte einer Anhörung am Vortag, bei der die Autonome Provinz Bozen und das italienische Umwelt- und Energiesicherheitsministerium zu den Wolfsrissen auf der Planeiler Alm (Furgles Alm) im Obervinschgau zusätzliche Stellungnahmen abgegeben hatten. Mit der Aufhebung des Rekurses zur Aussetzung der Abschussverordnung ist der Weg für die Tötung der Wölfe nun frei.

    Die Abschussverordnung war ursprünglich am 30. Juli von Landeshauptmann Arno Kompatscher für Problemwölfe im Vinschgau erlassen worden. Für die Entnahme erstellten die Landes-Wildbeobachtungsstelle sowie das ISPRA (Oberstes Institut für Umweltschutz und Umweltforschung) ein positives Gutachten.

  • Kritik der Tierschützer

    Die Tierschutzorganisationen LAV, LNDC und ENPA reagierten mit scharfer Kritik: „Zwei Wölfe wahllos zu töten, weil einige unbewachte Schafe gerissen wurden, ist ein gewaltsamer Akt ohne wissenschaftliche Grundlage.“ Studien belegten, so die Verbände, dass nur präventive Schutzmaßnahmen Risse wirksam verhindern könnten. Abschüsse könnten im Gegenteil die Zahl der Übergriffe sogar erhöhen.

    In ihrer Presseaussendung betont die Tierschutzorganisation LAV, dass laut Unterlagen der Provinz die betroffenen Schafe nicht eingezäunt gewesen seien – obwohl der Besitzer gesetzlich zur Aufsicht verpflichtet wäre. Zudem sei in der Provinz kürzlich bereits ein Wolf illegal durch Gift getötet worden. Ein weiterer Abschuss würde nach Angaben der Organisationen die vom ISPRA empfohlene Höchstgrenze von ein bis zwei getöteten Wölfen pro Jahr überschreiten und damit den Erhaltungszustand der Population gefährden.

    Die Tierschutzverbände kündigten an, umgehend Rechtsmittel einzulegen: Geplant seien ein Eilantrag beim Staatsrat sowie eine förmliche Aufforderung an Landeshauptmann Kompatscher und an das Landesforstkorps, den Abschuss nicht zu vollstrecken. „Wir werden nichts unversucht lassen, um die Wölfe zu retten“, so LAV, LNDC und ENPA abschließend.