85 neue Fälle und eine Forderung
In den vergangenen 24 Stunden wurden in Südtirol insgesamt 783 Personen auf das Coronavirus getestet. Dabei wurden 85 positive Fälle festgestellt. Diese Zahlen bestätigen den Anstieg an Neuinfektionen, der sich seit Tagen zeigt. Am Donnerstag waren 69 von 1.104 getesteten Personen positiv, am Mittwoch 55 von 802, am Dienstag 17 von 531 und am Montag 17 von 321 Getesteten. Außerdem befinden sich derzeit 21 Covid-19-Patienten auf den Normalstationen im Krankenhaus, zwei sind in Intensivbetreuung. 2.335 Personen sind in Quarantäne oder häuslicher Isolation.
Während die Politik nicht müde wird, ihre Appelle an die Bevölkerung, die Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten, zu erneuern, mahnt auch die Wirtschaft. Gemeinsam mit den Gewerkschaften hatte der Südtiroler Unternehmerverband (UVS) diese Woche bereits in einer Stellungnahme daran erinnert, dass “die Regeln, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, sowohl von den Unternehmen als auch deren Mitarbeitern mit großer Verantwortung eingehalten werden müssen”. Da “man wie in allen Bereichen unserer Gesellschaft – Sanität, Beherbergungsbetriebe, politische Institutionen, Schulen, Sportvereine etc. – derzeit auch in den Unternehmen positiv getestete Personen findet”, wendet sich UVS-Präsident Federico Giudiceandrea erneut an die Öffentlichkeit.
Er betont: “Die produzierenden Unternehmen waren die ersten, die in Abstimmung mit den Gewerkschaften ein Sicherheitsprotokoll erstellt haben, in dem verantwortungsvoll – noch bevor dies die Institutionen gemacht haben – interne betriebliche Verhaltensregeln festgeschrieben wurden, um Arbeit in Sicherheit zu garantieren. Die Einhaltung dieser Regeln wird konstant gemeinsam mit den Gewerkschaften und den Vertretern der Mitarbeiter in den Unternehmen überwacht. Zudem erfolgen regelmäßig Kontrollen von Seiten der zuständigen Behörden, die immer eine strenge Anwendung der Regeln bestätigten.” Zugleich wiederholt Giudiceandrea “die seit Monaten geforderten ‘Test Areas’ in ganz Südtirol einzurichten, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einem Schnelltest unterziehen zu können, sofern dies vom zuständigen Arzt für notwendig erachtet wird”.