Wirtschaft | Podcast | Ep 8

Fallstricke beim Online-Shopping

Das bestellte Produkt kommt beschädigt an, der Verkäufer ist nicht zu erreichen oder man fällt auf einen Fake-Shop herein. In dieser Folge von „Verbraucherwissen to go“ werfen wir einen Blick auf die Welt des Online-Shoppings.
Online-Shopping
Foto: Pixabay
  • Julia Rufinatscha, Rechtsberaterin Europäisches Verbraucherzentrum Italien - Büro Bozen Foto: Julia Rufinatscha

    Ein brandneuer Computer, eine schicke Hose oder ein Schrank, der perfekt in unsere Wohnung passt. Das alles ist nur einen Mausklick entfernt. Doch diese Bequemlichkeit beim Online-Shopping bringt auch Herausforderungen mit sich. Das Europäische Verbraucherzentrum sieht sich mit einer Vielzahl von Problemen konfrontiert, darunter beschädigte Produkte, unerreichbare Verkäufer:innen und betrügerische Fake-Shops.

    Ein grundlegendes Recht, das Verbraucher:innen beim Online-Shopping haben, ist das Rücktrittsrecht. Dies ermöglicht es, innerhalb einer bestimmten Frist vom Kaufvertrag zurückzutreten. Auch bei beschädigten oder fehlerhaften Produkten haben Verbraucher:innen bestimmte Rechte und können eine Rückerstattung oder einen Umtausch verlangen.

    Ein viel diskutiertes Thema ist derzeit auch der Kauf von Billigware aus Ländern wie China, die vor allem junge Menschen ansprechen. Die Plattformen wie Temu oder Shein erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Mit teils geschickten, aber auch aggressiven Marketingmitteln verleiten sie ihre Zielgruppe zu spontanen Einkäufen.

    Julia Rufinatscha vom Europäischen Verbraucherzentrum gibt in dieser Folge wertvolle Einblicke und Tipps zu den rechtlichen Aspekten des Online-Shoppings. 

  • Daniela Thaler

    Nach dem Uni-Abschluss in Wien startete sie ihre journalistische Reise bei Südtirol1/Radio Tirol. Von der Radiowelt wechselte sie anschließend zum Fernsehen und arbeitete für drei Jahre als Redakteurin bei SDF (Südtirol Digital Fernsehen). Seit 2023 ist Daniela als freie Journalistin, mit dem Fokus auf Reportagen und Fernsehbeiträge, für Rai Südtirol tätig. Seit Neustem teilt sie ihre Gedanken auch bei SALTO - mit Artikeln und einem Podcast.

Bild
Salto User
Günther Alois … Do., 11.04.2024 - 06:51

Wenn die Bestellung,ordnungsgemäss durchgeführt wird,per PAYPAL zahlen und man ist versichert,sollte die Ware beschädigt,oder nicht ankommen. Ist dann ok eine Prozedur,aber es klappt perfekt,hatte mal persönlich so einen Fall!

Do., 11.04.2024 - 06:51 Permalink