Politik | Gemeindewahlen

Gerettete Wahl

Aufatmen bei Vertretern von Bürgerlisten und Kleinen Edelweiß-Listen im ganzen Land: Warum sie fast nicht zu den Gemeinderatswahlen antreten durften.

Franz Kompatscher hatte das Rennen bereits als verloren gesehen: „Ich warte nun ab, bis der schriftliche Bescheid kommt. Dann werden wir Rekurs einlegen“, hatte der amtierende Bürgermeister der Gemeinde Brenner am Donnerstag gegenüber Medien erklärt. Grund dafür: die drohende Nicht-Zulassung des Wipptaler Edelweiß und seiner Bürgermeisterkandidatur bei den Wahlen am 10. Mai. Wie rund 20 weitere Kleine Edelweiß- und Bürgerlisten in 14 Südtiroler Gemeinden hatten Kompatscher und andere  Kandidaten des Wipptaler Edelweiß selbst Unterstützungserklärungen für die eigene Liste abgegeben.

Solche Unterschriften mussten von all jenen Listen gesammelt werden, die nicht im Landtag oder Parlament vertreten sind.  Laut einem Urteil des Staatsrates von 2014 dürfen diese aber nicht von KandidatInnen selbst abgegeben werden. Für viele Listenvertreter ging dies aus den Bestimmungen aus dem Regionalgesetz jedoch nicht deutlich genug hervor, wie sich bei der Überprüfung der Listen durch die Bezirkswahlkommissionen in den vergangenen Tagen herausstellte. Die knifflige Entscheidung, vor der die Unterwahlkommissionen nun standen: Hätten sie alle Unterschriften von KandidatInnen gestrichen, wären landesweit rund 20 Listen von der Wahl ausgeschlossen worden, weil sie nicht die nötigen 30 bis 45 Unterschriften erreicht hätten. Betroffen waren davon unter anderem Listen in Ratschings, Brenner und Freienfeld, Klausen, Vahrn, Laas, Algund, Andrian und Toblach. Besonders gravierend wäre der Ausschluss in Brenner, Klausen, Ratschings und Laas gewesen. Da dort Listen mit Bürgermeisterkandidaten betroffen sind, wären die Wahlen am 10. Mai annulliert worden und hätten erst 90 Tage später stattfinden können.

Aus dieser misslichen Situation befreit wurden sie am Freitag Nachmittag vom regionalen Wahlamt. Das beendete die Zitterpartie mit einer rechtlichen Interpretation des Gesetzespassus: Da die Listenkandidaten auch selbst Wähler seien, könnten ihre Unterschriften und somit auch die Wackellisten doch zugelassen werden.