Politik | Causa Sonderfonds

"Man will ein Exempel statuieren"

Nach der „botta“ von Mantua muss Luis Durnwalder in Sachen Sonderfonds nun auch noch vor die Kassation. Doch der Alt-Landeshauptmann nimmt’s gelassen.
Durnwalder
Foto: Suedtirolfoto.com/Othmar Seehauser

Nach seiner Verurteilung in Mantua steht Luis Durnwalder auch in der Causa Sonderfonds ein nächster gerichtlicher Schritt bevor: Nach zwei Freisprüchen in der Affäre um die Spesenabrechnung des Alt-Landeshauptmannes lässt die Anklage nicht locker – und legt nun eine Beschwerde gegen den Freispruch vom Verdacht der Unterschlagung im Amt beim Kassationsgericht vor. Wie die Tageszeitung Dolomiten am Mittwoch berichtet hatte, wollen sich die Staatsanwaltschaften in Bozen und Trient dabei darauf beziehen, dass Amtsunterschlagung ein Vergehen sei, dass unmittelbar in dem Moment geschehe, in dem jemand öffentliches Geld an sich nehme oder es sich aneigne. Sprich: Das Vergehen könne nicht dadurch aufgehoben werden, dass Durnwalder Entnahmen aus dem Sonderfonds für private Zwecke im Nachhinein mit jenen amtsbezogenen Auslagen verrechnet habe, die er oft aus seiner privaten Brieftasche vorfinanziert habe.

Durnwalder selbst zeigte sich am Mittwoch gegenüber salto.bz wenig überrascht über den Schritt der Staatsanwaltschaft. „Es war klar, dass sie es halt weiter versuchen und auch nach zwei Freisprüchen nicht aufgeben werden“, erklärt der Alt-Landeshauptmann. Nachdem die Begründung des Freispruchs am Bozner Oberlandesgericht erst jetzt herausgekommen sei, habe er mit diesem Rekurs schon gerechnet. Vor ein bis maximal zwei Jahren sei allerdings mit keiner Entscheidung zu rechnen, sagt Luis Durnwalder. „Und sollte die Kassation im Sinne der Anklage entscheiden, würde eben noch einmal zur einer Verhandlung vor einem Oberlandesgericht kommen.“

Auch wenn ihn die gerichtliche Nachspiele seiner Regentschaft nicht kalt lassen: Schlaflose Nächte bereitet ihm der Sonderfonds nicht mehr, meint Durnwalder. Schließlich sei seine Unbescholtenheit in der Sache mittlerweile von ausreichend RichterInnen bestätigt worden. „Staatsanwalt Tarfusser hatte die ganze Sache schon einmal überprüft und gesagt, es sei in Ordnung, dann folgten die Richter in erster Instanz sowie in zweiter Instanz mit je einem Freispruch“, erinnert er. Und wiederholt einmal mehr, dass er bei weitem nicht der einzige gewesen sei, der die Spesenabrechnung über den Sonderfonds über Jahrzehnte so gehandhabt hätte. „Alle haben es so gemacht, doch bei mir will man nun eben ein Exempel statuieren. Weil ich Luis Durnwalder heiße und nicht immer so gefügig war, wie es der eine oder andere gewollt hätte.“