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Damoklesschwert aus Sardinien

Ein Urteil des Verfassungsgericht zur Mandatsbeschränkung bei den Gemeinderatswahlen in Sardinien hat direkte Folgen für Südtirol und die anstehenden Landtagswahlen.
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Foto: Stadtgemeinde Bruneck
Dieses Risiko kann kein Bürgermeister mehr eingehen“, ist sich Karl Zeller sicher. Der langjährige SVP-Parlamentarier und Verfassungsrechtler schaut mit Grauen auf die Gemeinderatswahlen 2025. „Südtirol wird jetzt das Gemeinderatsgesetz auf jeden Fall ändern müssen“, meint Zeller.
Der Grund ist ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes über das die Tagezeitung in ihrer heutige Titelgeschichte („Die Bürgermeister-Bombe") exklusiv berichtet. Das Urteil Nr. 60/2023 wurde vor genau fünf Tagen veröffentlicht und wird nicht nur nachhaltige Folgen für das politischen System in den Gemeinden der Region Trentino-Südtirol haben, sondern mit größter Wahrscheinlichkeit auch aktuelle Auswirkungen auf die Zusammenstellung der SVP-Liste für die anstehenden Landtagswahlen.
Denn plötzlich werden die Karten völlig neu gemischt.

 

Das Urteil

 

Seit Jahrzehnten gilt in Italien bei Gemeinderatswahlen eine Mandatsbeschränkung: Bürgermeister dürfen nur zwei Amtsperioden - also zehn Jahre - dieses Amt bekleiden. Im Sommer vergangenen Jahres hat das Parlament hier eine Gesetzesänderung beschlossen und diese strenge Mandatsbeschränkung etwas aufgeweicht. In Gemeinden unter 5.000 Einwohnern dürfen Bürgermeister jetzt drei Amtsperioden absolvieren.
Der Regionalrat der autonomen Region Sardinien hat am 11. April 2022 eine Änderung am eigenen Gemeinderatswahlgesetz beschlossen. Die Mandatsbeschränkung für Bürgermeister in Gemeinden bis zu 3.000 Einwohnern wurde auf vier Amtsperioden erhöht. Gegen dieses Regionalgesetz klagte der Ministerrat vor dem Verfassungsgericht.
 

 

Das oberste italienischen Gericht hat in seiner Verhandlung am 7. März 2023 das Urteil gesprochen. Die Höchstrichter kommen dabei zum Schluss, dass dieser Passus im neuen Wahlgesetz Sardiniens verfassungswidrig ist. Im Urteil steht, dass die Region - genauso wie Südtirol - im Bereich der Gemeindeordnung zwar primäre Gesetzgebungskompetenz habe, aber dennoch nicht von den Grundsätzen des Staates abweichen kann. Vor allem aber muss das passive Wahlrecht im gesamten Staatsgebiet gleich gestaltet werden. Konkret: Die Mandatsbeschränkungen müssen allein aus dem Gleichheitsgrundsatz heraus, in ganz Italien zeitlich gleich sein.
Und genau damit kommt Südtirol in Bedrängnis

 

Südtiroler Beschränkung

 

Die Gemeindewahlen werden über eine Regionalgesetz geregelt. In Artikel 75 des geltenden Gemeindewahlgesetzes heißt es:
 
"Wer das Amt des Bürgermeisters für drei aufeinander folgende Amtsperioden bekleidet hat, kann für dieses Mandat nicht wiedergewählt werden, wenn nicht mindestens dreißig Monate nach Ausscheiden aus dem Amt verstrichen sind. Als volles Mandat wird eine Amtsausübung von mindestens dreißig Monaten betrachtet."
 
In Südtirol gilt demnach für allen Gemeinde unabhängig von ihrer Größe eine Mandatsbeschränkung für die Bürgermeister von drei Amtsperioden, spricht 15 Jahre. Diese Regelung läuft aber der staatliche Bestimmung zuwider, wo für Gemeinden ab 5.000 Einwohnern bereits mit 10 Jahren die Mandatsbeschränkung für die Bürgermeister greift.
Im Licht des neuen Urteils des Verfassungsgerichthofs ist diese Regelung eindeutig verfassungswidrig. „Es braucht nur einen Anlassfall für eine Verfassungsklage“, meint Karl Zeller „und alles bricht zusammen“.
 

 

Dieser Anlassfall bietet sich aber spätestens bei den Gemeinderatswahlen 2025. Stellt die SVP ihrer Listen auf, wird sich ein politischer Kontrahent finden, der mit dem Hinweis auf der Urteil des Verfassungsgerichtshofes vor dem Landesgericht die Wählbarkeit eines Bürgermeisterkandidaten anfechtet. Das Landesgericht kann den Fall nur an das Verfassungsgericht weiterreichen und dieses wird kaum zu einem anderen Urteil kommen als jetzt im Fall Sardinien. Das heißt: Nach einem oder spätestens zwei Jahren würde der Bürgermeister verfallen und es müssten Neuwahlen folgen. „Niemand kann sich dieses Risiko leisten“, meint Zeller.

 

Neue Landtagskandidaten?

 

Damit aber haben zwei prominente SVP-Bürgermeister ein akutes Problem: Roland Griessmair und Peter Brunner. Sowohl dem Brunecker als auch dem Brixner Bürgermeister werden ernsthafte Ambitionen in Richtung Landtag und Landesregierung nachgesagt. Beide Kommunalverwalter haben aber signalisiert, dass sie ab 2025 lieber ihre dritte Amtspersiode in der Gemeinde absolvieren wollen. Ein möglicher Wechsel in den Landtag ist - vor allem für Peter Brunner - deshalb erst bei den Landtagswahlen 2028 geplant.

 

Das Urteil des Verfassungsgerichts und das Damoklesschwert aus Sardinien, das über ihre Wiederwahl 2025 hängt, dürfte jetzt diese politischen Zukunftspläne durchkreuzen. Eine direkte Folge davon wird sein, dass spätestens jetzt eine Landtagskandidatur von Peter Brunner und Roland Griessmair wieder ernsthaft zum Thema werden wird. Ein Quereinstieg wäre über die sogenannte 10er-Liste die gemeinsam von Philipp Achammer und Arno Kompatscher bestückt wird, auf jeden Fall möglich.
Wobei allen klar ist, dass eine Antreten der beiden Schwergewichte die Kandidatensuche und die Landtagsliste der SVP nachhaltig durcheinanderbringen wird.
Die Juristen unterm Edelweiß werden in den nächsten Tagen das Urteil 60/2023 studieren müssen. Dann wird sich zeigen, wie scharf der Wind aus Sardinien in Richtung Edelweiss wirklich bläst.
 
 

Der Urteilsspruch 60/2023
 

 
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Profil für Benutzer Alessandro Stenico
Alessandro Stenico Mi., 12.04.2023 - 10:26

Il prossimo anno si prospetta pieno di chiamate alle urne:
Se tutte le raccolte di firme per indire alcuni referendum abrogativi avranno raggiunto il necessario numero minimo a livello nazionale e se alcuni di loro saranno dichiarati ammissibili, dovremmo aspettarci un altro anno pieno di chiamate alle urne, non so se corrisposto da una partecipazione delle elettrici/elettori, oppure contribuirà ad una maggiore astensione ?

I referendum proposti alla firma sono in tutto quattro di cui due quesiti che mirano all'abolizione della caccia (penso l'imbarazzo della compagine locale del partito degli ambientalisti, di avere nel comitato promotore contro la caccia una deputata eletta nel collegio Emilia Romagna 02 nella lista Alleanza Verdi e Sinistra) e altrettanti due quesiti contro l'invio di armi all'Ucraina.

Poi se effettivamente alcuni sindaci verranno eletti al Consiglio provinciale, verranno indette alcune elezioni comunali e da non dimenticare le elezioni del Parlamento europeo.

Mi., 12.04.2023 - 10:26 Permalink