Chronik | Gesetz

Keine Gnade für Alko- und Drogenraser

Der Senat segnete ein Gesetzentwurf ab, mit dem "Mord im Straßenverkehr" als Strafbestand eingeführt wird. Saftige Strafen und Führerscheinentzug für bis zu 30 Jahre.

Während auf salto.bz heftig über die Sinnhaftigkeit von Radarkontrollen und die Strafen für erhöhte Geschwindigkeit auf den Straßen hierzulande diskutiert wird, kommt aus Rom grünes Licht für ein neues Gesetz. 163 Ja, 65 Nein und zwei Enthaltungen gab es bei der Abstimmung am Mittwoch Abend im Senat für den Gesetzesentwurf, mit dem “Mord im Straßenverkehr” als strafrechtlich relevantes Vergehen eingeführt wird.

Wer unter Drogen- oder Alkoholeinfluss mit über 1,5 Promille einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht, dem drohen künftig acht bis zwölf Jahre Haft. Werden mehrere Menschen getötet, wird die Haftstrafe auf 18 Jahre angehoben. Als erschwerender Umstand kommt die Fahrerflucht hinzu. Wer sich nach einem Unfall mit Todesfolge aus dem Staub macht, muss mit einer Erhöhung der Haftstrafe um ein Drittel und dem Entzug des Führerscheins für 30 Jahre rechnen.

Doch auch wer einen tödlichen Unfall infolge eines gefährlichen Manövers – also ohne Alkohol oder Drogen im Spiel – verursacht, muss mit schwerwiegenden Folgen rechnen. Sieben bis zehn Jahre Haft bekommt etwa, wer eine rote Ampel nicht beachtet, in der Nähe eines Zebrastreifens überholt oder gegen die Fahrtrichtung fährt und dabei den Tod eines Menschen verursacht.

Neben dem Strafbestand “Mord im Straßenverkehr” wird auch “Körperverletzung im Straßenverkehr” in das italienische Strafgesetzbuch aufgenommen. Nun muss noch die Abgeordnetenkammer für den Gesetzesentwurf stimmen. Ministerpräsident Matteo Renzi zeigt sich unterdessen zufrieden mit dem Ergebnis, das der Entwurf im Senat erhielt:

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Andrea Terrigno Do., 11.06.2015 - 13:13

Gut, wäre da nicht der ewige Haken mit der Verjährung und der Tatsache, dass wer sich teure Verteidiger leisten kann, mit hoher Wahrscheinlichkeit recht glimpflich davonkommt.
Und für eine bessere (evtl. periodischen) VerkehrsERZIEHUNG, die ich eigentlich mehr schätze als die Bestrafung, wird nichts unternommen.
Die Eignung zum Lenken eines Motorfahrzeuges sollte jährlich überprüft werden (medizinische Untersuchung + Theorie- und Praxistest).

Do., 11.06.2015 - 13:13 Permalink