Umwelt | Energien

So viel Sonne wie möglich

Nur wenn Wintergärten nach Süden ausgerichtet sind, kommen deren Besitzer in den Genuss finanzieller Vorzüge. Stocker: “Sinnlose Regelung.” Landesrat Theiner kontert.

Mit verschiedenen Maßnahmen und Regelungen fördert das Land die Einschränkung des Energieverbrauchs und die Nutzung von erneuerbaren Energien. Darunter auch beim Hausbau beziehungsweise bei Arbeiten, die nachträglich am Haus durchgeführt werden. Wie etwa dem Bau eines Wintergartens. Wer einen solchen errichtet, ist unter anderem von der Baukostenabgabe befreit – wenn die Vorgaben der Landesregierung eingehalten werden. Zu den technischen Merkmalen, die Wintergärten aufweisen müssen, um als Maßnahme zur Nutzung von Sonnenenergie und damit zur Energieeinsparung zu gelten, zählt auch die Ausrichtung nach Süden. Seit drei Jahren müssen Wintergärten, die der passiven Sonnenenergienutzung dienen, also nach Süden ausgerichtet sein. Am 8. Juli 2013 hatte die Landesregierung den entsprechenden Beschluss genehmigt. Bis dahin galt, dass Wintergärten so gebaut werden mussten, dass sie mindestens drei Stunden am Tag direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt waren.

“Nur wenn diese Bedingung (die Ausrichtung nach Süden, Anm. d. Red.) erfüllt ist, werden Wintergärten nicht zur Kubatur gerechnet (…) sondern wie jede andere Vergrößerung der Gebäude behandelt”, erklärt Energie- und Umweltlandesrat Richard Theiner. Die Freiheitlichen hatten per Landtagsanfrage nachgehakt. Sigmar Stocker findet, die Ausrichtung nach Süden sei eine “sinnlose, bürokratische Regelung”. Er habe von Besitzern von Wintergärten, die nicht nach Süden ausgerichtet sind, gehört, die angezeigt worden seien.

“Diese Regelung ist nicht sinnlos”, kontert Landesrat Theiner. Denn Wintergärten verfolgten schließlich den Zweck, die natürliche Sonneneinstrahlung zur Erwärmung des Gebäudes zu nutzen. Und die Ausrichtung nach Süden sei wichtig, um im Tagesverlauf möglichst viel Sonnenenergie zu gewinnen. Zugleich betont Theiner, dass es auch weiterhin möglich ist, auch nicht nach Süden ausgerichtete Wintergärten zu errichten. “Wie aber bereits angeführt, ist in diesen Fällen der Wintergarten wie jede andere Vergrößerung zu behandeln.” Sprich, wer seinen Wintergarten nicht nach Süden ausrichten will, kann daher auch nicht um die Befreiung der Baukostenabgabe ansuchen. Ob bei solchen Wintergärten eventuell Bauvergehen vorlägen, müsse im Einzelfall geprüft werden, so Theiner. Wie viele Besitzer eines Wintergartens, der nicht nach Süden ausgerichtet ist, seit Inkrafttreten des Beschlusses im Juli 2013 bereits angezeigt worden sind und in welchen Gemeinden, darüber kann der Landesrat dem Freiheitlichen Stocker keine Auskunft geben: “Da hier eine umfangreiche, alle Gemeinden betreffende Recherche notwendig ist, wird die Antwort auf diese Frage nachgereicht.”

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pérvasion Mo., 11.07.2016 - 20:53

»Nur wenn diese Bedingung (die Ausrichtung nach Süden, Anm. d. Red.) erfüllt ist, werden Wintergärten nicht zur Kubatur gerechnet (…) sondern wie jede andere Vergrößerung der Gebäude behandelt.«
Meines Wissens werden sie, wenn sie nach Süden ausgerichtet sind, gerade NICHT wie jede andere Erweiterung behandelt.

Mo., 11.07.2016 - 20:53 Permalink