Südtirols Handel und Orte beleben
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Die bedeutende wirtschaftliche und soziale Funktion der Nahversorgungsbetriebe (Dorfgasthäuser und Dorfbars) in Südtirol hat die Landesregierung dazu veranlasst, in ihrer gestrigen Sitzung (10. September) weitere Maßnahmen zur Unterstützung dieser Betriebe in die Wege zu leiten. „Die Dörfer müssen auch weiterhin belebt sein – vor allem für die einheimische Bevölkerung. Die gastronomischen Einrichtungen steigern die Lebensqualität und die Attraktivität der Dörfer“, so Landwirtschafts- und Tourismuslandesrat Luis Walcher. Wie er weiter erläutert, kämen die Betriebe durch die Maßnahmen in den Genuss von Förderungen und könnten ihren Beitrag zur Nahversorgung und die Belebung der Orte leisten.
Bis dato waren nur Förderungen vorgesehen, wenn es sich um den einzigen Betrieb der Ortschaft handelte. Ebenso hat die Landesregierung den Vorschlag genehmigt, auch jene gastgewerblichen Nahversorgungsbetriebe zu fördern, die sich in einer Immobilie in öffentlichem Eigentum befinden. -
Zufriedener hds
Der Wirtschaftsverband hds gibt sich in einer Medienaussendung erfreut: „Die Gastronomie sorgt gemeinsam mit dem Handel und den Dienstleistungen für attraktive und lebendige Dörfer und Städte in Südtirol“, betont der Präsident Philipp Moser. Aus diesem Grund sei die Förderung vonseiten des Landes nicht nur für die Nahversorgung im Handel, sondern auch für die Dorfgasthäuser sinnvoll und strategisch für die Aufrechterhaltung der meist familienbetrieblichen Strukturen in diesen Sektoren.
In diesem Zusammenhang weist der hds auch auf neue Entwicklungsmöglichkeiten für die Handels- und Gastronomiebetriebe dank Mischnutzung von Betriebsflächen in den Ortszentren hin. Mischnutzung einer Fläche bedeutet, dass in einem Betrieb - Concept Store - verschiedene Tätigkeiten wie Einzelhandel, Speis- und Schanktätigkeit, Dienstleistung und emissionsarmes Handwerk (zum Beispiel Schuster, Friseur, Schönheitspflege) gleichzeitig ausgeübt werden können.