Gesellschaft | Bildungsgesetz

Runde Zwei für den Bildungsdialog

Noch bis 13. November finden Treffen mit Landesrat Philipp Achammer statt. In Kraft treten soll das durch den Bildungsdialog entstandene Gesetz im Schuljahr 2015/16.

Während sich im ganzen Land die Kindergartenkinder für den St,Martins-Laternenumzug rüsten, wird der Landesrat für Deutsche Bildung Licht in eine ganz andere Sache bringen – der Dialog zum neuen Bildungsgesetz geht nämlich in die zweite Runde. Nach dem Treffen in Bozen vergangenen Donnerstag, wird Philipp Achammer am heutigen Dienstag um 17 Uhr in der Fachschule für Wirtschaft, Grafik und Kommunikation in Brixen erwartet.

Ins Leben gerufen wurde der Bildungsdialog bereits im Frühling. Gemeinsam mit allen am Bildungsleben Beteiligten und Interessierten wurden im März und April Ideen und Vorschläge für einen neuen politischen Rahmen für den Bildungsbereich gesammelt. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Treffen ist ein neues Bildungsgesetz entworfen worden, welches vergangenen Montag schließlich von Achammer und dem Direktor des Bildungsressorts, Peter Höllrigl präsentiert worden ist.

Die Neuerungen

Herauskristallisiert haben sich drei Ziele, drei Neuerungen, über die nun vom 6. bis 13. November auf insgesamt vier Treffen mit dem zuständigen Landesrat diskutiert wird. Eines dieser Ziele ist die Anerkennung von Bildungsguthaben. Suchen die Erziehungsberechtigten darum an, können Schüler und Schülerinnen in Zukunft von einer gewissen Anzahl von Wahlpflicht-Schulstunden – 34 für Grund- und Mittelschüler, 57 für Oberschüler – für außerschulische Bildungstätigkeit befreit werden. Keinesfalls werde diese Regelung eine Reduzierung des Kernunterrichts mit sich bringen, stellte Achammer klar. Es sollen vielmehr Freiräume, die auch im Zuge der Einführung der 5-Tage-Woche beschnitten wurden, zurückgegeben werden. “Ziel ist unter anderem die Stärkung der Bereiche Musik und Sport”, so der Landesrat.

Der zweite Punkt betrifft die Aufnahme des Lehrpersonals in die Landesrangliste. Es soll eine neue Rangliste geschaffen werden, die prinzipiell offen für alle Bewerber mit Lehrbefähigung ist; die Reihung soll nach Punktezahl erfolgen. Die derzeit bestehenden Landesranglisten sollen hingegen geschlossen werden und nur mehr der Vergabe von unbefristeten Arbeitsverträgen dienen.

Das dritte Ziel des neuen Bildungsgesetzes betrifft die Verbesserung der didaktischen Kontinuität. Entsprechende Maßnahmen sehen etwa vor, dass mehr Lehrpersonal unbefristet aufgenommen wird. Darüber hinaus sollen die Teilzeitstammrollen auch auf die Schulwelt ausgeweitet werden – in der Berufsschulwelt und im Kindergarten sind diese bereits eingeführt. Außerdem soll ein Verfahren zur Besetzung von Stellen mit Lehrpersonen mit besonderen Qualifikationen entwickelt werden.

Wie es weitergehen soll

“Die Zielsetzung des Gesetzesentwurfs ist in erster Linie, die Qualität des Unterrichts zu sichern und auszubauen. Kindern und Jugendlichen muss die bestmöglichste Ausbildung ermöglicht werden”, so Philipp Achammer. Die genauen Zielsetzungen, sowie bisherige Ergebnisse und auch Anregungen können auf der eigens zum Bildungsdialog eingerichteten Internetseite studiert und eingebracht werden. Dort finden sich auch die weiteren Termine zu den Dialogrunden zum neuen Bildungsgesetz. Noch bis Donnerstag, 13. November, wird diskutiert, dann wird ein endgültiger Gesetzestext verfasst. Dieser soll bereits im Jänner 2015 dem Landtag zur weiteren Behandlung vorgelegt werden. Geplant ist, dass das neue Bildungsgesetz mit all seinen Neuerungen im Schuljahr 2015/16 in Kraft tritt.

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Christian Mair Di., 11.11.2014 - 10:29

Erasmus für 3. oder 4. Klasse Oberschule/Lyzeum

Einführung eines Erasmus- Jahres als Ergänzung zu Immersionsunterricht. Und zwar auf Euregio-Ebene, aber auch auf Europaebene.

Di., 11.11.2014 - 10:29 Permalink