Chronik | Justiz

Geburtshilfe auch 2017 Thema

Die Verhandlung zum Rekurs gegen die Schließung der Geburtenstation in Sterzing wurde auf den 22. Februar vertagt. Sie darf inzwischen allerdings nicht geräumt werden.
Verwaltungsgericht Bozen
Foto: Othmar Seehauser

Vor dem Bozner Verwaltungsgericht ging am gestrigen Donnerstag (10. November) die Verhandlung zum Rekurs der Gemeinden Sterzing und Freienfeld gegen die Schließung der Geburtenstation am Krankenhaus in Sterzing über die Bühne. Seit 1. November ist die Geburtshilfe geschlossen, nachdem die Landesregierung im Juli den entsprechenden Beschluss gefasst hatte. Gegen ebendiesen Beschluss hatten die Stadträte von Sterzing und Freienfeld, unter der Federführung der beiden Bürgermeister Fritz Karl Messner (Für Sterzing Wipptal) und Peter Faistnauer (Freie Liste Freienfeld), Rekurs eingereicht. Diesen hat das Verwaltungsgericht am Donnerstag für zulässig erklärt. Die Verhandlung allerdings wurde vertagt, auf den 22. Februar 2017. Dann soll die Entscheidung fallen, ob die Geburtenabteilung geschlossen bleibt oder die Gemeinden Sterzing und Freienfeld Recht bekommen.

Den Antrag auf Aussetzung des Beschlusses der Landesregierung haben die zuständigen Richter nicht angenommen, jedoch wurde der Südtiroler Sanitätsbetrieb angewiesen, die geschlossene Geburtenstation nicht zu räumen. Sprich, sämtliches Inventar und Ausrüstung darf bis 22. Februar nicht entfernt werden. “Zum jetzigen Zeitpunkt bleibt uns nichts übrig als abzuwarten”, sagte Sterzings Bürgermeister Messner in Reaktion auf die jüngsten Entwicklungen, “wir haben alles in unserer Macht Stehende getan”.