Umwelt | Landtag

Ersatzlose Streichung gefordert

Grüne und Heimatpflegeverband sind alarmiert: Die Landesregierung will ein Schlupfloch schaffen, um negative Gutachten der Landesämter beim Umweltschutz zu übergehen. Auslöser sind die umstrittenen Bauprojekte für Olympia 2026.
Antholzer See
Foto: Seehauserfoto
  • Die Landesregierung will mit dem Begleitgesetz zum Haushalt 2025 eine grundlegende Bestimmung im Umweltschutz aushebeln und damit vor allem die Landschaftsplanung schwächen. „Grund für diese hastige Änderung im Sammelgesetz dürften die negativen Gutachten der Dienststellenkonferenz zu einigen Olympiabauten gewesen sein“, so Madeleine Rohrer, Brigitte Foppa und Zeno Oberkofler

     

    „Die Landesregierung muss sich dann nicht mehr in der Öffentlichkeit mit unliebsamen negativen Gutachten herumschlagen.“

     

    Die Grüne Landtagsfraktion und der Südtiroler Heimatpflegeverband fordern die ersatzlose Streichung des Gesetzesartikels. Landeshauptmann Arno Kompatscher bringt heute das Begleitgesetz zum Haushaltsentwurf 2025 in den Gesetzgebungsausschuss des Landtags und damit auch Artikel 14: Die bisherigen Bestimmungen zur Umweltprüfung für Pläne, Programme und Projekte sollen abgeändert werden. 

    „Mussten bisher alle Gutachten der Dienststellenkonferenz positiv sein, sollen zukünftig nur mehr die Mehrheit der Umweltgesetze eingehalten werden“, so die drei Grünen Landtagsabgeordneten. Das Amt für Landschaftsplanung hatte kürzlich erst den Bau der Bahnüberführung in Innichen negativ bewertet und damit die zahlreichen Menschen in ihrer Kritik und Ablehnung bestätigt.

  • Madeleine Rohrer: „Die Landesregierung muss sich dann nicht mehr in der Öffentlichkeit mit unliebsamen negativen Gutachten herumschlagen.“ Foto: Seehauserfoto

    Heute gilt: Projekte, die mehrere Bereiche betreffen – wie beispielsweise Gewässer, Boden oder Natur- und Landschaft – werden in der Dienstellenkonferenz behandelt, also in einer Sitzung der Landesbeamten, die jeweils ihren Fachbereich vertreten. Damit müssen Gemeinden oder private Antragsteller nicht bei jedem einzelnen Amt ein Gutachten einholen, sondern es gibt zur Vereinfachung eine Sammelgenehmigung. Jeder Fachbereich bewertet das Projekt allerdings für sich. Kommt ein Amt zum Schluss, dass das Projekt für seinen Bereich negative Auswirkungen hat und mit dem Gesetz nicht vereinbar ist, wird es nicht genehmigt. Mit anderen Worten und mit einem Beispiel: Ein Vorhaben ohne Folgen für Gewässer, Fische und Natur, das aber die Landschaft verschandelt, kann nicht genehmigt werden. 

    Die Landesregierung will jetzt, dass die Dienststellenkonferenz bei einem oder mehreren negativen Gutachten das Projekt dennoch gutheißen kann, wenn es ein nicht näher definiertes öffentliches Interesse gibt. „Die Landesregierung muss sich dann nicht mehr in der Öffentlichkeit mit unliebsamen negativen Gutachten herumschlagen, so wie jüngst bei den Olympischen Straßenprojekten“, so Rohrer. Auch der Heimatpflegeverband fordert, dass die Expertinnen und Experten in den Landesämtern weiterhin ohne politischen Druck und Beeinflussung ihre Arbeit machen können. 

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Franz Pattis Di., 12.11.2024 - 11:18

Mit diesem Schritt verliert die Landesregierung ihre letzte Glaubwürdigkeit und kann ihren so hoch gepriesenen Klimaplan 2040 gkeich im Altpapier-Container hinter dem Landhaus 1 entsorgen!!!

Di., 12.11.2024 - 11:18 Permalink
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Josef Fulterer Do., 14.11.2024 - 06:47

Will die Landesregierung künftig nach dem Grundsatz alle Spekulanten + ähnliches Gesindel befriedigen: "Wer hat noch nicht, wer braucht noch mehr ...?"

Do., 14.11.2024 - 06:47 Permalink