Gesellschaft | Salvini-Dekret

Gefährlich unterwegs...

Ausländische Kennzeichen für Besserverdiener?
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Foto: upi

"Gefährlich unterwegs", so titelt eine Südtiroler Tageszeitung bezüglich des Salvini-Dekretes zu den Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen. Was da nun so gefährlich sein soll, das erschließt sich nicht wirklich. Seien wir doch mal ehrlich; im Grunde sollte es wohl um Personen gehen, die aus finanziellen Gründen ihren Wagen nicht in Italien zulassen wollten; offensichtlich haben auch viele Italiener ihre Fahrzeuge über Strohmänner in anderen Ländern zugelassen, um Steuern, Abgaben und Versicherungskosten zu sparen, aber auch, um der Hauptuntersuchung zu entgehen. Da dient das Dekret nicht zuletzt unser aller Sicherheit. Interessanterweise hat die Bozner Stadtpolizei erst kürzlich mitgeteilt, dass immer mehr Fahreuge ohne Versicherung unterwegs seien. Da möchte niemand von uns der Unfallgegner sein!

In Südtirol - und wahrscheinlich nicht nur hier - gibt es KFZ-Lenker, die die hohen Gebühren für Luxusfahrzeuge nicht bezahlen wollen. In diesem Falle kann man wohl davon ausgehen, dass es sich um Personen mit einem entsprechenden Lebensstil handelt, schließlich können sie sich ja auch die hochpreisigen Fahrzeuge leisten. Da es sich wohl meist um gemietete oder Leasing-Fahrzeuge handelt, haben sie kein Problem mit der neuen Regelung. Wer es sich leisten kann, der darf auch weiterhin fahren und muss keine Strafen fürchten.

Eine dritte Gruppe stellen wohl all jene dar, die tatsächlich unverschuldet in die Bedrouille geraten könnten. Wer beispielsweise in Österreich arbeitet oder studiert und auch dort wohnt, müßte sein Fahrzeug in Österreich anmelden, nur dass Österreich in dieser Hinsicht nie durchgegriffen hat. Würde ein Südttiroler Student sein Fahrzeug korrekt in Österreich anmelden und seinen Hauptwohnsitz in Italien nicht aufgeben wollen, dürfte er mit dem Wagen nicht mehr nach Hause fahren. Dies ist für mich weit absurder als die Situation des Hoteliers, der den Wagen des betrunkenen Gastes parken möchte.

Es gibt auch Südtiroler, die mit einer/einem Österreicher/in verheiratet sind und trotzdem in Südtirol einen Wohnsitz haben. Hier zeigt sich mal wieder, dass der Gesetzgeber nicht zum Wohle des Bürgers arbeitet, sondern oberflächliche Gesetze schafft, die vielleicht sogar gut gemeint sind, aber gleichzeitig die Falschen strafen. Grundsätzlich stellt der italienische Staat, und nicht nur der, alle unter Generalverdacht und man müßte die jeweilige Unschuld erst mal beweisen. In diesem Falle kann man dies gar nicht, weil es das Gesetz nicht vorsieht.

Und ob diese Gesetze auch weiter südlich umgesetzt werden, das kann jeder beobachten, der sich dorthin begibt.