Politik | Straßendienst

Verträge und Verträge

In der Abteilung Straßenbau geht die Angst um. Wird, wie ASGB-Vertreterin Barbara Perri befürchtet, die Inhouse-Gesellschaft doch noch kommen?
Straßenarbeiter
Foto: Pixabay
  • Die Wogen in Sachen Inhouse-Gesellschaft Straßenbau sind immer noch nicht geglättet, obwohl Landesrat Daniel Alfreider vor Kurzem erklärt hat, dass der Plan von der Reorganisation der Abteilung Straßenbau vom Tisch sei. Gestern (11. Juli) fand im Landhaus die vierte von insgesamt fünf Gewerkschaftsversammlung mit den Landesbediensteten der Abteilungen  Straßendienst und Tiefbau statt, bei der es teils sehr hitzig zugegangen ist, wie Barbara Perri vom ASGB – Landesbedienstete SALTO gegenüber erklärte. Im Rahmen der Sitzungen habe man die Bediensteten über die Umstrukturierungs-Pläne von Landesrat Alfreider und den Stand der Dinge informiert bzw. welche Konsequenzen dies für die Beschäftigten hätte. 

  • Gewerkschaftsvertreter und Opposition: Man ist sich einig, dass es zu keiner Gründung einer Inhouse-Gesellschaft Straßenbau kommen dürfe. Foto: SALTO

    Wie die Gewerkschaftsvertreterin berichtet, sei eine sehr große Enttäuschung und sehr viel Wut spürbar gewesen. Diese Enttäuschung komme nicht von ungefähr, denn sei ursprünglich nur von der Schaffung von Synergien und einer besseren Organisation die Rede gewesen, habe Landesrat Alfreider mit seinem Vorschlag, eine Kann-Bestimmung in das Finanzgesetz aufzunehmen, mit welcher die rechtlichen Voraussetzungen für die Gründung einer Inhouse-Gesellschaft geschaffen werden, eine regelrechte Lawine losgetreten. Wie berichtet liefen sowohl die Gewerkschaften als auch die Arbeitnehmervertreter in der SVP sowie Landesrätin Magdalena Amhof Sturm gegen dieses Vorhaben, was Landesrat Alfreider dazu veranlasste, seinen Antrag zurückzuziehen. Dass das Vorhaben damit vom Tisch ist, glaubt Perri allerdings nicht. Ebensowenig die Begründung, mit welcher die Kann-Bestimmung in die Gesetzgebung aufgenommen hätte werden sollen. Wie Landesrat Alfreider vor Kurzem SALTO gegenüber erklärte, wollte man damit die Voraussetzungen schaffen, über eine Umstrukturierung zu diskutieren bzw. wollte man die Tür für Verhandlungen öffnen. Die tatsächliche Gründung einer Inhouse-Gesellschaft sei damit noch keineswegs beschlossene Sache und in Stein gemeißelt. 

     

    Wird auf Regierungsebene allerdings von „Kann-Bestimmungen“ gesprochen, schrillen bei den Gewerkschaftsvertretern sämtliche Alarmglocken.

     

    Wird auf Regierungsebene allerdings von „Kann-Bestimmungen“ gesprochen, schrillen bei den Gewerkschaftsvertretern sämtliche Alarmglocken, wie Perri erklärt. Denn die Erfahrung habe sie gelehrt, dass auf jede Kann-Bestimmung auch die Umsetzung folgte. Insofern hege man die Vermutung, dass die Angelegenheit damit noch lange nicht vom Tisch sei und bereits am nächsten Kapitel eifrig gearbeitet werde. Ob die Reaktion eine andere gewesen wäre, hätte Landesrat Alfreider die Karten gleich auf den Tisch gelegt und hätte man die Pläne nicht aus den Medien erfahren müssen? „Wenn wir einander auf Augenhöhe begegnet wären, im Fokus der Gespräche die Beschäftigten gestanden hätten und Verträge, die keine Benachteiligung zur Folge haben, wäre es mit großer Wahrscheinlichkeit zu Verhandlungen gekommen“, erklärt Perri. 

  • Daniel Alfreider: Aufgrund des massiven Widerstandes hat der Mobilitätslandesrat seinen Antrag zurückgezogen. Foto: Seehauserfoto
  • Mit Benachteiligung spricht die Gewerkschaftsvertreterin die Vertragsänderungen an, die im Zuge der Gründung einer Inhouse-Gesellschaft für die Beschäftigten wirksam geworden wären. Aus den Gesprächen mit Landesrat Alfreider sei nämlich klar hervorgegangen, dass die geplante Inhouse-Gesellschaft zwar zu hundert Prozent in öffentlicher Hand verbleiben sollte, die Mitarbeiter aber nicht mehr öffentliche Bedienstete bleiben könnten, sondern privatrechtliche Verträge erhalten hätten. Statt einer 38-Stunden-Woche würde dann eine 40-Stunden-Woche gelten, auch gebe es privatrechtliche Verträge, bei welchen im Krankheitsfall das Gehalt gekürzt wird sowie andere Bedingungen für die Inanspruchnahme von Elternzeit oder für den Bereitschaftsdienst gelten. Einzig Gehaltskürzungen dürften mit einer Vertragsänderung nicht wirksam werden. Kurzum würde die neue Situation eine Verschlechterung zum jetzigen Beschäftigungsverhältnis bedeuten, erklärt die Gewerkschaftsvertreterin. Eine Erfahrung, die man bereits bei der Gründung der SASA habe machen müssen, wo Busfahrer plötzlich mit stundenweise Arbeitszeiten und längeren Pausen dazwischen, die jedoch nicht vergütet wurden, konfrontiert waren und mit denen viele nicht zurecht kamen bzw. die Kündigung einreichten. „Unabhängig davon, ob die Beschäftigten einen Handelsvertrag oder einen Vertrag im Rahmen einer landwirtschaftlicher Tätigkeit erhalten – es bedeutet in jedem Fall eine Verschlechterung“, betont die Gewerkschaftsvertreterin, die zu bedenken gibt, dass man wohl eine Überlegung vergessen habe, in die Kalkulation miteinzubeziehen: Würde sich die Situation für die Bediensteten verschlechtern, würden diese wohl in die Privatwirtschaft abwandern, wo ihnen deutlich bessere Bedingungen geboten werden.   

  • Mit 57 in Pension

    Straßendienst: In rund fünf Jahren wird eine Pensionierungswelle durch die Abteilung Straßendienst rollen. Foto: Bru-nO/Pixabay

    Eine Verschlechterung würde es wohl vor allem für jene bedeuten, die sich kurz vor der Pension wähnen. Die Straßenwärter können, wenn die notwendigen Voraussetzungen wie Dienstalter und Versicherungsjahre erfüllt sind, bereits mit 57 Jahren in Pension gehen. Das Durchschnittsalter der Beschäftigten im Straßendienst beträgt laut Landesrat Alfreider 51 Jahre, was bedeutet, dass in fünf bis sechs Jahren eine Pensionswelle durch diese Abteilung rollt – mit ein Grund für die Reorganisations-Pläne – und den großen Widerstand vonseiten der Mitarbeiterschaft. Was für die Gewerkschaften und die Bediensteten eine Verschlechterung bedeutet, ist hingegen für das Mobilitätsressort ein Ausweg aus einer Krise, der man sehenden Auges entgegensteuert. Denn eine Vertragsänderung würde neben der Anhebung des Pensionsalters auch die Möglichkeit eröffnen, befristete Arbeitsverträge einzugehen. Laut Alfreider eine Chance für Landwirte, die sich im Winter beispielsweise mit Schneeräumung etwas dazu verdienen möchten. Zudem habe man laut Mobiliätsressort auch den Vorschlag unterbreitet, dass die Belegschaft ihre Verträge behalten könnte und nur bei Neu-Einstellungen auch das neue Vertragsmodell zur Anwendung kommen sollte. Dieser Vorschlag wurde allerdings abgelehnt.

    Dass man in dieser Frage wohl nicht zusammenkommen wird, zeigt die Haltung der Gewerkschaften, die sich selten so einig waren wie zu diesem Thema: keine Inhouse-Gesellschaft – um diese zu verhindern, würde man notfalls sogar zum Streik aufrufen.