Gesellschaft | Digitalisierung

Anhören, dann abstimmen

Die Abstimmung über Paul Köllenspergers Antrag zur Prüfung des Trentiner Sanitäts-EDV-System wurde um einen Tag verschoben. Stocker: "Endgültige Entscheidung im März."

Das Gras auf der anderen Seite des Flusses ist bekanntlich immer grüner. Mit Neid wird gern und häufig auf das Nachbarsgrundstück geschielt. Doch bei Paul Köllensperger ist es weniger der Neid als vielmehr ganz praktische Anliegen, die ihn dazu bewogen haben, den Beschlussantrag 524/15 einzureichen. Dieser trägt den Titel “Digitalisierung des Gesundheitswesens: Im benachbarten Trentino bietet sich ein bewährtes System zur kostenlosen Nutzung an”. Anlass für den 5-Sterne-Landtagsabgeordneten, den Antrag aufzusetzen, waren die Absichtsbekundungen des Südtiroler Gesundheitsbetriebs und allen voran dessen Generaldirektors Thomas Schael, das EDV-System in der Sanität von Grund auf zu erneuern. An die 75 Millionen Euro plant Schael, dafür zu investieren. 29 Millionen Euro würden allein für die laufenden Kosten, die jedes Jahr zusammenkommen würden, anfallen. Eine enorme Summe an Steuergeldern, ist nicht nur Paul Köllensperger der Meinung. Der einen Blick über die Landesgrenzen hinaus gewagt hat und bekanntlich im Trentino fündig geworden ist. “Das Trentiner System hat sich italienweit bewährt”, erklärte der 5-Sterne-Abgeordnete am Mittwoch Vormittag im Landtag: “Erst kürzlich ist es in Mailand als ‘best practice’ ausgezeichnet worden.”

Darüber hinaus sei das Trentiner System kostenlos, so Köllensperger. Zwar würden für dessen Implementierung in Südtirol Kosten anfallen – “insgesamt aber weniger”. Die Vorzüge liegen für ihn auf der Hand: “Es hat Schnittstellen zu anderer Software, die auf dem Markt erhältlich ist, das Privacy-Problem ist gelöst. Hier stecken Jahrzehnte an Know-how drin, das man nutzen kann.” Im Übrigen schreibe das Gesetz zur digitalen Verwaltung vor, dass die Übernahme von Lösungen, die sich bereits in öffentlicher Hand befänden, zumindest geprüft werden müsse. Aus diesem Grund fordert Köllensperger, das Trentiner Modell zu prüfen. Nicht mehr und nicht weniger, wie er betonte. Vonseiten der Opposition erhielt der 5-Sterne-Politiker durchwegs Zustimmung. So unterstütze etwa Riccardo Dello Sbarba von den Grünen den Antrag, meinte aber, man könnte auch auf Systeme setzen, die bereits für Bruneck und Brixen entwickelt wurden. Auch Pius Leitner meinte, dass sich etwa beim Pusterer System die Frage der Zweisprachigkeit nicht stellen würde.

In ihrer Replik wies Gesundheitslandesrätin Martha Stocker darauf hin, dass die Digitalisierung für vieles die notwendige Basis sei, um den Patienten die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten. Die Wiederverwendung von Systemen, wie vom Gesetz vorgeschrieben, sei auch geprüft worden, von Fachleuten von Federsanità und dem Politecnico di Milano. In Antwort auf die von Köllensperger auch vorgebrachte Kritik an der Beauftragung der SAIM AG (“Die SAIM ist vor vielen Jahren beauftragt worden, die Sanität zu digitalisieren, hat die Aufgabe aber nie zufriedenstellend gelöst”), präzisierte Stocker: “Ein Teil des neuen Systems wird von der SIAG ausgearbeitet, ein Teil von der SAIM, ein weiterer wird international ausgeschrieben. Der SAIM, die man direkt und damit schnell beauftragen kann, werden dabei genaue Auflagen gemacht.” Bei dem von der SAIM entwickelten System würden keine Lizenzkosten anfallen, da diese bereits bezahlt wurden, informierte Stocker. Auch sei man mit dem Sanitätsbetrieb Trient in engem Kontakt. Dabei habe sich ergeben, dass eine Übernahme nicht geeignet erscheine. “Wohl aber möchte Trient bei der Entwicklung des neuen Systems einbezogen werden, da das Trentiner System derzeit an seine Grenzen stoße”, so die Landesrätin. Eine endgültige Entscheidung werde im März fallen.

Die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung von Köllenspergers Antrag wurde indes auf den morgigen Donnerstag verschoben. Es war Andreas Pöder, der an die morgen anstehende Anhörung zur EDV im Landtag verwies. Köllensperger zeigte sich schließlich damit einverstanden, die Abstimmung über seinen Antrag auf nach Stattfinden der Anhörung zu verschieben.