Politik | Abfertigung

Im Sommer soll’s losgehen

Landesangestellte in Südtirol warten heute rund zweieinhalb Jahre auf ihre Abfertigung. Bald soll es schneller gehen.
Amhof
Foto: LPA/Fabio Brucculeri
  • Zweieinhalb Jahre sind eine lange Zeit, wenn man mit dem Geld eigentlich das Haus sanieren, eine Weltreise machen oder die Kinder unterstützen wollte. Aber so lange warten Landesangestellte in Südtirol derzeit auf ihre Abfertigung – Geld, das ihnen zusteht, ja mehr noch, Geld das ihnen ohnehin gehört, das im Laufe ihres Arbeitslebens einbehalten wurde. Schon seit längerem arbeitet das Land daran, die Zeiten zu verkürzen, selbst das Verfassungsgericht hatte moniert, dass die langen Wartezeiten verfassungswidrig seien. Wobei das Problem nicht nur Südtirol betrifft, sondern ganz Italien.

    In Südtirol zumindest soll sich das also ändern (und im Trentino, das schon etwas weiter ist). „Wir rechnen damit, im Sommer starten zu können“, sagte Personallandesrätin Magdalena Amhof heute bei einer Pressekonferenz. Das Land wird dann die zustehenden Beträge vorstrecken, um die langen Auszahlungszeiten des Sozialfürsorgeinstituts NISF (INPS) zu überbrücken.

  • Foto: LPA/Fabio Brucculeri
  • Die Auszahlung der Abfertigung soll laut Amhof künftig innerhalb von 90 Tagen nach Dienstende und in nur einer Rate erfolgen. Bis Jänner 2027 solle der Rückstand abgebaut sein.

    Betroffen sind die Abfertigungen der Landesangestellte, TFR (Trattamento di fine rapporto) und TFS (Trattamento di Fine Servizio) für vor 2001 Angestellte, bei jenen allerdings wird die Höhe der Abfertigung auf das letzte Gehalt berechnet.

    Betroffen seien aktuell rund 400 Personen, für sie würden erst mal 30 Millionen Euro bereitgestellt. Abgearbeitet würden die Anträge nach dem Reißverschlussverfahren, stets eine aktuell die Pension antretende Person und eine, die schon länger wartet.

    Noch ist das letzte Wort allerdings nicht gesprochen, der Beschluss der Landesregierung war nur einer von vielen nötigen Schritten. Folgen muss unter anderem noch ein Gutachten des Rechnungshofs und die Anpassung der einzelnen Kollektivverträge.