Nein zu Reform
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Die tragischen Ereignisse im Nahen Osten haben das bevorstehende Referendum von den Titelseiten verdrängt. Daraus erklärt sich wohl auch die aggressive Wahlkampagne der Regierungsvertreter – weniger um Inhalte geht es dabei als vielmehr darum, die eigene Anhängerschaft zu mobilisieren. Das war absehbar, hat in den letzten Tagen jedoch bedenkliche Ausmaße angenommen.
Zur Abstimmung steht die Ablehnung oder Bestätigung des Verfassungsgesetzes zur Gerichtsordnung und zur Einrichtung eines Disziplinargerichts. Das eigentliche Risiko liegt nicht im Wortlaut des Gesetzes, sondern darin, dass es der Politik die Tür öffnet, auf die Unabhängigkeit der Justiz Einfluss zu nehmen. Der bisherige Oberste Richterrat (CSM) soll in zwei getrennte Räte – einen für Richter, einen für Staatsanwälte – aufgespalten werden.
Die Mitglieder sollen künftig per Los statt per Wahl bestimmt werden. Zudem wird ein neues Oberstes Disziplinargericht geschaffen, das die bisherigen Zuständigkeiten des CSM übernimmt. Die Reform führt damit nicht nur eine Laufbahntrennung ein, sondern greift in die Grundstruktur der Justiz ein und gefährdet deren Unabhängigkeit. Aus diesem Grund ist ein „Nein“ die einzig richtige Antwort.Die Verfassungsväter und -mütter haben dem CSM bewusst vier zentrale Befugnisse übertragen: Richter zu ernennen, zu versetzen, zu befördern und disziplinarisch zu belangen. Diese vier Säulen sollten die Justiz vor jeder politischen Einmischung schützen. Die Reform schleift dieses System. Sie spaltet den CSM in drei Organe auf und verändert deren Zusammensetzung und Kompetenzen.
Damit verschiebt sie das Gleichgewicht zwischen Judikative, Exekutive und Legislative. Zwar bleibt der Grundsatz der Unabhängigkeit der Justiz in der Verfassung verankert, doch die Reform unterhöhlt eben jene Strukturen, die dieses Prinzip absichern. Eine bloße Absichtserklärung zur Autonomie genügt nicht – entscheidend sind die konkreten Regeln und Durchführungsbestimmungen.Besonders problematisch ist die Einführung des Losverfahrens. Richtern wird das Recht genommen, ihre Vertreter selbst zu wählen. Während sie per Zufallsprinzip bestimmt werden, werden die politischen Mitglieder aus einer vorab gefilterten Liste gezogen.
Das ist eine Scheinauslosung, die ein gravierendes Ungleichgewicht erzeugt: De facto entsteht eine homogene Gruppe, die von der jeweiligen parlamentarischen Mehrheit abhängig ist und gegenüber den zufällig ausgelosten Richtern und Staatsanwälten an Einfluss gewinnt.Besonders besorgniserregend ist die Ausgliederung der Disziplinargewalt an ein neues Oberstes Gericht.
Der Richteranteil in diesem Gremium ist geringer als bisher im CSM, und die Voraussetzungen für eine Berufung durch das Los wurden hier erheblich verschärft. Die genaue Zusammensetzung der Sektionen, die über Einzelfälle entscheiden, bleibt offen: Das Gesetz hält lediglich fest, dass Richter „vertreten sein werden“, ohne eine Mindestzahl zu nennen.
Eine politische Mehrheit könnte daher ein Gesetz erlassen, das ihre Vertreter in die Überzahl bringt. Die Gefahr von Druck und Einschüchterung ist damit greifbar. Erschwerend kommt hinzu, dass gegen Urteile dieses Gerichts keine Berufung beim Kassationsgericht möglich ist, sondern nur bei einer anderen Sektion desselben Gerichts.
Die Reform löst keines der tatsächlichen Probleme der Justiz.
Sie verkürzt keine Verfahrensdauern, behebt keinen Personalmangel, schafft keine zusätzlichen Mittel. Ein Ja zur Reform bedeutet also weder eine effizientere noch eine bürgernähere Justiz.
Auch das Argument der Laufbahntrennung überzeugt nicht. Eine faktische Trennung der Funktionen existiert bereits heute. Richter und Staatsanwälte können nur einmal wechseln und müssen dazu in eine andere Stadt oder Region umziehen. Im Jahr 2024 gab es bei knapp 9.000 Richtern gerade einmal 42 solcher Wechsel – das entspricht 0,4 Prozent. Der hohe Anteil an Freisprüchen belegt zudem, dass Richter bereits jetzt unabhängig urteilen und der Staatsanwaltschaft nicht automatisch folgen, nur weil sie demselben Berufsstand angehören.
Richter und Staatsanwälte teilen heute dieselbe Ausbildung und Rechtskultur. Der Staatsanwalt erfüllt eine öffentliche Funktion: Er ist nicht darauf ausgerichtet zu „gewinnen“, sondern verpflichtet, der Wahrheitssuche dienlich zu sein und demnach auch nach entlastenden Beweisen zu suchen. Das ist ein wesentlicher Schutz für Angeklagte. Wird der Staatsanwalt jedoch zum bloßen Gegenspieler der Verteidigung degradiert, zählt nur noch die Verurteilung – nicht mehr die Wahrheit.
Das trifft vor allem jene, die sich keinen teuren Anwalt leisten können. Den Staatsanwälten stehen ohnehin weit mehr Mittel zur Beweiserhebung zur Verfügung als der Verteidigung – ein Ungleichgewicht, das sich zum Nachteil des Angeklagten auswirkt. Politiker und Wohlhabende hingegen sind klar im Vorteil da sie sich teure Anwälte leisten können.Allmählich treten auch die eigentlichen Absichten dieser Reform zutage. Die Regierungschefin spricht unter Verweis auf aktuelle Verfahren offen davon, dass vergleichbare Fälle künftig unmöglich werden sollen. Da diese Urteile aber von einer unabhängigen Richterschaft gefällt wurden, wäre das nur durch eine Beschneidung eben dieser Unabhängigkeit oder durch andere Druckmittel erreichbar.
Seit Monaten greift die Regierung die Justiz an und kritisiert deren Kontrolle über die Rechtmäßigkeit politischen Handelns.
In rechten Kreisen wird unverhohlen gefordert, die „Einmischung“ der Gerichte in politische Entscheidungen zu beenden – mit dem Argument, gewählte Volksvertreter hätten Vorrang vor durch Leistungswettbewerb ernannten Richtern. Dabei wendet die Justiz lediglich geltendes Recht an. Populismus und Rechtsstaatlichkeit sind eben unvereinbar.
Die Unabhängigkeit der Justiz ist kein Selbstzweck.
Sie befähigt die Gerichte, die Exekutive zu kontrollieren und die Rechte aller Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Sie ist ein Grundpfeiler liberaler Demokratien – und genau deshalb steht sie heute in so vielen Ländern unter Beschuss.
Vor dem Gesetz müssen alle gleich sein. Deshalb: Nein zur Reform.
Cristina Masera
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