Pilotprojekt gescheitert?

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„Der Grundsatz gilt, dass alle Gesetzesentwürfe dem Klimacheck unterzogen werden müssen“, erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher (SVP) in der aktuellen Fragestunde letzte Woche im Landtag. Laut einem Rundschreiben des Landesgeneralsekretärs Eros Magnago sind tatsächlich alle Landesämter ab 1. Februar verpflichtet, geplante Maßnahmen einem Online-Check zu unterziehen. Werden bei Gesetzesentwürfen, Verordnungen, Kriterien und strategischen Plänen negative Auswirkungen festgestellt, müssen beispielsweise Ausgleichsmaßnahmen ausgearbeitet werden.
Im Fall der Wohnbaureform, die im Juni in den Landtag kommt, wird etwa die Zunahme der Bautätigkeit erwartet, um die Wohnungsnot zu lindern. Als Ausgleichsmaßnahme der klimaschädlichen Bautätigkeit werden die Förderbeiträge für die Sanierung von Altbauten angehoben. Zudem sind die Beiträge für Etagenwohnungen höher als für das Reihenhaus. Damit sollen Anreize geschaffen werden, die Bodenversiegelung einzuschränken, sprich weniger neue Einfamilienhäuser im Grünen.
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Außerdem hat der ursprüngliche Gesetzesentwurf zur Wohnreform einen offensichtlich heiklen Nebensatz im Artikel 23 vorgesehen. Unter anderem wird die 100-prozentige Konventionierungspflicht damit begründet, „dass nur ein geringer Teil der Landesfläche als Dauersiedlungsraum geeignet ist, sowie zur Reduzierung der Nettoneuversiegelung in Umsetzung des Klimaplans Südtirol 2040“. Im zweiten Gesetzgebungsausschuss wurde der Nebensatz auf Antrag der SVP ersatzlos gestrichen, teilt die Grüne Landtagsabgeordnete Madeleine Rohrer in ihrem Begleitbericht zum Gesetzesentwurf mit.
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Klimacheck in der Landesverwaltung
Das Beispiel zeige, dass der Klimacheck des Landes bei genauerem Blick nett gemeint, aber noch nicht sonderlich wirkungsvoll ist, erklärt Rohrer. Erstens können klimaschädliche Projekte mit der Angabe von Ausgleichsmaßnahmen trotzdem genehmigt werden. Und zweitens werden die Gesetzesentwürfe im Landtag nochmals überarbeitet – ob Klimaschutz dann noch berücksichtigt wird, bleibt offen.
Mit dem Pilotprojekt zum Klimacheck setzt die Landesregierung eine Maßnahme um, die Teil des Südtiroler Klimaplans ist. Für Rohrer ist das Bewertungsinstrument für Verwaltungsakte der Landesregierung noch zu wenig. Es müsse nicht nur die Arbeit der Landesverwaltung dem Klimacheck unterzogen werden, sondern auch Änderungsanträge zu den Gesetzesentwürfen im Landtag und Projekte auf Gemeindeebene. „Wir stecken viel Geld, Zeit und Energie in Fachpläne wie das Gemeindeentwicklungsprogramm, ohne dabei sicherzustellen, dass wir bis 2040 klimaneutral werden“, so Rohrer.
Dieses ambitionierte Ziel legt der Südtiroler Klimaplan ebenfalls fest. Um es tatsächlich zu erreichen, ist noch sehr viel Arbeit notwendig. „Beim Klimacheck handelt es sich um ein Pilotprojekt der Landesregierung. Es steht dem Landtag selbstverständlich frei, im Rahmen der gesetzgeberischen Tätigkeiten eine weitere Klimabewertung vorzuschlagen“, so Kompatscher. Soll heißen, die Grünen können gerne einen Beschlussantrag dazu einreichen, der voraussichtlich versenkt wird.
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