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Stockers Antwort auf Mietgeldkürzungen

Nachdem die Gewerkschaften vor dem Landtag in Bozen gegen Mietgeldkürzungen protestierten, beschwichtigt Landesrätin Martha Stocker: Die Mietunterstützung komme gezielt den richtigen Personen zugute.

Vor eineinhalb Jahren wurden das sogenannte Wohngeld und der Mietbeitrag zusammengelegt. Seither gibt es immer mehr Menschen, die keinen Beitrag oder deutlich weniger Geld bekommen, prangern die Gewerkschaften an. Aus diesem Grund sind sie am Donnerstag geschlossen vor den Landtag gezogen, um zu protestieren, "für einen gerechten, öffentlichen Mietbeitrag." Um diesen geht es auch Soziallandesrätin Martha Stocker, wenn sie sagt: "Es ist die Überzeugung der Landesregierung, dass eine Mietunterstützung nur vertretbar und nachhaltig sein kann, wenn sie gezielt erfolgt und nicht zu hohe Beträge vorsieht", denn wenn zu große Personenkreise mit zu hohen Beträgen unterstützt würden, komme es zu den oft angeprangerten negativen Auswirkungen auf die Höhe der Mieten, die den Sinn der Unterstützung wieder aufheben.

Zusammenkünfte und Treffen mit den Sozialpartnern hat es im Zusammenhang mit der Neuregelegung des Mietbeitrages immer wieder gegeben. Dabei sei ein Grundkonsens da gewesen, lässt Stocker verlauten, klar war jedoch auch, dass es nicht in allen Aspekten eine Übereinstimmung geben könne. 

Allerdings würden andere positive Aussprachen und Ergebnisse nicht im Zusammenhang gesehen, wie die in dieser Woche beschlossene Aufstockung für die Mindestrentner sowie die Aufbesserung des Mietbeitrags für Alleinerziehende. Beim Zusammenlegen der Mietbeiträge sei bereits kommuniziert worden, dass die Beiträge im einzelnen geringer ausfallen können als mit der früheren Regelung. Ein alleinlebender Rentner der von 1000 Euro netto im Monat lebt, habe immer noch ein Anrecht auf rund 230 Euro Mietbeitrag. Eine Familie mit drei Mitgliedern und einer Verfügbarkeit von 1800 Euro netto komme immer noch auf einen Mietbeitrag von rund 190 Euro im Monat. "Bei niedrigeren Einkommen sind die Beträge entsprechend höher", heißt es aus der Sozialabteilung. Das Anrecht auf einen Beitrag ende für eine dreiköpfige Familie bei einer Verfügbarkeit von monatlich rund 2200 Euro netto.

Einkommensgrenze und Beitragshöhe hält Landesrätin Stocker für angemessen, einkommensschwache Personen würden unterstützt. "Ab einem gewissen Einkommen ist es notwendig und sinnvoll, dass die Mietkosten ohne Unterstützung der öffentlichen Hand getragen werden", so Stocker. Auch der Vorwurf, die neue Mietbeitragsregelung sei wenig transparent, will sie nicht auf sich sitzen lassen. Die Einkommensgrenzen sowie die vorgesehene Mietbeträge seien seit jeher bekannt und im Bürgernetz veröffentlicht, wo es inzwischen auch eine Übersicht des voraussichtlichen Mietbeitrags je nach Einkommen und Familiensituation gibt.