Eiszeit in der Sanität
Mehr als 240.000 Euro brutto jährlich dürfen öffentliche Bedienstete in Italien nicht verdienen. Wie berichtet hat die Staatsadvokatur in einem Rechtsgutachten geklärt, dass die Bestimmung auch für Südtirol und den hiesigen Sanitätsbetrieb gilt. Persönlich will man nun die betroffenen Mitarbeiter darüber in Kenntnis gesetzt, dass das Gesetz zur Einkommensobergrenze bereits für die Jahreseinkommen der Jahre 2014 und 2015 Anwendung finden muss – im ersten Fall rückwirkend. Was bedeutet, dass in Kürze Schreiben an rund 60 Führungskräfte des Sanitätsbetriebs verschickt werden. So viele werden voraussichtlich von der Einkommensdeckelung betroffen sein.
Zwar verdienen nur eine Handvoll Mitarbeiter im Sanitätsbetrieb mehr als 240.000 Euro brutto im Jahr. Dass dennoch mehr als die Hälfte der Primare und Oberärzte Einbußen hinnehmen müssen, ist auf ein weiteres Gutachten der Staatsadvokatur zurückzuführen. Dieses stellt nämlich klar, dass bei den 240.000 Euro die Pensionsabgaben mit berechnet werden. Laut der Primarärztegewerkschaft ANPO übersteigt dadurch jeder, der an die 190.000 bis 200.000 Euro brutto jährlich verdient, mit den 30 bis 35 Prozent an Pensionsabgaben die Obergrenze von 240.000 Euro. Hubert Messner von der ANPO befürchtet, dass unterm Strich rund die Hälfte der 100 Primare und Oberärzte im Land von der Maßnahme betroffen sein werden.
Ein Blick auf die vom Sanitätsbetrieb im Juni veröffentlichten Entschädigungen seiner Führungskräfte für 2014 verrät: Es dürften wohl mehr als die vermuteten 50 Primare und Oberärzte werden. Denn insgesamt verdienten im vergangenen Jahr 60 Führungskräfte im Südtiroler Sanitätsbetrieb mehr als 190.000 Euro brutto. Ein Drittel davon, nämlich 20 sind im Gesundheitsbezirk Bozen angestellt. Elf arbeiten im Gesundheitsbezirk Meran, zwei im Krankenhaus Schlanders. Im Brixner Gesundheitsbezirk gibt es insgesamt zehn Primare und Oberärzte, die mehr als 190.000 Euro im Jahr verdienen, im Krankenhaus Sterzing sind es drei, während es in Bruneck sechs und in Innichen drei sind.
Im Folgenden nun die gesamte Auflistung jener Führungskräfte im Südtiroler Sanitätsbetrieb, die mehr als 190.000 Euro brutto im Jahr 2014 verdienten und aller Voraussicht nach auf einen Teil ihrer Entschädigungen verzichten müssen. Auf welchem Weg das genau geschehen soll, ist noch nicht geklärt. Der Sanitätsbetrieb hat angekündigt, die nicht ausbezahlten Beträge zurückstellen zu werden. Solange, bis geklärt ist, ob durch ein eigenes Landesgesetz die eingefrorenen Einkommen wieder aufzutauen.