Di Maio, Luigi
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Gesellschaft | Migration

Wer darf abgeschoben werden?

Di Maio legt eine Liste von 13 Ländern vor, deren Bürger in Italien kein Asylrecht mehr beanspruchen können.
Abschiebungen unerwünschter Ausländer waren bisher in Italien stets ein Thema für vollmundige Ankündigungen. So hatte etwa  der mittlerweile zurückgetretene Innenminister Matteo Salvini im Eiltempo eine halbe Million Abschiebungen versprochen.  Verwirklichen konnte er davon gerade mal 5260. Nun hat Aussenminister Luigi Di Maio erstmals eine Liste von 13 Ländern publiziert, deren Staatsbürger in Zukunft in ihre Heimatländer abgeschoben werden können - falls sie illegal eingewandert sind. Auf der Liste finden sich europäische Länder wie Albanien, Bosnien, Serbien, Kosovo, Montenegro, Mazedonien und die Ukraine neben afrikanischen wie Algerien, Marokko, Tunesien, Senegal, Ghana und Kapverden. Nach Di Maios Aussage stammt über ein Drittel der 7000 in diesem Jahr registrierten Einwanderer aus diesen Staaten, die der Aussenminister in den kommenden Wochen besuchen will, um entsprechende Abkommen zu unterzeichnen. Funktionierende Vereinbarungen gibt es derzeit nur mit zwei Staaten an der Südküste des Mittelmeeres: Tunesien und Algerien. Mit Marokko und Ägypten sind die Verträge noch nicht unterzeichnet. Nach Schätzungen des Innenministeriums leben in Italien insgesamt rund 600.000 Ausländer ohne Bleiberecht. Im laufenden Jahr wurden bisher rund 5300 unerwünschte Ausländer abgeschoben. Das erweist sich dort als relativ einfach, wo Schiffe eingesetzt werden können, wie in Albanien. Aber die Abschiebung wird dort kompliziert und kostspielig, wo Überseeflüge erforderlich sind, etwa in Bangladesh, Pakistan, Brasilien oder Peru, wo die begleitenden Polizisten laut Arbeitsvertrag bei der Rückreise Anrecht auf ein First-class-Ticket haben.
 
Häufig vernebelt beim Thema Abschiebungen politische Propaganda einen klaren Blick auf die Realität, in vielen Bereichen mischen sich Ineffizienz und Schönfärberei
 
Für Die Abschiebung ist überdies eine Identifizierung aller Personen durch die entsprechenden Konsulate erforderlich, die diese häufig verzögern oder verweigern. Die Regeln sind von Land zu Land unterschiedlich. So gestattet etwa Tunesien jede Woche zwei Charterflüge mit je 40 Personen. Marokko besteht dagegen auf Linienflügen und der Begleitung jedes Rückkehrers durch zwei Polizisten. Andere Staaten fordern als Gegenleistung Wirtschaftshilfe oder ein Kontingent legaler Eireisen.
Abgelehnte Asylbewerber müssen in Zukunft in einem der sechs bestehenden Auffanglager untergebracht werden - Potenza, Rom, Turin, Caltanisetta, Brindisi oder Bari. Häufig vernebelt beim Thema Abschiebungen politische Propaganda einen klaren Blick auf die Realität, in vielen Bereichen mischen sich Ineffizienz und Schönfärberei. 
Mit Ausnahme weniger Länder hat im vergangenen Jahr in ganz Europa die Zahl der Asylanträge abgenommen. Mit 580.000 lag sie um 11 Prozent niedriger als im Vorjahr.  Der stärkste Rückgang war mit 77.400 in Italien zu verzeichnen (- 61 Prozent). In Deutschland betrug der Rückgang mit 161.000 Gesuchen 18 Prozent.  In Spanien wurde mit 60 Prozent die stärkste Zunahme verzeichnet (52.700 Gesuche). In Frankreich stieg die Zahl um 20 Prozent auf 110.000. Drei Viertel aller Anträge erfolgte in fünf Ländern: Deutschland, Frankreich, Italien, Griechenland und Spanien. 
Kritisch ist die Lage derzeit nur auf den vor der türkischen Küste gelegenen griechischen Inseln. Das könnte sich abrupt ändern, wenn der türkische Präsident Erdogan seine Drohung wahr macht, die rund drei Millionen Flüchtlinge zum Verlassen seines Landes zu zwingen. Dabei müsste er allerdings mit erheblichen finanziellen und politischen Folgen rechnen.