Politik | Strafrecht

Reform zur Abschreckung

Der Senat hat Ja zur Reform von Justizminister Orlando gesagt, die unter anderem verschärfte Strafen für Wohnungseinbrüche und Diebstähle vorsieht.
Strafe
Foto: upi

Um 15.30 Uhr entscheidet der Senat in Rom heute (15. März) über die Zukunft von Luca Lotti. Gegen den Sportminister der Regierung Gentiloni, der am gestrigen Dienstag bei Landeshauptmann Kompatscher zu Besuch war, laufen Ermittlungen wegen “Preisgabe geheimer Informationen” in der Consip-Affäre, in die auch Matteo Renzis Vater verwickelt ist. Die Senatoren stimmen am Nachmittag darüber ab, ob sie dem Minister das Vertrauen entziehen – oder ob er im Amt bleibt.
Bereits am Vormittag wurde im Madama-Palast die Vertrauensfrage gestellt – zu einer weniger aktuellen, aber lange aufgeschobenen und heftig umstrittenen Sache: der Reform des Straf- und Strafprozessrechts. Bereits im September 2015 hatte die Abgeordnetenkammer das Gesetz, das von Justiziminister Andrea Orlando unter der Regierung Renzi vorgelegt worden war, in erster Lesung verabschiedet. Heute, eineinhalb Jahre später, hat nun der Senat grünes Licht gegeben. 156 Ja, 121 Nein und eine Enthaltung gab es bei der Abstimmung samt Vertrauensfrage.

Die Reform sieht vor, dass Strafen unter anderem für Diebstahl und Wohnungseinbrüche verschärft werden. “Die Strafen für Diebstahl werden – endlich – wieder so erhöht, dass nach einer Verhaftung nicht mehr notwendigerweise eine sofortige Freilassung erfolgt”, zeigt sich SVP-Senator und Fraktionssprecher der Autonomiegruppe im Senat, Karl Zeller, zufrieden. Seiner Meinung nach sei die Herabsetzung der Strafen, um die italienischen Gefängnisse zu leeren (“svuotacarceri”-Gesetz) “nicht der richtige Weg” und habe “angesichts der Serieneinbrüche zu großem Unmut und Unverständnis in der Bevölkerung geführt”. Waren im Falle eines Diebstahls in einem Privathaus oder auf der Straße – wie etwa beim klassischen Handtaschenraub – eine Haftstrafe zwischen einem und sechs Jahren und eine Geldstrafe von 103 bis 1.032 Euro vorgesehen gewesen, so sollen diese Vergehen dank der Neuerung künftig mit einer Haftstrafe von zwei bis sechs Jahren und einer Geldstrafe von 927 bis 1.500 Euro geahndet werden. “Auch die Strafe im Falle eines Raubüberfalls wird verschärft”, erklärt Zeller, “die Mindeststrafe wird von drei auf vier Jahre erhöht”.

“Mit den nun beschlossenen Straferhöhungen wird wieder mehr auf Abschreckung gesetzt.”
(Karl Zeller)

Über die Kleinkriminalität hinaus stehen auch Neuerungen in anderen Bereichen an. “Wie etwa im Bezug auf die Verjährungsfristen bei einigen schweren Verbrechen gegen Minderjährige”, so Zeller. Künftig wird die Verjährungsfrist bei sexuellen Gewaltverbrechen, Menschenhandel, Misshandlung in der Familie, sexueller Ausbeutung und Stalking erst ab dem 18. Lebensjahr des Opfers laufen – und nicht schon bei Begehen der Straftat. Der SVP-Senator: “Dadurch wird die Tatsache berücksichtigt, dass minderjährige Opfer dieser Verbrechen oft nicht den Mut aufbringen, den Täter sofort anzuzeigen.”

Auch im Bezug auf andere schwere Delikte gegen die öffentliche Verwaltung wie Korruption werden die Verjährungsfristen, die unter der Berlusconi-Regierung stark verkürzt worden waren, wieder erhöht. “Damit wird eine effektive Strafverfolgung erleichtert”, ist Zeller überzeugt. Und erklärt abschließend: “All diese Neuerungen treten nicht rückwirkend in Kraft, sie beziehen sich also auf die Verbrechen, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes begangen werden.”

Bevor das Gesetz mit sämtlichen Neuerungen definitiv in Kraft tritt, muss noch die Abgeordnetenkammer über die Änderungen, die der Senat vorgenommen hat, entscheiden.