Energiewende stabilisiert den Strompreis
-
Die Gas- und Strompreise sind in Italien kritisch hoch. Deshalb hat die Regierung mit dem Dekret vom 20.2.2026 in die Funktionsweise des Strommarktes eingegriffen. Damit sollen die Kosten des ETS-1 (EU-Emissionshandelssystem für fossile Energie bei Kraftwerken und Industrie) teilweise neutralisiert und die Gaskraftwerke vom Staat finanziell unterstützt werden, und die Kraftwerksbetreiber sollen ihrerseits die Stromkunden beim Strompreis entlasten. Die höheren Kosten für Strom aus fossiler Energie werden damit eigentlich nur vom Stromabnehmer auf den allgemeinen Steuerzahler verschoben. Obendrein hängt die mit diesem Dekret angestrebte Strompreissenkung ganz vom guten Willen und der Bereitschaft der Stromerzeuger ab, die Entlastung beim Ankauf der Emissionszertifikate auch an Millionen von Stromkunden weiterzugeben. Das ist nicht garantiert.
Die Nebenwirkungen sind auch nicht zu unterschätzen: die auf die Stromerzeuger zielende Lenkungswirkung des ETS, mehr in die Umrüstung der Kraftwerke von Gas und Öl auf Solar und Wind zu investieren, wird geschwächt; die strukturelle Abhängigkeit vom Gas, jetzt vor allem in Form von LNG, wird verstärkt, die Investoren in die erneuerbaren Energien werden verunsichert, und schließlich wiegen sich auch die Endverbraucher in der trügerischen Sicherheit, dank des Staates werde fossiler Strom auf Dauer günstig bleiben.
Nun hat das 2005 geschaffene ETS-1 die Energiewende durch Einpreisung der CO2-Emissionen erfolgreich befördert. 2025 ist in der EU mit 48% mehr Strom aus erneuerbaren als aus fossilen Energieträgern erzeugt worden, während der Rest aus AKWs stammte. Auch in Italien hat die erneuerbare Energie 2025 laut I4C 48% der Stromerzeugung abgedeckt, ist aber langsamer gewachsen. Das ETS-2 mit Start am 1.1.2028 dehnt die CO2-Bepreisung auf Transport, Gebäudeheizung und andere Bereiche aus und soll dieselbe Lenkungswirkung in Richtung Umrüstung auf erneuerbare Energie entfalten. Dieses erfolgreiche System darf nicht von vornherein geschwächt und ausgehebelt werden. Das Regierungsdekret verunsichert aber die Investoren, unterläuft das ETS, verstärkt die Gasabhängigkeit von außen und steht in Widerspruch zum EU-Wettbewerbsrecht.
Wenn die Endverbraucher bei der Strom- und Gasrechnung entlastet werden sollen, gibt es weit zukunftsträchtigere Alternativen. So muss vor allem die ungleiche Besteuerung von Strom und Gas abgebaut werden. Heute wird Strom pro Energieeinheit (kWh) steuerlich drei Mal so stark belastet wie Erdgas und zwei Mal so stark wie Diesel und Benzin, wie die NRO ECCO errechnet hat. Strom wird einschließlich der „oneri parafiscali“ mit 10,7 Cent/kWh besteuert gegenüber 3,4 Cent/kWh beim Gas. Bei der Aufladung des E-Autos fallen 20-31 Cent/kWh an Steuern an gegenüber 11,4 Cent/kWh auf Benzin und Diesel (pro kWh Energieleistung, nicht pro Liter!). Im Klartext: die weit höhere Energieeffizienz und Umweltfreundlichkeit des grünen Stroms wird zu 63% „weggesteuert“. Wer sich klimapolitisch richtig verhält, wird bestraft, statt gefördert.
Neben der Abschaffung dieser Diskriminierung kann der Staat mit anderen Maßnahmen Produktion und Verbrauch von grünem Strom fördern. Wie der Verbraucherschutzverein ROBIN zu recht fordert, muss nicht nur in Italien, sondern in der ganzen EU Schritt für Schritt aus dem Merit-Order-System ausgestiegen werden, d.h. die Strompreise dürfen sich nicht mehr am teuersten Stromerzeugungsmodus (Öl und Gas) orientieren. Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ist nachweislich preissenkend. Die Einnahmen aus dem ETS, die im Zuge der jetzigen Krise entstehenden Extraprofite der fossilen Kraftwerksbetreiber, die zusätzlichen MWSt.-Mehreinnahmen des Staats könnten teils an die Verbraucher weitergereicht, teils in den zügigen Ausbau der Kraftwerke mit erneuerbarer Energie investiert werden. Hierzu braucht es ein Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz wie etwa Österreich, um den Erneuerbaren den Weg zu ebnen, statt in eine Überkapazität an LNG-Regasifizierungsterminals zu investieren.
Für Südtirol kommt die autonomierechtlich schwierige Option in Spiel – wie von ROBIN angemahnt – den Strompreis für Stromabnehmer im Land vom staatsweiten Strompreis, der zentral an der Strombörse gebildet wird, abzukoppeln, am Preis der billigeren und klimafreundlichen Wasserkraft zu orientieren und damit deutlich zu senken. Die ARERA wird dies nicht zulassen.
Doch für ganz Italien ist es wichtig, der Energiepolitik eine klare und kohärente Ausrichtung zu verschaffen: die Nachfrage nach Gas ist in Italien von 2021-2024 um 19% gesunken und muss bis 2040 weiter sinken. Die Abhängigkeit von autoritär regierten Lieferstaaten – von Russland über die Golfstaaten bis zu den USA – auf einem volatilen Weltmarkt muss abgebaut werden, die Investitionen in die Erweiterung der Gasinfrastruktur müssen aufhören. Dies gilt auch für Südtirol und seine Gasnetzbetreiber. Die Gestaltung der Tarife und Steuern auf Gas und Strom darf die Energiewende nicht unterlaufen, sondern muss sie fördern. Für die Energiewende braucht es Transparenz, verlässliche Information und Planungssicherheit. Bei Schutz der einkommensschwächeren Familien muss sowohl Unternehmen als auch Haushalten die glaubwürdige Botschaft vermittelt werden: der Umstieg lohnt sich. Heute bei der Umrüstung Zeit zu verlieren, bedeutet nur höhere Kosten später.
Stimme zu, um die Kommentare zu lesen - oder auch selbst zu kommentieren. Du kannst Deine Zustimmung jederzeit wieder zurücknehmen.