Widerrufene Projekte

Der Beschluss Nr. 1166/2015, den die Landesregierung am 13. Oktober verabschiedet hat, hat bislang kaum Beachtung gefunden. Dabei genügt schon ein Blick auf den Betreff, um die Brisanz der Entscheidung zu erahnen. Mit dem Beschluss widerruft die Landesregierung einen ihrer Beschlüsse vom Juni 2013, in dem die Ausschreibung zur Einreichung von Pilotprojekten für die Auslandsmobilität genehmigt wurde. Die Gelder zur Finanzierung der Projekte sollten unter anderem aus dem Europäischen Sozialfond ESF kommen.
Doch als die Landesregierung am 3. Juni 2013 den Beschluss dazu fasst, ahnt sie nicht, dass sich die Lage gut zehn Tage später radikal ändern sollte. Am 14. Juni 2013 wird die Europäische Kommission bei der Provinz Bozen vorstellig. Sie teilt dem Land mit, dass im Zuge der Vor-Ort-Kontrollen des jährlichen Prüfberichts aus dem Jahr 2012 Mängel am Verwaltungs- und Kontrollsystem des Operationellen ESF-Programms für den Zeitraum 2007-2013 festgestellt wurden. Was dann folgt, ist hinlänglich bekannt.
Im Zuge des “ESF-Skandals” setzt die Europäische Kommission schließlich auch die Auszahlungen für die angedachten Pilotprojekte für die Auslandsmobilität aus. Insgesamt waren zwölf Projekte innerhalb der vorgesehenen Frist eingereicht worden, 3 Millionen Euro waren im Landeshaushalt 2013 dafür veranschlagt worden. Diese hätten aus dem ESF-Fond kommen sollen. Doch die Maßnahmen, die die Europäische Kommission unternimmt, führen laut Landesregierung dazu, “dass die Rückerstattung der Beträge für die Realisierung der Projekte unsicher ist und die Landesverwaltung somit Gefahr läuft, die Beträge zur Gänze über den eigenen Haushalt finanzieren zu müssen”. Doch das will man verhindern – dass das Land auf den Kosten für die Projekte sitzen bleibt. Daher die Entscheidung am vergangenen Dienstag: Widerrufung der Ausschreibung und der 3 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt 2013.
Diese zwölf Projekte wurden im Rahmen der Ausschreibung vom Juni 2013 eingereicht. Und können auf keine ESF-Gelder zählen.
Begründung für den Stopp: “Durch das Eintreten dieser nicht vorhersehbaren Gründe liegt das öffentliche Interesse für die Genehmigung der Projekte nicht mehr vor.” Weiter heißt es im Beschluss: “Vielmehr würde eine Weiterverfolgung (…) aufgrund der fragwürdigen Finanzierung der Projekte dem öffentlichen Interesse schaden.” Lange Gesichter dürfte es bei den Projekteinreichern geben, denn sie blicken durch die Finger. Die Projektträger haben nämlich keinerlei Anspruch auf Schadenersatz oder auf Finanzierung der Projekte. Der Grund dafür: Die Landesregierung hat bisher kein einziges der zwölf Projekte genehmigt.