Kein grenzenloses Spritzen mehr

In Südtirol sind die Leitlinien, die den Einsatz von Pestiziden im Sinne des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP, italienisch PAN) regeln, seit 1. Juli 2014 in Kraft. Nun zieht die Provinz Trient nach und greift ein, um den Gebrauch und Missbrauch von Pestiziden in der Landwirtschaft auf ein Minimum zu reduzieren. Im Entwurf zum Haushaltsgesetz, das aktuell im Trentiner Landtag diskutiert wird, sind eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen, die verstärkte Kontrollen einführen. So soll in Zukunft die Gemeindepolizei überwachen, dass die Mindestabstände beim Ausbringen von Pestiziden eingehalten werden. Falls es zu Verstößen kommt, sind Strafen von 500 bis 5.000 Euro vorgesehen, die die Kommunen kassieren, um damit Fortbildungen für das Gemeindepersonal zu finanzieren. Bereits ab kommenden Jänner sollen Vorbereitungskurse für die lokalen Polizeikräfte starten, die dann für die Ausstellung bei inkorrektem Verhalten ausstellen werden.
Ebenfalls für Jänner ist die Genehmigung eines Beschlusses der Trentiner Landesregierung vorgesehen, mit der die ursprünglich eingeführte “distanza zero” bei der Ausbringung von Spritzmitteln in Gebieten, die bewohnt und von “vulnerablen Bevölkerungsgruppen” frequentiert sind, aufgehoben wird. Bereits Mitte Oktober waren zahlreiche Bürgermeister der Nachbarprovinz mit dieser Bitte an die Landesregierung heran getreten. Diese hat nun in dem laut der Trentiner Tageszeitung L'Adige bereits vorliegenden Beschlussentwurf festgelegt, dass in jedem Fall – unter anderem auch bei Produkten, die als “nicht giftig” eingestuft sind – ein Mindestabstand von fünf Metern zur eigenen Grundstücksgrenze eingehalten werden muss. Bei als “giftig” und “sehr giftig” klassifizierten Mitteln soll ein Mindestabstand von zehn Metern gelten, während sich der Abstand zu Schulen, Krankenhäusern und Parks beläuft. Nur dort, wo eine natürliche Abdrift ausgeschlossen werden kann, soll das Ausbringen von Pestiziden ausnahmsweise auch bis an die eigene Grundstücksgrenze erlaubt bleiben.
Gleichzeitig soll ein entsprechendes Regelwerk ausgearbeitet werden, das festlegt, wer neben der Gemeindepolizei Kontrollen durchführen und Strafen ausstellen darf (etwa die Forstwache und Carabinieri) und welche die inkorrekten Verhaltensweisen sowie die jeweiligen Strafen sind. Damit reagiert die Trentiner Landesregierung auch auf einige Fälle, wo Bürger sich an Gerichte gewandt hatten und gegen die Ausbringer von Spritzmittel geklagt hatten. In einem Urteil hatte etwa das Gericht von Pistoia in der Region Toskana im Jänner 2015 einem Kläger Recht gegeben, der eine Kellerei angezeigt hatte, weil deren Pestizide auf das benachbarte Grundstück gelangt waren und es kontaminiert hatten. Inwieweit die gesetzliche Regelung nun solchen Urteilen zuvor kommt, wird sich zeigen. In Südtirol gibt es bekanntlich auch nach der Einführung der Abstandsregelung vergangenen Juli immer wieder Probleme mit abgedrifteten Spritzmitteln und Rückständen, die nicht zuletzt auf Kinderspielplätzen und Schulhöfen festgestellt werden.