Politik | Einstieg in Ausstieg

Der Südtiroler Exit-Plan

Wie man sich beim Land die stufenweise Lockerung des Lockdowns für Südtirol vorstellt.
Exit
Foto: Pixabay

Das Dokument trägt den Titel “Covid-19 – Die Phase 2: Plan für Übergang in die Normalität”. Als Autor der siebenseitigen pdf-Datei scheint der Name von Ulrich Stofner auf. Stofner ist Ressortdirektor von Landeshauptmann Arno Kompatscher und wohl einer der federführenden Beamten, die derzeit an Szenarien arbeiten, wie das öffentliche Leben trotz Coronavirus wieder aufgenommen werden kann.

Ein möglicher “Exit-Plan” für Südtirol ist bereits ausgearbeitet. Er ist datiert auf den 10. April 2020, unterzeichnet von Arno Kompatscher. Auf Nachfrage von RAI Südtirol meint der Landeshauptmann: “Kein Kommentar.” Auch, weil die Strategie bereits öfters habe überarbeitet werden müssen. Denn Südtirol muss seinen Weg an die Vorgaben aus Rom anpassen. “Wann wir mit dem Projekt Wiedereinstieg beginnen können, hängt nicht nur von uns, sondern vom Staat ab, so Kompatscher.

Dennoch hat man beim Land eine klare Vorstellung davon, wie der Einstieg in den Ausstieg vonstatten gehen sollte.

“Der Lockdown muss unter spezifischen Bedingungen in der Zeit nach Ostern schrittweise aufgeboben werden”, heißt es in dem Dokument, das salto.bz vorliegt. Je nachdem, wie sich der Verlauf der Corona-Infektionen in den einzelnen Regionen und Autonomen Provinzen entwickelt, sollen die Lokalverwaltungen selbst entscheiden können, wie sie Wirtschaft, Gesellschaft und Bildungssystem wieder hochfahren. Dafür plädiert der Landeshauptmann schon seit Längerem. Ein weiterer Vorschlag: “Die Phase 2 benötigt ein klares Regelwerk sowohl für alle Bürger, als auch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Jede Region und Autonome Provinz erlässt auf Grundlage der staatlichen Vorgaben ein Vademecum, das generelle Mindeststandards für Personen und Unternehmen festlegt.”

Die Umsetzung der Phase 2, also der Lockerungen, soll gemäß einem Stufenplan erfolgen. Hier die Details, wie sich Landeshauptmann Kompatscher die zeitliche Abfolge vorstellt:

 

Step 0

Erlaubt ist:

  • Bewegung und Spaziergänge im Freien nur mit Personen desselben Haushalts, unter Wahrung des Abstandes, Mundschutz ist notwendig in bewohntem Gebiet; ausgeschlossen sind jedenfalls sportliche Aktivitäten in Parks von Städten über 10.000 Einwohnern.
  • Bewegungen zwischen Gemeinden gemeinsam mit Familienmitgliedern, wenn diese in Fortbewegungsmitteln geschehen, die einen Kontakt mit Dritten ausschließen;

 

Step 1

Wer und was öffnet:

  • Baugewerbe: alle Baustellen mit dazugehörenden Tätigkeiten öffnen unter Anwendung der 1/20-Regel und unter Beachtung der Richtlinien des Paritätischen Komitees im Bauwesen vom 10.04.2020.
  • Produzierendes Gewerbe: produktive Tätigkeiten ohne direkte Kundenkontakte mit 1/20-Regel;
  • Kleinstbetriebe: alle Betriebe mit maximal 4 Mitarbeitern ohne direkte Kundenkontakte;
  • Arbeit im eigenen Betrieb: Alle Inhaber von Betrieben ohne direkte Kundenkontakte, wenn sich im Betrieb, einschließlich der Familienmitglieder, nur 4 Personen aufhalten; einschließlich der Möglichkeit der Belieferung anderer Betriebe;
  • Handel: Lieferdienste jeglicher Art
  • Gastronomie: Take Away-Angebote und Lieferdienste jeglicher Art (einschließlich Konditoren, Eishersteller)
  • Lieferungen und Montage mit Einhaltung der 1/20 Regel*
  • Dienstleistungen für Personen: Jeweils nur der Inhaber kann im Nahkontakt unter Einhaltung besonderer Regelungen und mit Schutzausrüstung Dienstleistung nur für je nur einen Kunden der selben Gemeinde erbringen;

Erlaubt ist zudem:

  • Essen abholen: Verzehrfertige Speisen können in einem Restaurant abgeholt werden;

 

Step 2

Wer und was öffnet:

  • Handel: alle Handelsgeschäfte bis zu 500 m2 und alle Handelsaktivitäten mit geringer Personalinteraktion, Gärtnereien und Handlung von Blumen und Pflanzen, Autohäuser, Möbelhäuser, Büchereien, Papierwarenhandlungen und drgl.: Kundenbeschränkung mit nicht mehr als einer 1 Person pro 20m2 (1/20-Regel). Handelsgeschäfte, die durch geschlossene Verbindungsräume mit anderen Geschäften verbunden sind, wie z.B. Einkaufszentren, bleiben weiterhin geschlossen;
  • Produzierendes Gewerbe mit 1/20-Regel: es öffnen alle Betriebe ohne direkten Kundenkontakt, in denen das Verhältnis zwischen Arbeitsfläche und Anzahl der Mitarbeiter mindestens 1 zu 20 beträgt (max. 1 Person pro 20m2).
  • Beherbergungsbetriebe nur mit Übernachtung und ohne Verpflegung (ausgenommen im Zimmer): Anwendung der 1/20-Regel: Ein Gast pro 20m2 Zimmerfläche. Zur Ermittlung der Höchstzahl der Gäste wird die Gesamtfläche der Gästezimmer durch 20 geteilt.
  • Restaurants und Bars mit 1/20-Regel: Restaurants öffnen zu Mittag, wenn auf 20m2 nicht mehr als ein Tisch steht, auf dem nur Personen des selben Haushalts sitzen. Es darf nur einen Turnus geben, nach jedem geschieht eine vollständige Desinfektion. Neu erschlossene Außenflächen können kleine Innenflächen kompensieren.
  • Dienstleistungen für Personen mit Nahkontakt: (z.B. Friseure und Kosmetiker) nur unter Einhaltung besonderer Regelungen und mit Schutzausrüstung, nur auf Vorbestellung für Kunden der selben Gemeinde und unter Einhaltung 1/20 Regel.

Erlaubt ist zudem:

  • Kontaktsperre statt Ausgangssperre: Letztere wird aufgehoben. Es bleibt die Kontaktsperre, mit welcher unter Einhaltung der Abstandsregeln und mit Nasen- und Mundschutz das Haus verlassen werden darf. Allerdings bleibt das Verbot, sich mit anderen Menschen außer der Familie und Mitbewohner zu treffen.
  • Kirchen mit 1/20-Regel: Zusammenkünfte in Kirchen und anderer Glaubensgemeinschaften mit Personenbeschränkung von 1 Person pro 20m2.
  • Einzelsportaktivität: Sportliche Aktivität und Spaziergänge im Freien (unter Einhaltung der Abstandsregel und mit Mundschutz) auch in Parks von Städten über 10.000 Einwohnern.
  • Sporttrainings der Athleten: Profi- und Amateursportler können unter Einhaltung der 1/20-Regel wieder trainieren.

 

Step 3

Wer und was öffnet:

  • Restaurants, Bars und Mensen: öffnen zu Mittag und am Abend, es gilt weiterhin die 1/20-Regel; neu erschlossene Außenflächen können kleine Innenflächen kompensieren.
  • Beherbergungsbetriebe ohne Vollauslastung: 1/20-Regel: Ein Gast pro 20m2 Zimmerfläche. Zur Ermittlung der Höchstzahl der Gäste wird die Gesamtfläche der Gästezimmer durch 20 geteilt. Die maximale Gästezahl ergibt sich auch durch die Anwendung der bei Restaurants gültigen 1/20-Regel: die verfügbare offene und geschlossene Speisefläche wird durch 20 dividiert und mit 4 multipliziert. Freibäder öffnen mit Abstandregeln, nicht aber Hallenbäder und Saunen.
  • Handelsgeschäfte: alle öffnen, welche die 1/20-Regel einhalten; mit Ausnahme der Handelsgeschäfte, die durch geschlossene Verbindungsräume mit anderen Geschäften verbunden sind, wie z.B. Einkaufszentren, diese bleiben weiterhin geschlossen;
  • Dienstleistungen für Personen mit Nahkontakt wie zB. Friseure nur auf Vorbestellung gemeindeunabhängig und unter Einhaltung der 1/20-Regel: 1 Person pro 20m2.
  • Museen mit 1/20-Regel: Besucherbeschränkungen von nicht mehr als eine 1 Person pro 20m2
  • Öffentliche Verwaltungen: ausschließlich mit jenen Personen deren Anwesenheit für die Leistung der Dienste an Bürger und Unternehmen zwingend erforderlich ist.

Erlaubt ist zudem:

  • Reisen: erlaubt, abhängig von den Beschränkungen anderer Länder oder Regionen

 

Step 4

Wer und was öffnet:

  • Produzierendes Gewerbe: alle
  • Beherbergunsgbetriebe, Schutzhütten und Campingplätze: alle
  • Restaurants: alle
  • Cafè und Bars: alle
  • Handelsgeschäfte: alle mit Ausnahme jener, die durch geschlossene Verbindungsräume mit anderen Geschäften verbunden sind und in Summe eine Verkaufsfläche von über 5.000 m2 bilden.
  • Aufstiegsanlagen: alle
  • Kleinkunst, Sport- und Kulturveranstaltungen, öffentliche und private Feiern: mit Publikum von maximal 100 Personen unter Wahrung der Abstandsregeln.
  • Schwimmbäder, Sportzentren und Turnhallen mit maximal 100 Leuten.

Erlaubt ist zudem:

  • Sommerbetreuung für Kinder bis 14

 

Step 5

Wer und was öffnet:

  • Schulen, Universitäten und Kindergärten
  • Einkaufszentren: Verbundene Handelsgeschäfte jeglicher Größe, einschließlich Einkaufszentren;
  • Öffentliche Verkehrsmittel gehen wieder in Normalbetrieb mit Sicherheitsauflagen
  • Sportliche und kulturelle Veranstaltungen, einschließlich Kinos, Theater und Diskotheken mit Beschränkung auf maximal 500 Personen.

Erlaubt ist zudem:

  • Zusammenkünfte in Kirchen und anderer Glaubensgemeinschaften mit Beschränkung auf maximal 500 Personen.

 

Step 6

Wer und was:

  • Alles ist offen, allerdings gelten bis zum Übergang in die Normalität weiterhin die Abstandsregeln und die restlichen Regeln des Vademecums.
  • Großveranstaltungen und Messen,: sind ab jetzt ebenso zugelassen.

Step 6 gilt bis zur Einführung des Impfstoffs gegen Covid-19. Erst durch die Impfung kann die Phase 2 abgeschlossen werden und die Rückkehr in die vollständige Normalität vollzogen werden.